Brandschutzkonzept und Stellungnahme
Vollnachweis, Stellungnahme oder Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW – für Neubau, Umbau, Nutzungsänderung und Sonderbau. Einreichfähige Unterlagen, Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr.
Schwerpunkt: brandschutztechnische Konzepte und Stellungnahmen sowie Brandschutzordnungen nach DIN 14096. In Köln und NRW. Darüber hinaus Pläne, Schulungen und Begleitung – von der Konzepterstellung bis vor Ort. Mehr zu den Anforderungen in der Region finden Sie unter Brandschutz in Köln. Häufig gesuchte Themen: Brandschutzkonzept Köln, Brandschutzordnung Köln und Brandschutzhelfer-Ausbildung Köln. Hintergründe zur BauO NRW finden Sie im Ratgeber.
Konzept, Stellungnahme und Brandschutzordnung – mit eigener Vertiefungsseite.
Vollnachweis, Stellungnahme oder Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW – für Neubau, Umbau, Nutzungsänderung und Sonderbau. Einreichfähige Unterlagen, Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr.
Teil A, B und C nach DIN 14096 – Erstellung, Einführung und Fortschreibung. Klar getrennt von Flucht- und Feuerwehrplänen.
Jede Leistung mit Kurzbeschreibung, Nutzen, Rechtsgrundlagen, Ablauf und Ergebnis.
Wir erstellen brandschutztechnische Stellungnahmen und Brandschutzkonzepte nach BauO NRW und BauPrüfVO NRW – für Genehmigung, Umbau, Nutzungsänderung und Sonderbauten (§ 50 BauO NRW, SBauVO NRW). Einreichfähige Unterlagen, Abstimmung mit Bauaufsicht, Feuerwehr und Versicherer.
BauO NRW, BauPrüfVO NRW (§ 9 Nachweis, § 7 Entwurfsverfasser), Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) bei geregeltem Sonderbau, Vorgaben der Feuerversicherer
Einreichungsfähige Stellungnahme, Brandschutzkonzept oder Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW inkl. Pläne und Anlagen.
Nach DIN 14096 erstellen und fortschreiben wir Ihre Brandschutzordnung (Teil A, B, C) – Verhalten im Brandfall, Zuständigkeiten und betriebliche Organisation. Abgestimmt auf Nutzung, Fluchtwege und Sammelplätze. ASR A2.2 (Feuerlöscher, Brandschutzhelfer) binden wir ergänzend ein, sofern erforderlich.
DIN 14096 (Brandschutzordnung Teil A, B, C), ArbSchG, ASR A2.2 (Feuerlöscher, Brandschutzhelfer – ergänzend), DGUV Vorschriften
Eine vollständige, an Ihr Objekt angepasste Brandschutzordnung inkl. Aushang (Teil A) und Handlungsanweisungen für den Brandfall.
Ein Evakuierungskonzept definiert Abläufe, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für die Räumung des Gebäudes. Wir erstellen und fortschreiben Evakuierungskonzepte, die zu Ihrer Nutzung und Ihren Räumlichkeiten passen.
ArbSchG, ASR A2.2, BauO NRW, Arbeitsstättenverordnung
Ein schlüssiges Evakuierungskonzept als Bestandteil Ihrer Brandschutzorganisation, inkl. Fortschreibung bei Änderungen.
Drei Ebenen werden getrennt: bauordnungsrechtlicher Rettungswegnachweis in Konzept und Plänen; Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für die Einsatzleitung; Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 für Beschäftigte und Besucher. Wir erstellen, prüfen und fortschreiben die betroffenen Planarten.
BauO NRW (Rettungswege im Nachweis), DIN 14095 (Feuerwehrplan), ASR A2.3 (Flucht- und Rettungsplan), ArbStättV
Aktuelle Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne in der erforderlichen Anzahl und Aufhängung.
Der Arbeitgeber muss Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen beurteilen. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Beurteilung und leiten daraus erforderliche Maßnahmen ab.
ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1
Dokumentierte Beurteilung der Brandgefährdung mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.
Wo brennbare Stoffe oder explosionsfähige Atmosphären vorkommen können, sind Brand- und Explosionsgefahren zu ermitteln. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Ermittlung und beim Explosionsschutzdokument.
GefStoffV, BetrSichV, TRBS, ASR A2.2
Ermittlung und Dokumentation der Brand- und Explosionsgefahren inkl. erforderlicher Maßnahmen.
Behördliche Anordnungen und Nachforderungen der Bauaufsicht oder Feuerwehr setzen wir fachlich um: Auslegung der Auflagen, Maßnahmenplan, Dokumentation – bis zur Abnahme. Bezug zu BauO NRW und bestehendem Nachweis (Konzept, BSO, Pläne).
BauO NRW, Behördliche Bescheide und Auflagen
Umsetzung der behördlichen Anordnungen mit Nachweis und Abnahme.
Brandschutzhelfer müssen in ausreichender Anzahl vorhanden und ausgebildet sein. Wir schulen Ihre Mitarbeiter nach ASR A2.2 in Theorie und Praxis inkl. Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen.
Brandschutzhelfer-Ausbildung Köln →
ASR A2.2, ArbSchG, DGUV Information 205-023
Ausgebildete Brandschutzhelfer mit Nachweis und aktualisierter Brandschutzorganisation.
Neben der Behörde können auch Feuerversicherer Auflagen und Anforderungen stellen. Wir unterstützen Sie dabei, beide Anforderungsgeber fachgerecht zu bedienen und Doppelarbeit zu vermeiden.
BauO NRW, VdS-Richtlinien, Vertragliche Versicherungsbedingungen
Nachweis der Erfüllung behördlicher und versicherertechnischer Anforderungen.
Bei Neubau, Umbau, Nutzungsänderung, Anmietung oder Beschaffung erstellen wir den passenden brandschutztechnischen Nachweis (Konzept, Stellungnahme, Fortschreibung) nach BauO NRW und begleiten bis Abnahme – inkl. Übergabe in den Betrieb (Brandschutzordnung, Pläne).
BauO NRW, ArbStättV, ASR, Vorgaben Feuerversicherer
Brandschutzrechtlich abgesichertes Projekt mit durchgängiger Dokumentation.
Arbeitsstätten müssen mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Wir ermitteln den Bedarf, wählen die Löschmittel passend zu Ihren Gefahren aus und prüfen die sachgerechte Anordnung.
ASR A2.2, ArbStättV, DIN EN 3, TRBS
Konzept und Nachweis der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen inkl. Löschmittelauswahl.
Evakuierungsübungen zeigen, ob Fluchtwege und Abläufe im Ernstfall funktionieren. Wir planen und führen Evakuierungsübungen durch, werten sie aus und leiten Verbesserungen ab.
ASR A2.2, ArbSchG, Brandschutzordnung
Durchgeführte Evakuierungsübung mit Protokoll und Empfehlungen zur Optimierung.
Bei behördlichen Brandschauen begleiten wir Sie fachlich. Zusätzlich führen wir interne Brandschutzbegehungen durch, um Mängel frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
BauO NRW, ASR A2.2, Brandschutzordnung
Protokoll der Begehung mit Mängelliste und Handlungsempfehlungen.
Brandschutzmängel müssen erkannt, gemeldet und beseitigt werden. Wir erfassen Mängel, schlagen geeignete Maßnahmen vor und unterstützen Sie bei der Überwachung der Beseitigung bis zur Abnahme.
ASR A2.2, Brandschutzordnung, Betriebliche Vorgaben
Lückenlose Mängeldokumentation und Nachweis der Beseitigung.
Beschäftigte müssen regelmäßig im Brandschutz unterwiesen werden. Wir unterstützen Führungskräfte mit Unterweisungsmaterialien, Ablaufplänen und ggf. bei der Durchführung.
ArbSchG, ASR A2.2, Brandschutzordnung
Durchgeführte Unterweisungen mit dokumentiertem Nachweis.
Neben der Grundausbildung zum Brandschutzhelfer bieten wir Fortbildungen und Schulungen für weitere Rollen an (z. B. Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte). Alle Schulungen orientieren sich an den anerkannten Regeln.
ASR A2.2, DGUV Information 205-023, DIN 14096
Qualifizierte Beschäftigte mit Nachweis und aktualisierter Brandschutzorganisation.
Brandschutz besteht aus baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz. Wir beraten Sie in allen drei Bereichen – von der ersten Idee über die Planung bis zur Betriebsphase.
BauO NRW, ArbSchG, ASR, DIN-Normen, VdS-Richtlinien
Klare, umsetzbare Empfehlungen im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Hintergründe zur BauO NRW im Ratgeber.
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