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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 18.04.2026

Eilbegehung Brandschutz: laufenden Betrieb prüfen

Die Eilbegehung ist ein freiwilliger Ist-Check des Betreibers vor Investition – nicht Genehmigung und nicht Brandschau. Der Ratgeber erklärt Prüfpunkte aus dem Arbeitsschutz und Sofortmaßnahmen am Beispiel eines Restaurants (ca. 90 m²).

Was ist eine Eilbegehung?

Eine Eilbegehung ist eine kurzfristige, fokussierte Sichtprüfung des Ist-Zustands im laufenden Betrieb – mit schriftlichem Kurzbericht (Sofort- und mittelfristige Maßnahmen), aber ohne vollständiges Brandschutzkonzept oder Gutachten im Genehmigungsniveau.

Typische Anlässe: Übernahme eines Restaurants oder Imbisses, Vorbereitung auf Behörden- oder Versicherungstermin, Mängelhinweis der Berufsgenossenschaft, vor geplantem Umbau („Was ist zuerst zu tun?“).

Was eine Eilbegehung nicht ist

Drei Ebenen sollten Sie nicht verwechseln – ergänzt den Ratgeber zu Flucht-/Feuerwehrplänen und Nutzungsänderungen.

Die Bauaufsicht und das Genehmigungsverfahren verlangen Brandschutzkonzept, Stellungnahme und Pläne nach § 33 BauO NRW – für Umbau und Nutzungsänderung, nicht für den laufenden Betrieb. Die Feuerwehr-Brandschau prüft Einsatzvoraussetzungen, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Brandmeldeanlagen – behördlich und feuerwehrlich, nicht identisch mit einer Arbeitgeber-Begehung. Die Eilbegehung fokussiert Arbeitsschutz und organisatorischen Brandschutz (ASR A2.2, A2.3, BSO, DGUV Vorschrift 3) – Ist-Zustand, Prioritäten, Dokumentation.

Die Eilbegehung kann Lücken aufdecken, die später ein Genehmigungsverfahren oder eine brandschutztechnische Stellungnahme brauchen – sie ersetzt diese Nachweise aber nicht.

Wann sich eine Eilbegehung lohnt

Eine Eilbegehung lohnt sich bei Betriebsübernahme ohne vollständige Brandschutz-Dokumentation, wenn Küche oder Fritteuse neu sind und unsicher bleibt, ob Löscher und Wege passen, wenn Flure voller Lager stehen oder Türen blockiert sind – vor einer Inspektion –, bei geplantem Umbau zur Bestandsklärung, bevor Architekt und Stellungnahme starten, oder nach Mahnung der Berufsgenossenschaft oder Sicherheitsfachkraft zur Vorbereitung einer strukturierten Antwort.

Weniger sinnvoll ist sie als Ersatz für formale Brandschau, vollständiges Brandschutzkonzept für Sonderbau oder reine Bauantrags-Unterlagen ohne Vor-Ort-Ist.

Praxisfall: Restaurant (ca. 90 m²)

Bei einer Eilbegehung (2026) eines Restaurants mit Gastraum, Küche (zwei Fritteusen, keine offene Grillfläche), Nebenräumen, Treppenraum und Toilette im Untergeschoss (etwa 30 Sitzplätze, etwa 6 Beschäftigte) fielen unter anderem abgelaufene Prüfplaketten an vorhandenen Feuerlöschern, teilweise eingeengte Flure und Nebenbereiche durch abgestellte Gegenstände sowie eine Grundausstattung von mindestens etwa 9 Löschmitteleinheiten (LE) nach ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung auf – empfohlen wurden zwei 6-LE-Löscher (12 LE) zur Verteilung. In der Küche fehlte mindestens ein Fettbrandlöscher (Klasse F) an der Frittierstelle; für Untergeschoss und Toilette wurde ein Rauchwarnmelder mit im Betrieb hörbarer Alarmierung empfohlen. Unterweisung mindestens jährlich und Betriebsanweisung zum Fettbrand (kein Wasser) waren dokumentationspflichtig; elektrische Betriebsmittel (Fritteuse, Kühlung, Mehrfachsteckdosen) sollten nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.

Flächenangaben im Betrieb sollten mit Grundriss und Nutzungsbewilligung abgeglichen werden – abweichende Angaben führen zu falscher LE-Bemessung.

Typische Prüfpunkte vor Ort

Die Checkliste orientiert sich an Arbeitsschutz und Betrieb – Details zur Löschmittelanzahl finden Sie im verlinkten Feuerlöscher-Ratgeber. Geprüft werden Fluchtwege, Notausgänge und Kennzeichnung nach ASR A1.3 (frei und sichtbar?), Feuerlöscher (Anzahl, LE, Standort, Prüfplakette, Klasse F in der Küche), Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 (vorhanden, aktuell, lagerichtig?), BSO nach DIN 14096 Teil A (Aushang, Zuständigkeiten, Alarmablauf), benannte und geschulte Brandschutzhelfer, Rauchwarnmelder in Nebenräumen und Untergeschoss, Sichtprüfung der Elektroinstallation nach DGUV Vorschrift 3 sowie die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung Brandschutz.

Sofortmaßnahmen nach der Begehung

Priorität 1 – ohne Wartezeit auf Genehmigung oder Gutachten: Fluchtwege und Treppen sofort freiräumen, abgelaufene Löscher prüfen lassen oder ersetzen, Fettbrandlöscher an der Frittierstelle bereitstellen, Kurzunterweisung des Teams zu Wegen, Alarm und dem Verbot von Wasser bei Fettbrand, interne Mängelliste mit Fristen und Verantwortlichen.

Mittelfristig: typische Folgeschritte

Der Kurzbericht dient intern, gegenüber Versicherern oder als Vorbereitung – bei konkreten behördlichen Forderungen Punkt für Punkt mit der Mängelliste abgleichen. Mittelfristig folgen oft Feuerlöscher-Konzept und Wartungsnachweis nach ASR A2.2, Fortschreibung von Flucht- und Rettungsplänen und BSO, Brandschutzhelfer-Ausbildung, bei Umbau Stellungnahme oder Konzept und Baugenehmigung (siehe Ratgeber Imbiss/Umbau) sowie bei Behördenauflage eine formale Stellungnahme statt Kurzbericht.

Ablauf der Eilbegehung

Standardablauf von der Anfrage bis zum Kurzbericht: Vorbereitung mit Fläche, Nutzung, Beschäftigten, Öffnungszeiten und Vorgeschichte; Begehung mit Betriebsleitung durch alle relevanten Bereiche bei zugänglicher Küche; datenschutzkonforme Fotodokumentation kritischer Stellen; Kurzbericht mit Feststellungen, Sofortmaßnahmen, Empfehlungen und Fristen; optional Folgeauftrag für BSO, Pläne, Unterweisung oder Genehmigungsbegleitung.

Typische Missverständnisse

Häufige Fehler von Betreibern nach der Begehung: den Kurzbericht der Bauaufsicht als Nachweis einreichen; nur Löscher kaufen, während Fluchtwege weiter blockiert bleiben; LE-Bemessung mit falscher Fläche (zum Beispiel nur Gastraum statt Gesamtnutzung); keine Dokumentation von Unterweisung und Prüfungen; Umbau starten ohne Klärung bauordnungsrechtlicher Pflichten.

Grenzen

Eilbegehung und Kurzbericht ersetzen keine behördliche Einordnung, kein vollständiges Brandschutzkonzept und keine rechtsverbindliche Gefährdungsbeurteilung durch die BG. Maßgeblich bleiben ArbStättV, ASR und die konkrete Betriebssituation.

Häufige Fragen

Wie schnell kann eine Eilbegehung stattfinden?
Je nach Verfügbarkeit oft innerhalb weniger Tage. Der Kurzbericht folgt in der Regel kurz nach der Begehung.
Reicht eine Eilbegehung für die Bauaufsicht?
Nein als alleiniger Nachweis. Für Genehmigungen sind Stellungnahme, Konzept und einheitliche Pläne nötig. Die Begehung hilft bei Bestandsklärung und Priorisierung vor dem Antrag.
Ist das dasselbe wie eine Feuerwehr-Brandschau?
Nein. Brandschau prüft Einsatz- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen. Die Eilbegehung fokussiert Arbeitgeberpflichten im Betrieb (Löscher, Wege, Unterweisung).
Brauche ich danach ein Brandschutzkonzept?
Nur wenn Umbau, Nutzungsänderung oder Sonderbau es erfordern. Für reinen Betriebsbetrieb reichen oft organisatorische Maßnahmen, BSO und Löscher-Nachweise – im Bericht benannt.
Was kostet typischerweise eine Eilbegehung?
Abhängig von Fläche, Nutzung und Berichtsumfang – deutlich weniger als ein vollständiges BSK. Konkrete Angebote auf Anfrage.
Muss die BG den Kurzbericht anerkennen?
Die BG führt eigene Prüfungen durch. Ein strukturierter Bericht mit umgesetzten Sofortmaßnahmen unterstützt die Diskussion, ersetzt aber keine BG-Festlegung.
Restaurant oder Imbiss – gleiche Begehung?
Gleiche Methode, unterschiedliche Schwerpunkte: Imbiss oft Fett/Grill und kleiner Gastbereich; Restaurant zusätzlich Sitzplätze, UG, höhere LE. Beide Fälle im Gastronomie-Cluster verlinkt.

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