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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 08.05.2026

Lagerhalle zu Büro: Brandschutz bei Umnutzung

Die Umnutzung einer Gewerbehalle zu Büroflächen löst in NRW oft Sonderbau-Anforderungen, neue Rettungswege nach § 33 BauO NRW und einen Löschwassernachweis aus. Der Ratgeber orientiert an einem Praxisfall im Gewerbegebiet.

Typisches Vorhaben

In einem Gewerbegebiet (NRW) war die Umnutzung einer Lagerhalle zu Büroflächen geplant. Ein vollständiges Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO NRW umfasste Feuerwehrzufahrten, Löschwasser, Brandabschnitte, Rettungswege, Nutzerzahl und Alarmierung.

Hallenumnutzungen sind genehmigungspflichtig – eine Stellungnahme allein reicht bei klarer Nutzungsänderung und Sonderbau-Einordnung selten.

Sonderbau und Gebäudeklasse

Große Hallen fallen oft in die Gebäudeklassen 4 oder 5 und können zugleich Sonderbau sein – etwa als Lagerfläche, Industrie oder Büro mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche. Die Umnutzung ändert Personenströme, Brandlast durch Trockenbau und Möbel sowie Rettungsweglängen – deshalb ist ein neuer brandschutztechnischer Nachweis nötig.

Konzept-Schwerpunkte

Feuerwehrabstimmung vor oder parallel zum Bauantrag – siehe Feuerwehr vor dem Bauamt.

  • Zwei Rettungswege nach § 33 BauO NRW – die Weglängen in der offenen Halle sind oft der kritische Punkt
  • Löschwasser für Grund- und Objektschutz sowie erreichbare Hydranten nachweisen
  • Brandabschnitte, feuerbeständige Trennwände (F 90) und Rauchabschnitte planen
  • Entrauchung oder Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) sowie Lüftung mit Brandschutzklappen
  • Brandmeldeanlage (BMA), Feuerlöscher nach ASR A2.2 sowie Flucht- und Feuerwehrpläne

Genehmigung und Betrieb

Der Bauantrag umfasst Konzept, einheitliche Pläne und Betriebsbeschreibung. Nach Fertigstellung folgen BMA-Abnahme, Planfortschreibung, Brandschutzordnung (BSO) und gegebenenfalls die Brandschau. Trockenbau in der Halle muss mit einer bestehenden Sprinkleranlage abgestimmt werden, falls vorhanden.

Konzept vs. Stellungnahme vs. § 64

Halle-zu-Büro mit Sonderbau-Tatbestand: in der Regel vollständiges Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO NRW – keine kurze Stellungnahme allein. § 64 vereinfachtes Verfahren nur, wenn die Behörde Anlage 1 BauPrüfVO so einordnet (selten bei großen Hallen).

Teilsanierung nur eines Bürotrakts im Bestand: ggf. Fortschreibung oder Stellungnahme – abhängig vom Umfang der baulichen Änderung.

Typische Fehler

Bei Halle-zu-Büro-Umnutzungen wiederholen sich dieselben Planungslücken:

  • Es liegt nur ein Architekturplan ohne brandschutztechnische Eintragungen vor
  • Ein einziger Rettungsweg führt über eine zu lange Halle
  • Der Löschwassernachweis fehlt oder ist nicht belastbar
  • Eine bestehende Sprinkleranlage wird bei der Planung ignoriert

Grenzen

Jede Halle ist anders (OKF, Bestand, Nachbarbebauung). Einzelfall-Konzept erforderlich.

Häufige Fragen

Reicht eine Stellungnahme statt Konzept?
Bei Halle-zu-Büro und Sonderbau-Tatbestand ist in der Regel ein vollständiges Brandschutzkonzept nötig – eine kurze Stellungnahme reicht selten.
Braucht die Halle Sprinkler?
Das hängt vom Konzept, Versicherer und Nutzung ab – oft genügen BMA und Feuerlöscher, manchmal dient Sprinkler als Kompensation für lange Fluchtwege.
Wie lang dürfen Fluchtwege sein?
Die zulässigen Weglängen ergeben sich aus § 33 BauO NRW und der Nutzung. In Hallen sind sie oft der kritische Punkt – dann braucht es einen zweiten Rettungsweg oder Entrauchung.
Was, wenn Sprinkler im Bestand der Halle liegt?
Bestehende Sprinkler im Konzept berücksichtigen: Trockenbau nicht blind bis Decke, Köpfe freihalten oder Fortschreibung bei Teilstilllegung – siehe Sprinkler & Trockenbau.
Wann ist die Halle Sonderbau?
Z. B. Lagerfläche mit erhöhter Brandgefahr, Industrie, Büro >3.000 m² Geschossfläche – unabhängig von der Umnutzung. GK und Sonderbau getrennt prüfen.
Wann brauche ich Entrauchung in der Halle?
Bei langen Fluchtwegen oder großen offenen Geschossen kann RWA/Entrauchung im Konzept nötig sein – Einzelfall nach § 33 und Nutzerzahl.

Weitere Ratgeber: Umbau & Nutzungsänderung

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