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H&S+ Brandschutz Köln
Zertifizierter Brandschutzbeauftragter (VdS)Zertifizierter Brandschutzfachplaner (TÜV)

Brandschutzkonzept undBrandschutzordnung in Köln

Wir erstellen brandschutztechnische Konzepte und Stellungnahmen nach BauO NRW sowie Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – in Köln und NRW.

Aus der Praxis in Köln

Echte Abläufe aus abgeschlossenen Projekten: Ausgangslage, fachliche Begleitung und Ergebnis – ohne Objekt- oder Personennamen.

  • Gastronomie

    Restaurant in Köln – Nutzungsänderung nach Planabweichung

    Ausgangslage
    Bestehende Baugenehmigung für eine Schank- und Speisegaststätte mit bis zu 200 Gastplätzen (GK 5). Die bauliche Abnahme war wegen Abweichungen beim Erdgeschoss-Grundriss und Innenausbau in Leichtbauweise ausgesetzt.
    Unser Beitrag
    Brandschutztechnische Neubewertung der geänderten Ausführung als Ergänzung zum genehmigten Gesamtkonzept, mit Begehung und klarer Einordnung: keine Verschlechterung des Brandschutzes.
    Ergebnis
    Baugenehmigung für die geänderte Bauausführung erteilt. Die brandschutztechnische Stellungnahme ist Anlage und damit Bestandteil der Genehmigung; die bauliche Abnahme kann fortgeführt werden.

    Umbau & Nutzungsänderung

  • Wohnen / Dachgeschoss

    Maisonette Köln: zweiter Rettungsweg oben

    Ausgangslage
    Maisonette-Wohnung im Dachgeschoss in Köln mit zwei Ebenen. Unten Treppenraum und Gauben, oben Dachflächenfenster. Zu klären war, ob der zweite Rettungsweg den Anforderungen der BauO NRW genügt.
    Unser Beitrag
    Ortsbegehung mit Aufmaß und brandschutztechnische Stellungnahme zu § 33 und § 37 BauO NRW, einschließlich Erreichbarkeit der Anleiterstelle und Abgleich mit dem Runderlass zur Fenstergröße.
    Ergebnis
    Brandschutztechnische Stellungnahme als Gutachten für den Bauherrn bzw. Eigentümer: Zwei Rettungswege nur unten genügen für die obere Ebene nicht. Hinterhoffenster ohne Aufstellflächen sind ungeeignet; das Badfenster erfüllt § 37 Abs. 5 BauO NRW nicht.

    Maisonette 2. Rettungsweg

  • Gewerbe / Autohaus

    Gewerbehalle: Sporthalle zu Autohaus

    Ausgangslage
    Zweigeschossige Gewerbehalle in NRW: bisher Sport- und Trainingnutzung, beantragt Autohaus mit Ausstellung und Verkauf. Die Bauaufsicht forderte nach Brandschutzbeteiligung Nachbesserungen zu Gebäudeklasse, Betriebsbeschreibung, Trennung der Geschosse und Rettungswegen.
    Unser Beitrag
    Brandschutztechnische Stellungnahme zu den Nachforderungspunkten mit Ortsbegehung, klarer Betriebsbeschreibung (Ausstellung ohne Werkstatt) und Bewertung der Außentreppen aus dem Obergeschoss.
    Ergebnis
    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erhalten. Die brandschutztechnische Stellungnahme mit Feststellungen zu Gebäudeklasse, Nutzung, Trennung der Geschosse, Rettungswegen und abwehrendem Brandschutz ist Bestandteil der Genehmigungsunterlagen.

    Sporthalle zu Autohaus

Weitere Themen und Hintergründe finden Sie in unserem Ratgeber zu BauO NRW und Brandschutz.

Warum H&S+

Fachlich, regional, mit Fokus auf Nachweise und betrieblichen Brandschutz.

  • Konzept & Ordnung

    Brandschutzkonzepte und Stellungnahmen für Bauaufsicht und Feuerwehr; Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – abgestimmt auf Nutzung und Fluchtwege.

  • BauO NRW & Praxis

    Genehmigung, Umbau, Sonderbau, behördliche Auflagen – mit nachvollziehbaren Unterlagen, nicht nur allgemeinen Hinweisen.

  • Köln & NRW

    In Köln und NRW – Schwerpunkt Konzept, Stellungnahme und Brandschutzordnung.

Über uns · Kontakt

Das sagen unsere Kunden

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Bewertung: 5 von 5 Sternen auf Google.

Beispiel aus einem abgeschlossenen Genehmigungsprojekt in Köln – Gastronomie und Nutzungsänderung.

„Wir haben im Rahmen unserer Baugenehmigung mit der Firma im Bereich Brandschutz zusammengearbeitet und sind äußerst zufrieden. Das Team war sehr kompetent, zuverlässig und hat uns während des gesamten Prozesses professionell begleitet. Absolut empfehlenswert für jedes Bauvorhaben!“

— Rashmin Giri, Geschäftsführer 11 Burgers
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Häufige Fragen zum Brandschutz in Köln

  • Was erstellt H&S+ im Brandschutz?

    Schwerpunkt sind brandschutztechnische Konzepte und Stellungnahmen nach BauO NRW sowie Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teil A, B, C). Ergänzend: Umbau und Nutzungsänderung, behördliche Auflagen, Pläne, Brandschutzhelfer-Schulung und Beratung.

  • Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept – und wann reicht eine Stellungnahme?

    Bei genehmigungspflichtigem Neubau, Umbau, Nutzungsänderung und Sonderbau ist oft ein vollständiges Konzept nötig. Bei klar abgegrenzten Bestandsänderungen reicht häufig eine brandschutztechnische Stellungnahme – die Bauaufsicht entscheidet. Wir ordnen Ihr Vorhaben in der Erstberatung ein.

  • Arbeiten Sie nur in Köln?

    Schwerpunkt: brandschutztechnische Konzepte, Stellungnahmen und Brandschutzordnungen – in Köln und NRW.

  • Was kostet ein Brandschutzkonzept oder eine Brandschutzordnung?

    Der Aufwand hängt von Nutzung, Gebäude und behördlichem Umfang ab. In der unverbindlichen Erstberatung klären wir Ihr Vorhaben und nennen die nächsten Schritte – ohne pauschale Festpreise.

  • Führen Sie Brandschutzhelfer-Ausbildungen durch?

    Ja, nach ASR A2.2 in Theorie und Praxis – bei Ihnen vor Ort in Köln und Umgebung. Die BSO und organisatorischer Brandschutz können wir parallel abstimmen.

Erstberatung zu Konzept, Stellungnahme oder Brandschutzordnung

Kurz Ihr Vorhaben schildern – wir melden uns mit Einschätzung und den nächsten Schritten.