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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 19.05.2026

Löschwasser und Hydranten für Gewerbe

Nach § 14 BauO NRW brauchen Gewerbegebäude eine ausreichende Löschwasserversorgung – vom öffentlichen Grundschutz nach DVGW W 405 bis zum Objektschutz auf großen Campus-Flächen. Der Ratgeber erläutert Nachweis und Abgrenzung.

Anforderungen nach BauO NRW

§ 14 Abs. 2 BauO NRW: ausreichende Löschwasserversorgung für wirksame Löscharbeiten. Für viele Gewerbe- und Verwaltungsgebäude reicht der öffentliche Grundschutz (orientierend DVGW W 405: z. B. mindestens 96 m³/h über 2 Stunden in erreichbarer Entfernung).

Große Industrieanlagen, Papier- oder Chemiebetriebe sowie weitläufige Campus-Flächen erfordern Objektschutz mit eigenen Flächenhydranten oder erhöhten Schüttungen – das ist im Brandschutzkonzept nachzuweisen.

Grundschutz vs. Objektschutz vs. Sprinkler

Der Grundschutz nutzt das öffentliche Netz für Feuerwehr-Löscharbeiten außerhalb des Gebäudes. Der Objektschutz ergänzt dies auf dem Grundstück durch Hydranten, Behälter oder Pumpen, wenn die öffentliche Versorgung nicht ausreicht oder das Risiko es erfordert.

Eine Sprinkleranlage ersetzt den externen Löschwassernachweis nicht pauschal – im Konzept sind interne Löschwasseranlage und Feuerwehrversorgung getrennt zu klären.

Nachweis im Brandschutzkonzept

Der Löschwassernachweis gehört in das Konzept – nicht nur in die Feuerwehrkorrespondenz:

  • Eine Karte mit Hydranten, Rohrnetz sowie Druck und Schüttung
  • Den Abstand vom Gebäude zu erreichbaren Hydranten (oft maximal etwa 150 Meter Wegstrecke – einzelfallabhängig)
  • Feuerwehrzufahrt und ausreichende Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge
  • Bei Versorgungsmangel eine technische Lösung durch Löschwasserbehälter, Pumpen oder Objektschutz

Praxisbeispiele (anonym)

Orientierungswerte aus Projekten – immer einzelfallbezogen nachrechnen:

  • Auf einem Campus oder in der Industrie wurden mehrere Hydranten im Umfeld nachgewiesen – 96 m³/h bestätigt
  • Bei Papier- oder Industrieanlagen wurden 192 m³/h über zwei Stunden für große Brandabschnitte gefordert
  • Die Abstimmung mit Versorger und Feuerwehr wurde schriftlich dokumentiert

Typische Fehler

Ohne belastbaren Nachweis stockt die Genehmigung oder die Brandschau:

  • Das Konzept enthält keinen Löschwassernachweis
  • Ein Hydrant ist im Plan eingezeichnet, in Wirklichkeit aber nicht erreichbar
  • Es gibt nur Sprinkler, aber keinen externen Löschwassernachweis für die Feuerwehr

Abstimmung mit Versorger und Feuerwehr

Löschwasser ist selten nur eine Berechnung im Konzept – in der Praxis braucht es Abstimmung: Versorgungsunternehmen (Druck, Durchfluss, Hydrantenlage), Feuerwehr (Erreichbarkeit, Zufahrt) und ggf. interne Sprinklerhydraulik als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Bewährter Ablauf: Lageplan mit Hydranten erstellen, Versorger anfragen, Ergebnis in Anhang D des Konzepts aufnehmen und Feuerwehr-Stellungnahme vor Einreichung einholen. Details zur Feuerwehr-Reihenfolge: Feuerwehr vor dem Bauamt. Unterlagenpaket: Bauantrag Checkliste.

Grenzen

Kommunale Versorgungslage variiert. Früh Versorger und Feuerwehr einbinden.

Häufige Fragen

Muss jede Halle eigene Hydranten haben?
Nicht immer – es hängt von der öffentlichen Versorgung und dem Risiko ab. Im Konzept muss der Nachweis in jedem Fall erbracht werden.
Was ist Grundschutz?
Der Grundschutz nutzt die öffentliche Wasserversorgung für die Feuerwehr – orientierend sind 96 m³/h über zwei Stunden nach DVGW W 405.
Wer bestätigt die Versorgung?
Der Wasserversorger und gegebenenfalls die Feuerwehr – das Ergebnis gehört ins Brandschutzkonzept.
Was bedeutet 96 m³/h über 2 Stunden?
Das ist ein Orientierungswert aus DVGW W 405 für den Grundschutz – er ersetzt nicht die Einzelfallprüfung bei Sonderbauten oder großen Brandabschnitten.
Braucht ein Büro in der Innenstadt Hydranten-Nachweis?
Ja, wenn Konzept oder Behörde es verlangen – auch bei guter städtischer Infrastruktur sollte die Versorgung schriftlich belegt werden (Karte, Versorgerbescheid).
Reicht ein Sprinkler für Löschwasser?
Nein pauschal – interne Sprinkleranlage und Feuerwehr-Grundschutz sind im Konzept getrennt nachzuweisen.

Weitere Ratgeber: Behörde & Genehmigung Köln

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