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H&S+ Brandschutz Köln

Zweiter Rettungsweg über Dachfenster und Feuerwehr

Wann ein zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nach § 33 BauO NRW zulässig ist – und was bei Spitzboden und Bestand zu beachten ist.

Rechtliche Grundlage

Nach § 33 BauO NRW benötigen Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in der Regel zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie. Der erste führt häufig über eine notwendige Treppe. Der zweite kann eine weitere Treppe oder – unter Voraussetzungen – eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle sein, sofern keine Bedenken gegen die Personenrettung bestehen.

Dachflächenfenster als zweiter Rettungsweg

In der Praxis kommt das bei Wohnungen im Dachgeschoss oder Spitzboden vor: Ein straßenseitiges Dachflächenfenster mit ausreichender Lichtöffnung und Anleiterbarkeit von der öffentlichen Verkehrsfläche kann den zweiten Rettungsweg bilden – nach Begehung und Abstimmung mit der Feuerwehr.

  • Öffnungsmaße und Erreichbarkeit vom Innenraum
  • Anleiterbarkeit ohne Hindernisse (z. B. Baumkronen – ggf. Baumpflege festhalten)
  • Brüstungshöhe und Abstand zur Traufkante
  • Schriftliche FW-Stellungnahme vor Bauamts-Einreichung

Spitzboden und interne Treppe (§ 34 BauO NRW)

Eine interne Treppe zwischen Dachgeschoss und Spitzboden innerhalb derselben Wohnung unterliegt § 34 BauO NRW – nicht den gleichen Anforderungen wie eine notwendige Gebäudetreppe. Eine Abweichung von der DIN 18065 im Bestand betrifft vor allem die Gebrauchstauglichkeit, solange die Rettungswegsituation der Wohnung insgesamt stimmt.

Bei Legalisierungen im Bestand gilt: Keine Verschlechterung des Brandschutzes gegenüber dem unveränderten Gebäude; außerhalb der betroffenen Wohneinheit sollten keine brandschutzrelevanten Bauteile verändert werden.

Gebäudeklasse 5 und Geschäftshäuser

Geschäfts- und Wohnhäuser mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnnutzung darüber sind oft der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Dachmaßnahmen – etwa Zusammenführung von Dachkammern zu einer Wohneinheit – werden dann nur für den Dachbereich beurteilt; übrige Geschosse können ausdrücklich „kein Antragsgegenstand“ sein.

Für Genehmigungsfähigkeit sind zwei unabhängige Rettungswege und die dokumentierte Feuerwehr-Abstimmung zentrale Bausteine.

Häufige Fragen

Ersetzt ein Dachfenster immer die zweite Treppe?
Nein. Es hängt von Gebäudeklasse, Nutzung, Anleiterbarkeit und der Bewertung durch Feuerwehr und Bauaufsicht ab. Eine Einzelfallprüfung ist nötig.
Was ist bei Legalisierung eines bereits ausgebauten Spitzbodens wichtig?
Nachweis, dass zwei Rettungswege vorhanden sind und der Bestand außerhalb der Wohnung unverändert bleibt. Oft ist eine brandschutztechnische Stellungnahme ausreichend.

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