Zum Inhalt springen
H&S+ Brandschutz Köln

Brandschutzordnung

Zweiter Schwerpunkt unserer Leistungen: Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – Erstellung, Einführung und Fortschreibung. In Köln und NRW.

Teil A, B und C nach DIN 14096

Was die BSO regelt – und was nicht.

Die Brandschutzordnung (BSO) organisiert das Verhalten und die Zuständigkeiten im Brandfall. Sie ist nicht dasselbe wie ein bauordnungsrechtliches Brandschutzkonzept und nicht dasselbe wie Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3.

  • Teil A (Aushang): Verhalten im Brandfall für alle Personen im Gebäude – sichtbar an Fluchtwegen.
  • Teil B: Pflichten und Maßnahmen für Beschäftigte und Nutzer des Betriebs.
  • Teil C: Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Führungskräfte).

BSO, Fluchtplan und Feuerwehrplan

Drei getrennte Dokumente.

  • Brandschutzordnung (DIN 14096): Organisation und Verhalten – Pflichten, Alarmierung, Zuständigkeiten.
  • Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3): Orientierung für Beschäftigte und Besucher, lagerichtig – Arbeitsschutz.
  • Feuerwehrplan (DIN 14095): Einsatzunterlagen für die Feuerwehr – oft aus dem genehmigten Konzept vorgesehen.

Feuerlöscher und Brandschutzhelfer-Ausbildung folgen ASR A2.2 – wir binden beides in die BSO ein, wenn es zu Ihrem Betrieb passt.

Wann eine BSO nötig oder sinnvoll ist

Neubau, Umbau und laufender Betrieb.

  • Neuer Betrieb, neue Nutzung oder Erweiterung der Flächen
  • Nach Umbau: geänderte Fluchtwege, Räume, Zuständigkeiten
  • Auflage aus Behörde, Versicherer oder interner Compliance
  • Vorbereitung von Unterweisungen, Brandschutzhelfer-Schulung, Evakuierungsübung
  • Nach Brandschau oder Mängeln im organisatorischen Brandschutz

Was wir liefern

Von der Begehung bis zur Fortschreibung.

  1. Begehung: Nutzung, Fluchtwege, Sammelplätze, bestehende Dokumentation
  2. Erstellung Teil A, B, C – verständlich und umsetzbar für Ihren Betrieb
  3. Abstimmung mit Verantwortlichen; Einführung und Aushang Teil A
  4. Fortschreibung bei Umbau, Personaländerung oder neuen Auflagen

Ergänzend: Brandschutzhelfer-Ausbildung, Brandschutzkonzept.

Fachlich vertiefen

Ausführliche Erläuterungen zu BauO NRW, Nachweisen und typischen Fällen.

Alle Ratgeber-Artikel

Häufige Fragen

Was sind Teil A, B und C der Brandschutzordnung?
Nach DIN 14096: Teil A als Aushang für alle Personen, Teil B mit Pflichten für Beschäftigte und Nutzer, Teil C mit Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – angepasst an Ihren Betrieb.
Brauche ich eine BSO ohne Bauantrag?
Oft ja: im laufenden Betrieb, nach Umbau, wegen Versicherer oder interner Vorgaben – unabhängig vom genehmigungsrechtlichen Konzept.
Wie oft muss die Ordnung fortgeschrieben werden?
Bei baulichen, organisatorischen oder nutzungsbezogenen Änderungen, neuen Fluchtwegen oder geänderten Zuständigkeiten. Teil A muss dann sichtbar aktualisiert werden.
Was ist der Unterschied zur Flucht- und Rettungsplan?
Die BSO regelt Verhalten und Zuständigkeiten (DIN 14096). Der Fluchtplan nach ASR A2.3 zeigt Orientierung und Wege für Beschäftigte – beides wird oft gemeinsam fortgeschrieben, ist aber nicht dasselbe Dokument.
Können Sie Flucht- und Feuerwehrpläne mit erstellen?
Ja, aus einer Begehung – getrennt nach ASR A2.3 und DIN 14095. Die BSO verweist darauf, ersetzt sie aber nicht.
Arbeiten Sie nur in Köln?
BSO und Schulungen – in Köln und NRW.

Brandschutzordnung erstellen oder fortschreiben

Kurze Schilderung Ihres Objekts – wir sagen Ihnen, welche Teile nötig sind und wie der Ablauf aussieht.