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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 16.05.2026

Abschottungen bei Durchbrüchen: Brandschutz auf der Baustelle

TGA-Durchbrüche in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden zerstören den Brandschutz, wenn Abschottungen ohne Ü-Zulassung fehlen. Der Ratgeber erklärt Anforderungen, MLAR/LAR und die Rolle der Fachbauleitung.

Warum Abschottungen scheitern

Trockenbau und TGA erzeugen viele Durchbrüche in feuerhemmenden (F 30) oder feuerbeständigen (F 90) Wänden und Decken nach § 27 BauO NRW. Ohne zugelassene Abschottung (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Ü) verliert das Bauteil seine Funktion – klassischer Abnahme- und Versicherungsmangel.

Was je Durchführung erfüllt sein muss

PU-Schaum oder „Montageschaum“ ohne Ü ist unzulässig – auch nicht provisorisch. Gesetzliche Grundlage Durchbruch: Leitungsanlagen.

  • Ein Abschottungssystem, das zur Wand- oder Deckenklasse und zum Medium (Kabel, Rohr, Kombination) passt
  • Eine gültige Ü-Zulassung (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder ein Einzelfallnachweis
  • Eine Ü-Plakette am Abschottungspunkt und Aufnahme in die Dokumentation
  • Leitungsführung nur im erforderlichen Mindestmaß nach MLAR/LAR (Leitungsanlagen-Richtlinie)
  • Abstimmung mit der Fachbauleitung vor dem Schließen der Verkleidung

Typische Baustellenfehler

Abschottungen sind unsichtbar, sobald die Beplankung geschlossen ist – deshalb vorher prüfen:

  • Kabelbündel wurden ohne Systemabschottung durch die Wand geführt
  • Die Rohrdurchführung ist größer als in der Zulassung erlaubt
  • Die Abschottung wurde durch ein Folgegewerk beschädigt
  • Es fehlt an Fotodokumentation vor dem Schließen der Beplankung

Empfohlener Ablauf

Planen Sie zuerst ein Raumbuch mit allen Durchführungen und legen Sie je Typ das passende Abschottungssystem fest. Die Ausführung erfolgt durch eine Fachfirma, die Fachbauleitung kontrolliert stichprobenartig, und am Ende werden Ü-Plaketten sowie ein Übersichtsplan für die Abnahme übergeben.

Provisorium vs. Ü-Abschottung

Bau-PU-Schaum oder Brandschutzklebeband ohne Ü-Zulassung ist auch vorübergehend in klassifizierten Wänden unzulässig. Provisorische Leitungsführung ist nur mit behördlich akzeptiertem Einzelfall erlaubt – nicht als Dauerlösung bis „später“.

Nach MLAR/LAR dürfen Leitungen nur dort geführt werden, wo es baulich erforderlich ist – jede zusätzliche Durchführung schwächt die Wand.

Nachweise für Abnahme und Betrieb

Für Bauaufsicht, Sachverständigen-Abnahme und Versicherung braucht es mehr als die sichtbare Beplankung: Übersichtsplan aller Abschottungen mit Plaketten-Nummern, Fotos vor dem Schließen der Wand, Herstellerzulassungen und Freigaben der Fachbauleitung nach § 56 BauO NRW.

Ohne Dokumentation werden Abschottungen bei der Abnahme nach Umbau nachgebessert – oft mit Aufstemmen der Beplankung. Fachbauleitung früh einbinden, nicht erst kurz vor Schlüsselübergabe.

Praxis: Betrieb und Nachweisführung

Abschottungen bei Durchbrüchen: Brandschutz auf der Baustelle gehört in NRW in die laufende Betriebsdokumentation – nicht nur in die Eröffnungsphase. Abgrenzung: Genehmigungskonzept ersetzt keine wiederkehrende Instandhaltung; Unterweisung ersetzt keine Übung.

Praxisfall: Bei Begehung fehlten Fortschreibungen nach Umbau – Auflage mit Frist bis zur Nachreichung aktualisierter Pläne oder Protokolle. Orientierungswert: Verantwortliche und Prüfintervalle schriftlich benennen.

Nachweis für Geschäftsführung und Versicherung: Ordner Brandschutz Betrieb mit Index und Versionsdatum.

Grenzen

Jede Kombination Kabel/Rohr/Bauteil braucht das passende System aus der Zulassung – keine Pauschallösung.

Häufige Fragen

Reicht PU-Schaum für Kabel?
Nur mit einer passenden Ü-Zulassung für genau diese Konstruktion und Feuerwiderstandsklasse – niemals pauschal mit Montageschaum.
Wer dokumentiert Abschottungen?
Die ausführende Firma und die Fachbauleitung erstellen einen Übersichtsplan mit Plaketten-Nummern für die Abnahme.
Gilt MLAR auch im Bestand?
Ja – Leitungen dürfen nur im erforderlichen Umfang geführt werden. Jede nachträgliche Durchführung braucht eine Ü-Abschottung.
Gilt das auch im Bestand?
Ja – nachträgliche Durchbrüche in klassifizierten Wänden brauchen denselben Nachweis wie im Neubau.
Was ist eine Ü-Plakette?
Eine Kennzeichnung am Abschottungspunkt mit Zulassungsnummer – sie ist für Abnahme und Versicherung Pflicht.
Wer haftet bei falscher Abschottung?
Bauherr und ausführende Firmen – deshalb Fachbauleitung und Fotodokumentation vor der Verkleidung einplanen.

Weitere Ratgeber: Baustelle & Abnahme

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