Wann ordnet die Behörde Fachbauleitung an?
Nach § 56 Abs. 2 BauO NRW kann die Bauaufsicht für bestimmte Gewerke Fachbauleitung anordnen – bei Sonderbauten, komplexer TGA, BMA/Sprinkler oder wenn das genehmigte Konzept aufwendige brandschutztechnische Details enthält.
Fachbauleitung Brandschutz ist nicht dasselbe wie der Entwurf des Konzepts: Sie kontrolliert stichprobenartig die Ausführung auf der Baustelle und bestätigt das schriftlich.