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H&S+ Brandschutz Köln

Fachbauleitung Brandschutz auf der Baustelle (§ 56 BauO NRW)

Bei genehmigungspflichtigen Bauen kontrolliert die Fachbauleitung Brandschutz die Umsetzung – Pflichten und typische Baustellenmängel.

Wann ist Fachbauleitung nötig?

Nach § 56 Abs. 2 BauO NRW kann die Bauaufsicht **Fachbauleitung** für bestimmte Gewerke anordnen – häufig **Brandschutz** bei Sonderbauten und technischen Anlagen.

Am Ende steht oft eine **Bescheinigung** über stichprobenartige Kontrolle während der Ausführung.

Typische Feststellungen auf der Baustelle

In einem Praxisfall (Neubau technische Anlage, Köln) wurden genau diese Punkte in der Anlage zur Bescheinigung festgehalten.

  • Trennwände zu Technikräumen nicht **feuerbeständig** bis Rohdecke geführt
  • Durchführungen ohne **zugelassene Abschottung** (Ü-Plakette fehlt)
  • Leitungsführung in klassifizierten Wänden nicht nach MLAR/LAR
  • Türen falsch eingebaut oder Beschädigung durch Folgegewerke

Ablauf für Bauherr und Planer

Empfohlene Reihenfolge für genehmigungspflichtige Vorhaben:

  • Brandschutzkonzept und Genehmigung als Grundlage
  • Fachbauleitung früh beauftragen, Termine mit Rohbau/TGA abstimmen
  • Mängelliste vor Abnahme schließen
  • Bescheinigung für Bauaufsicht und Dokumentation

Häufige Fragen

Wer darf Fachbauleitung Brandschutz führen?
Öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige bzw. qualifizierte Brandschutz-Ingenieure – je nach Anforderung der Behörde.

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