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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 13.04.2026

Zwischenbescheid der Bauaufsicht: Brandschutz-Mängel verstehen

Ein Zwischenbescheid fordert Vervollständigung innerhalb einer Frist. Der Ratgeber erklärt typische Nachforderungen nach §§ 33, 35 und 36 BauO NRW und wie Sie aus zwei realen Verfahren in NRW strukturiert antworten.

Was ist ein Zwischenbescheid?

Ein Zwischenbescheid (häufig „Vervollständigung“ oder Mängelbescheid) bedeutet: Der Bauantrag ist eingegangen, aber noch nicht genehmigungsfähig. Die untere Bauaufsichtsbehörde listet fehlende oder unzureichende Unterlagen auf und setzt eine Frist – in vielen Verfahren in NRW digital, in Köln über die Vorgangsauskunft+.

Das ist kein Ablehnungsbescheid und kein Baubescheid. Wer die Mängel fachlich und vollständig nachreicht, kann in die weitere Prüfung kommen. Wird die Frist versäumt, gilt der Antrag in der Regel als zurückgenommen; die Anhörung vorher ist Verwaltungsverfahren, kein „Nein“ zum Vorhaben.

Zwischenbescheid vs. Ablehnung vs. Genehmigung

Drei Ergebnisse verwechseln Betreiber leicht. Beim Zwischenbescheid geht es um Nachbesserung der Unterlagen – das Verfahren läuft nach Fristeinhaltung weiter. Bei Ablehnung oder Zurückweisung ist der Antrag nicht genehmigungsfähig, oft nach mehreren Runden oder bei unlösbaren Konflikten. Die Baugenehmigung (Baubescheid) erteilt das Vorhaben mit Auflagen zur Umsetzung des Brandschutzes und zur Bauzustandsbesichtigung.

Brandschutz steht in allen drei Phasen im Spiel – aber beim Zwischenbescheid geht es fast immer um Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Nachweise, nicht um die endgültige bauliche Bewertung.

Fall 1: Praxiszusammenlegung (Bestand, Gebäudeklasse 5)

In einem abgeschlossenen Verfahren zur Zusammenlegung von Arztpraxen im zweiten Obergeschoss forderte die Bauaufsicht unter anderem Brandschutzeintragungen in allen Plänen oder ein Brandschutzkonzept eines Sachverständigen, den Nachweis der Entrauchung des notwendigen Treppenraums (§ 35 Abs. 8 BauO NRW, Fenster mit mindestens 0,50 m² freiem Querschnitt), den Nachweis feuerhemmender Wände des notwendigen Flurs (§ 36 Abs. 4 BauO NRW), Grundrisse aus Erdgeschoss und erstem Obergeschoss für den ersten Rettungsweg (§ 33 Abs. 2 BauO NRW), einen überarbeiteten Lageplan mit Grundstücksgrenzen sowie eine Einordnung zur Barrierefreiheit (§ 49 BauO NRW) oder Unverhältnismäßigkeit im Bestand.

Die Antwort bestand aus einer brandschutztechnischen Stellungnahme mit Bezug auf das bestehende Gesamtkonzept, Bestandsfotos und Plänen aus Erdgeschoss und erstem Obergeschoss – danach folgte die Baugenehmigung (etwa neun Monate zwischen Antrag und Genehmigung im dokumentierten Fall).

Fall 2: Nutzungsänderung (Umspannwerk-Teilfläche zu Lager)

In einem anderen Zwischenbescheid zur Nutzungsänderung (Technikgebäude zu Lager) ging es weniger um fehlende Pläne als um Widersprüche und Bestandslücken: Abweichungen zwischen Rettungswegdarstellung in Plänen und Brandschutzkonzept, unklare oder widersprüchliche Nutzungsflächenangaben, fehlende oder nicht nachvollziehbare Altgenehmigungen zum Bestand, baurechtliche Mängel am Bestand wie fehlende feuerhemmende Rauchschutztüren (T30-RS) zum notwendigen Treppenraum (§ 37 Abs. 10 BauO NRW) sowie weitere baurechtliche Punkte (zum Beispiel Absturzsicherung nach § 41 Abs. 1 BauO NRW), oft im selben Bescheid wie Brandschutz.

Die Lehre: Ein Zwischenbescheid kann den gesamten Antrag blockieren, wenn Konzept, Pläne und Betriebsbeschreibung nicht dieselbe Ist- und Soll-Situation beschreiben – auch wenn der Umbau „klein“ wirkt.

Wie Sie fachlich antworten

Struktur, die in der Praxis funktioniert: Mängelliste nummeriert übernehmen, je Punkt mit Verweis antworten (Planblatt, Konzept-Kapitel, Foto, Altgenehmigung) und klar trennen, was zum Antragsgegenstand gehört und was nicht.

Bei Bestand sollten Sie frühere Genehmigungen und das Brandschutzkonzept sichten. Was wurde für Entrauchung, Flure und Rettungswege damals festgelegt? Verändert das aktuelle Vorhaben diese Anlagen nicht, kann Bestandsschutz nach § 83 BauO NRW relevant sein – die Bewertung trifft die Behörde.

Die Nachreichung erfolgt nur mit Übereinstimmungserklärung des Entwurfsverfassers nach § 7 BauPrüfVO NRW – sonst wird das Paket nicht bearbeitet. Pläne, Stellungnahme und Konzept müssen denselben Stand zeigen.

Welche Brandschutz-Nachweise nachgereicht werden

Die Behörde fordert selten „irgendwas zum Brandschutz“, sondern konkrete Dokumente: ein vollständiges Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Stellungnahme (wenn im Bescheid gefordert), gegebenenfalls eine Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW bei vorhandenem Alt-Konzept, Pläne mit einheitlichen Brandschutzeintragungen (Rettungswege, Brandabschnitte, feuerhemmende Rauchschutztüren T30-RS), Bestandsnachweise nach § 35 und § 36 BauO NRW (Fotos, Protokolle Druckbelüftung, Wandaufbau Flur) sowie Abstimmungsprotokolle der Feuerwehr, wenn Brandmeldeanlage oder Sonderbau im Verfahren sind.

Empfohlener Ablauf nach dem Bescheid

Parallel zum bauordnungsrechtlichen Nachweis sollten Sie die Fachbeteiligungen im Online-Verfahren prüfen (Brandschutz, gegebenenfalls Feuerwehr, Statik). Trennen Sie die Mängelliste nach Gewerken (Brandschutz, Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung), beschaffen Sie historisches Brandschutzkonzept und Altgenehmigungen, dokumentieren Sie bei einer Begehung Treppenraum, Flur, Türen und Rettungswege mit Fotos, bringen Sie Stellungnahme oder Konzept und Pläne auf einen Stand und reichen Sie fristgerecht nach – inklusive §-7-BauPrüfVO-Erklärung.

Typischer Verlauf in der Praxis

In der Praxiszusammenlegung im zweiten Obergeschoss dauerte es etwa neun Monate zwischen Antrag und Genehmigung – mit Zwischenbescheid, Nachreichung und Auflagen zur brandschutztechnischen Umsetzung. Das ist kein Garantiewert, aber eine realistische Größenordnung bei Bestand und Nacharbeit. Typischer Ablauf: Bauantrag, Zwischenbescheid mit Frist, Nachreichung von Stellungnahme und Plänen samt Bestandsnachweisen, Fachprüfung mit gegebenenfalls Rückfragen, schließlich Baugenehmigung mit Auflagen.

Typische Fehler bei der Antwort

Typische Fehler sind nur eine E-Mail statt strukturierter Nachreichung in Vorgangsauskunft+, eine Stellungnahme die Punkt 3 beantwortet während Pläne in Punkt 5 widersprechen, verstreichen lassen der Frist, Behaupten von Bestand ohne Altgenehmigung oder Foto sowie Ignorieren von Feuerwehr-Themen im Bescheid, obwohl die Brandmeldeanlage betroffen ist.

Wer früh vor Antrag Konzept, Pläne und Betriebsbeschreibung abstimmt, reduziert Zwischenbescheide auf das technisch Unvermeidbare – siehe Bauaufsicht Unterlagen.

Grenzen

Dieser Ratgeber erklärt Muster aus Genehmigungsverfahren in NRW. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Fristen und Anforderungen können je nach Bezirk und Vorhaben variieren.

Häufige Fragen

Ist ein Zwischenbescheid dasselbe wie eine Ablehnung?
Nein. Er fordert zur Nachbesserung auf. Eine Ablehnung kommt erst, wenn das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist oder Fristen verstreichen und der Antrag als zurückgenommen gilt.
Muss ich jeden Brandschutz-Mangel selbst beantworten?
Sie können einen Sachverständigen oder Brandschutz-Ingenieur beauftragen. Die Stellungnahme geht im Namen des Bauherrn an die Behörde, meist über den Entwurfsverfasser mit § 7 BauPrüfVO-Erklärung.
Wie lange dauert es nach dem Zwischenbescheid bis zur Genehmigung?
Abhängig von Vollständigkeit und Auslastung. Im dokumentierten Praxisfall etwa neun Monate vom Antrag bis zur Genehmigung – mit Zwischenbescheid und Nacharbeit.
Warum fordert die Behörde Pläne aus anderen Geschossen?
Für den ersten Rettungsweg vom Gebäudeeingang bis zur Nutzungseinheit. Nur der Plan des Umbau-Geschosses reicht oft nicht (§ 33 BauO NRW).
Reicht eine kurze E-Mail zur Mängelbehebung?
In der Regel nein. Nachreichung erfolgt strukturiert im Online-Verfahren mit übereinstimmenden Unterlagen und Erklärung nach § 7 BauPrüfVO NRW.
Kann ich mit Bestandsschutz auf Nachweise verzichten?
Nur, wenn der Bestand nachvollziehbar belegt ist und das Vorhaben nicht verschlechtert. Die Behörde entscheidet; fehlende Altunterlagen führen fast immer zu Nachforderungen.
Was, wenn Pläne und Konzept widersprechen?
Typischer Auslöser für Zwischenbescheide bei Nutzungsänderungen. Vor Nachreichung einen einheitlichen Stand erarbeiten – Rettungswege, Flächen, Nutzung.

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