Brandschutzordnung
Zweiter Schwerpunkt unserer Leistungen: Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – Erstellung, Einführung und Fortschreibung. In Köln und NRW.
Teil A, B und C nach DIN 14096
Was die BSO regelt – und was nicht.
Die Brandschutzordnung (BSO) organisiert das Verhalten und die Zuständigkeiten im Brandfall. Sie ist nicht dasselbe wie ein bauordnungsrechtliches Brandschutzkonzept und nicht dasselbe wie Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3.
- Teil A (Aushang): Verhalten im Brandfall für alle Personen im Gebäude – sichtbar an Fluchtwegen.
- Teil B: Pflichten und Maßnahmen für Beschäftigte und Nutzer des Betriebs.
- Teil C: Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Führungskräfte).
BSO, Fluchtplan und Feuerwehrplan
Drei getrennte Dokumente.
- Brandschutzordnung (DIN 14096): Organisation und Verhalten – Pflichten, Alarmierung, Zuständigkeiten.
- Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3): Orientierung für Beschäftigte und Besucher, lagerichtig – Arbeitsschutz.
- Feuerwehrplan (DIN 14095): Einsatzunterlagen für die Feuerwehr – oft aus dem genehmigten Konzept vorgesehen.
Feuerlöscher und Brandschutzhelfer-Ausbildung folgen ASR A2.2 – wir binden beides in die BSO ein, wenn es zu Ihrem Betrieb passt.
Wann eine BSO nötig oder sinnvoll ist
Neubau, Umbau und laufender Betrieb.
- Neuer Betrieb, neue Nutzung oder Erweiterung der Flächen
- Nach Umbau: geänderte Fluchtwege, Räume, Zuständigkeiten
- Auflage aus Behörde, Versicherer oder interner Compliance
- Vorbereitung von Unterweisungen, Brandschutzhelfer-Schulung, Evakuierungsübung
- Nach Brandschau oder Mängeln im organisatorischen Brandschutz
Was wir liefern
Von der Begehung bis zur Fortschreibung.
- Begehung: Nutzung, Fluchtwege, Sammelplätze, bestehende Dokumentation
- Erstellung Teil A, B, C – verständlich und umsetzbar für Ihren Betrieb
- Abstimmung mit Verantwortlichen; Einführung und Aushang Teil A
- Fortschreibung bei Umbau, Personaländerung oder neuen Auflagen
Ergänzend: Brandschutzhelfer-Ausbildung, Brandschutzkonzept.
Fachlich vertiefen
Ausführliche Erläuterungen zu BauO NRW, Nachweisen und typischen Fällen.
Häufige Fragen
- Was sind Teil A, B und C der Brandschutzordnung?
- Nach DIN 14096: Teil A als Aushang für alle Personen, Teil B mit Pflichten für Beschäftigte und Nutzer, Teil C mit Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – angepasst an Ihren Betrieb.
- Brauche ich eine BSO ohne Bauantrag?
- Oft ja: im laufenden Betrieb, nach Umbau, wegen Versicherer oder interner Vorgaben – unabhängig vom genehmigungsrechtlichen Konzept.
- Wie oft muss die Ordnung fortgeschrieben werden?
- Bei baulichen, organisatorischen oder nutzungsbezogenen Änderungen, neuen Fluchtwegen oder geänderten Zuständigkeiten. Teil A muss dann sichtbar aktualisiert werden.
- Was ist der Unterschied zur Flucht- und Rettungsplan?
- Die BSO regelt Verhalten und Zuständigkeiten (DIN 14096). Der Fluchtplan nach ASR A2.3 zeigt Orientierung und Wege für Beschäftigte – beides wird oft gemeinsam fortgeschrieben, ist aber nicht dasselbe Dokument.
- Können Sie Flucht- und Feuerwehrpläne mit erstellen?
- Ja, aus einer Begehung – getrennt nach ASR A2.3 und DIN 14095. Die BSO verweist darauf, ersetzt sie aber nicht.
- Arbeiten Sie nur in Köln?
- BSO und Schulungen – in Köln und NRW.
Brandschutzordnung erstellen oder fortschreiben
Kurze Schilderung Ihres Objekts – wir sagen Ihnen, welche Teile nötig sind und wie der Ablauf aussieht.