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H&S+ Brandschutz Köln

Vom Ladenlokal zum Imbiss: Nutzungsänderung in Köln

Laden wird Imbiss – was BauO NRW, Brandschutz und das vereinfachte Genehmigungsverfahren in der Praxis bedeuten.

Typischer Fall: Ladenlokal wird Imbiss

In einem abgeschlossenen Projekt in Köln sollte ein ehemaliges Ladenlokal (ca. 65 m²) in ein Imbissgeschäft umgewandelt werden. Geplant waren zwei Küchenbereiche (u. a. Backen, Frittieren, Spüle), eine Grillstation mit Holzkohle sowie ein kleiner Gastbereich mit Stehtischen – der überwiegende Teil der Fläche dient der Zubereitung und dem Verkauf zum Mitnehmen.

Solche Vorhaben sind in Köln häufig: überschaubare Fläche, aber erhöhte Brandlast durch Küchentechnik und Fett. Die Bauaufsicht prüft deshalb Nutzung, Rettungswege und brandschutztechnische Nachweise – oft über eine brandschutztechnische Stellungnahme oder ein Konzept.

Vereinfachtes Verfahren und Gebäudeklasse

Je nach Größe, Nutzung und Lage kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW in Betracht kommen (Anlage I/2 zur BauPrüfVO). Entscheidend sind die konkrete Einordnung durch die Bauaufsicht, die Gebäudeklasse und ob Sonderbau-Aspekte greifen.

Für kleinere Gewerbenutzungen mit begrenztem Publikumsverkehr ist die Einordnung oft anders als bei großen Restaurants – trotzdem gelten Anforderungen an Fluchtwege, Abschottung, technische Anlagen und den organisatorischen Brandschutz im Betrieb.

Brandschutztechnische Schwerpunkte beim Imbiss

Die Stellungnahme beschreibt das Vorhaben verständlich für die Prüferin: Welche Räume sind Küche, Gast, Lager, Büro? Wo sind Fluchtwege und Türen? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen?

  • Brandlast Küche: Fritteusen, Grill, Fett – Fettbrandlöscher und sichere Abläufe
  • Rauch- und Wärme: Entrauchung/Abluft je nach Konzept und Genehmigung
  • Fluchtwege: Einengungen vermeiden, Notausgänge kennzeichnen
  • Feuerlöscher: ausreichend LE nach ASR A2.2, Prüfplaketten aktuell
  • Gastbereich: oft weniger als 20 m² – trotzdem klare Rettungswegführung
  • Stellungnahme: Nutzung, Räume, Öffnungszeiten, Maßnahmen dokumentieren

Welche Unterlagen Sie einplanen sollten

Wer früh einen Brandschutzpartner einbindet, vermeidet teure Planänderungen nach einem Zwischenbescheid. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Zwischenbescheid.

  • Bauantrag bzw. Antrag vereinfachtes Verfahren mit einheitlichen Plänen
  • Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung (Öffnungszeiten, Abläufe)
  • Brandschutztechnische Stellungnahme oder Konzept
  • Lageplan mit Grundstücksgrenzen
  • Nachweise zu Fluchtwegen, Türen, ggf. Rauchschutz

Häufige Fragen

Braucht ein kleiner Imbiss immer eine Baugenehmigung?
Oft ja bei Nutzungsänderung oder baulichen Anpassungen. Ob vereinfachtes Verfahren oder Vollverfahren – die Bauaufsicht entscheidet. Im Zweifel vor Baubeginn klären.
Ist ein Grill mit Holzkohle im Laden problematisch?
Erhöhte Brandlast und Fettbrandrisiko – in der Stellungnahme und im Betrieb sind besondere Maßnahmen (Fettbrandlöscher, Abluft, Reinigung, Unterweisung) üblich.

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