Was ist ein Zwischenbescheid?
Ein Zwischenbescheid (häufig „Vervollständigung“ oder Mängelbescheid) bedeutet: Ihr Bauantrag ist eingegangen, aber noch nicht genehmigungsfähig. Die Bauaufsicht listet fehlende oder unzureichende Unterlagen auf und setzt eine Frist – in Köln oft über die Vorgangsauskunft+.
Das ist kein Ablehnungsbescheid. Wer die Mängel fachlich und vollständig nachreicht, kann in der Regel in das Genehmigungsverfahren zurückkehren. Wird die Frist versäumt, gilt der Antrag oft als zurückgenommen.