Typischer Fall: nur Anlagen tauschen, Gebäude bleibt gleich
In einem abgeschlossenen Projekt ging es um ein **Bestandsgebäude** (Baujahr 1971) einer technischen Betriebsanlage. Geplant war ausschließlich die Erneuerung von Anlagenteilen im Inneren (u. a. Austausch einer Leitung mit geringerer Nennweite) – **ohne** Änderung der baulichen Struktur, der Nutzung oder der Gebäudeklasse.
Die Frage der Betreiber: Muss im Zuge der Maßnahme auch die **vorhandene Holzdecke** an heutige Neubauanforderungen angepasst werden?