Arbeitsschutz – nicht Bauordnung
Feuerlöscher in Gastronomie und Imbiss sind Pflicht des Arbeitgebers nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technischer Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ – unabhängig davon, ob gerade ein Umbau genehmigt wird.
Die Bauaufsicht fordert Löscher nicht als „Feuerlöscher-Genehmigung“, sondern indirekt über Stellungnahme oder Konzept (organisatorische Maßnahmen, Standorte in Plänen). Im laufenden Betrieb prüfen Berufsgenossenschaft und Sicherheitsfachkraft die ASR-A2.2-Umsetzung.
Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 zeigen Löscherstandorte – ASR A2.2 regelt Anzahl und Prüfung.
Normale vs. erhöhte Brandgefährdung
Büroähnliche Gastbereiche ohne offene Flamme: oft normale Brandgefährdung – Grundausstattung nach Tabelle ASR A2.2 (LE nach Grundfläche).
Küche mit Frittieren, Grill, offener Flamme: häufig erhöhte Brandgefährdung – zusätzliche Löscher, Fettbrandlöscher (Klasse F), kürzere Wege zum nächsten Löscher, ggf. Brandschutzhelfer.
Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung – nicht die Betriebsbezeichnung „Imbiss“ oder „Restaurant“.
Löschmitteleinheiten (LE) – Orientierung
ASR A2.2 rechnet mit Löschmitteleinheiten (LE), nicht mit „ein Gerät pro Raum“. Jedes Gerät hat mindestens 6 LE; die Gesamt-LE ergibt sich aus der Grundfläche (Tabelle ASR A2.2, zum Beispiel bis 100 m² → 9 LE). Der Laufweg zum nächsten Löscher sollte möglichst maximal 20 m betragen.
Orientierung: Bei etwa 65 m² Imbiss und normaler Brandgefährdung mindestens etwa 6–7 LE Grundausstattung; bei etwa 90 m² Restaurant und normaler Brandgefährdung mindestens etwa 9 LE – in der Praxis oft zwei 6-LE-Geräte (12 LE) zur Verteilung. In der Küche kommt mindestens ein Fettbrandlöscher (Klasse F) an Frittier- oder Grillstelle hinzu. Der Tragegriff sollte etwa 0,80–1,20 m hoch sein; bei schlechter Sicht ist Kennzeichnung F005 nach ASR A1.3 nötig.
Welche Löscher wo
Gastraum/Flur: meist ABC-Pulver oder Schaum (Brandklassen A/B) – auf Brandlast abstimmen.
Küche an Fritteuse: Fettbrandlöscher Klasse F – Pulver allein reicht für Fettbrand nicht.
Wandhydranten im Bestand: nur anrechnen, wenn Voraussetzungen ASR A2.2 erfüllt (Schulung, keine Verrauchung der Fluchtwege).
Prüfplakette und Intervalle
In einem Restaurant-Eilbegehung-Fall waren Löscher montiert, Prüfkennzeichnungen abgelaufen – ordnungsgemäßer Zustand nicht nachweisbar.
Mindestens alle zwei Jahre Prüfung durch Sachkundige; bei starker Beanspruchung (Feuchte, Küche, Mobilgerät) kürzer. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben oder das Gerät zu ersetzen. Ergebnis dokumentieren und Plakette erneuern.
Betriebssicherheitsverordnung kann zusätzliche Prüfungen verlangen – parallel zu ASR A2.2.
Fettbrand: kein Wasser, klare Abläufe
Fettbrand in Fritteusen ist das Hauptrisiko in Imbissen. Wasser und falscher Löscher verschlimmern den Brand.
Betriebsanweisung sichtbar in Küche, jährliche Unterweisung, BSO Teil A mit Alarm und Räumung. Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 (oft ca. 5 % der Beschäftigten, bei Küche eher mehr).
Was Betriebe vorhalten sollten
Zur Sicherung des Nachweises bei Berufsgenossenschafts-, Versicherungs- oder Eilbegehungs-Kontrollen sollten Sie eine Standortliste aller Löscher mit LE und Brandklassen, aktuelle Prüfprotokolle und Plaketten, Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Unterweisungsnachweise sowie Eintrag in den Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 vorhalten.
Typische Mängel
Aus Eilbegehungen und Berufsgenossenschafts-Kontrollen häufig: abgelaufene Plakette ohne Ersatz; nur ein kleiner Löscher für große Fläche; kein Fettbrandlöscher trotz Fritteuse; Löscher hinter Tür oder Regal versteckt; Fläche falsch bemessen (nur Gastraum ohne Küche und Lager).
Grenzen
Orientierungswerte ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung. Bei Umbau oder Nutzungsänderung kommen bauordnungsrechtliche Anforderungen (Stellungnahme, Abluft, Trennwände) hinzu – siehe Imbiss und Eilbegehung.
- Reicht ein Pulverlöscher in der Küche?
- Für Fritteusen und Fett: Fettbrandlöscher (F) erforderlich. Pulver/Schaum können Gastraum und Flur ergänzen – Gefährdungsbeurteilung festlegen.
- Wer darf Feuerlöscher prüfen?
- Sachkundige/Fachfirma mindestens alle zwei Jahre. Austausch und Instandsetzung bei negativem Prüfergebnis unverzüglich.
- Wie viele Löscher bei 65 m² Imbiss?
- Orientierung: mindestens ca. 6–7 LE Grundausstattung plus Fettbrandlöscher in der Küche. Exakte Anzahl aus ASR A2.2-Tabelle und Löschergröße (mind. 6 LE pro Gerät).
- Was bedeutet die Prüfplakette?
- Nachweis der letzten fachgerechten Prüfung. Abgelaufen = Zustand nicht nachweisbar – vor Kontrolle oder Behördentermin erneuern lassen.
- Brauche ich Löscher für die Baugenehmigung?
- Im Betrieb ja (Arbeitsschutz). In der Genehmigung werden Standorte und organisatorische Maßnahmen in Stellungnahme oder Konzept beschrieben – nicht separat „Löscher-Genehmigung“.
- 1 LE pro 10 m² – stimmt das?
- Vereinfachte Faustregel bei normaler Gefährdung. Maßgeblich ist die ASR-A2.2-Tabelle nach Grundfläche und die 20-m-Laufweg-Regel.
- Wandhydrant statt Feuerlöscher?
- Nur unter engen Voraussetzungen anrechenbar (Formschlauch, geschulte Beschäftigte, kein Versagen der Rauchschutztüren). In kleinen Gastronomien selten die alleinige Lösung.
Weitere Ratgeber: Gastronomie & Gewerbe