Typischer Fall aus der Praxis
In einem abgeschlossenen Genehmigungsverfahren in Köln (2025/2026) sollten zwei benachbarte Arztpraxen im 2. Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses aus den 1970er Jahren zu einer gemeinsamen Orthopädiepraxis zusammengelegt werden. Geplant war eine Öffnung in einer nichttragenden Trennwand – ohne Eingriffe in Treppenhaus, Flure oder technische Brandschutzanlagen.
Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Für die Genehmigung war entscheidend, dass das Vorhaben das bestehende, bereits behördlich abgestimmte Brandschutzkonzept nicht berührt – und die Rettungswegsituation für die zusammengelegte Nutzung nachvollziehbar bleibt.