Warum Feuerlöscher in Küchen und Gasträumen Pflicht sind
Arbeitgeber müssen wirksame Bekämpfungsmittel für Entstehungsbrände bereitstellen (ASR A2.2, ArbSchG). In Gastronomie und Imbissen ist die Brandgefährdung wegen Fett, Fritteusen und offener Flammen höher als in reinen Büros – die Ausstattung muss das abbilden.
In der Praxis reicht „irgendein Löscher irgendwo“ nicht: Anzahl (Löschmitteleinheiten), Standorte, Sichtbarkeit, Prüfstatus und die richtige Löscherart (z. B. Fettbrand) müssen zusammenpassen.