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H&S+ Brandschutz Köln

Brandschutzkonzept und Stellungnahme

Schwerpunkt unserer Arbeit: brandschutztechnische Konzepte und Stellungnahmen nach BauO NRW und BauPrüfVO NRW – für Genehmigung, Umbau und Nutzungsänderung. In Köln und NRW.

Konzept, Stellungnahme oder Fortschreibung?

Welcher Nachweis zu Ihrem Vorhaben passt.

Brandschutzkonzept (Vollnachweis): typisch bei genehmigungspflichtigen Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen und Sonderbauten nach § 50 BauO NRW. Enthält Darstellung der brandschutztechnischen Lösung (Rettungswege, Brandabschnitte, Anlagentechnik, Löschwasser, ggf. Abweichungen § 69), Abstimmung mit Plänen und Anhängen für Feuerwehr und Bauaufsicht.

Brandschutztechnische Stellungnahme: bei klar abgegrenzten, überschaubaren Änderungen am Bestand – wenn die Behörde kein vollständiges Konzept verlangt. Beispiele: begrenzte Nutzungsanpassung, Einordnung einzelner Maßnahmen, interne Freigaben.

Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW: wenn sich Nutzung, Technik oder Schutzniveau ändert (z. B. Sprinkler stilllegen, Teilbereich umnutzen) – der bestehende Nachweis wird angepasst, nicht von vorn neu erfunden.

Typische Anlässe

Wann Bauherren und Planer uns beauftragen.

  • Neubau, Erweiterung oder Umbau von Gewerbe-, Verwaltungs- und Sonderbauten
  • Nutzungsänderung (z. B. Lager zu Büro, Ladenlokal zu Gastronomie, Praxiserweiterung)
  • Sonderbau nach § 50 BauO NRW – mit oder ohne eigenen SBauVO-Teil
  • Zwischenbescheid oder Nachforderung der Bauaufsicht (unvollständiges Paket)
  • Abstimmung mit Feuerwehr vor oder parallel zum Bauantrag
  • Auflagen von Versicherer oder Fachbauleitung Brandschutz (§ 56 BauO NRW)

Was Sie von uns erhalten

Nachvollziehbare Unterlagen – einheitlicher Planstand.

  • Brandschutzkonzept oder Stellungnahme mit Kap. Nutzung, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
  • Abgestimmte Brandschutzpläne / Visualisierung (Geschosse, Schnitte, Brandabschnitte)
  • Betriebsbeschreibung, Nutzerzahlen, Löschwassernachweis soweit erforderlich
  • Dokumentation der Feuerwehrabstimmung und ggf. Versorger (Löschwasser)
  • Begleitung bei Rückfragen der Bauaufsicht – fachlich, nicht anwaltlich

Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind ein eigenes Thema – sie ergänzen den bauordnungsrechtlichen Nachweis, ersetzen ihn aber nicht. Siehe Leistung Pläne.

Ablauf

Strukturiert von der Anfrage bis zur Einreichung.

  1. Kurzbesprechung: Vorhaben, Pläne, Fristen, behördlicher Stand
  2. Bestandsaufnahme und Einordnung (GK, Sonderbau, erforderlicher Nachweis)
  3. Erstellung Konzept, Stellungnahme oder Fortschreibung inkl. Pläne und Text
  4. Abstimmung mit Ihnen, Architektur, ggf. Feuerwehr und Bauaufsicht
  5. Übergabe einreichungsfähiges Paket; bei Bedarf Nachträge nach Zwischenbescheid

Häufige Fragen

Wann ist ein Brandschutzkonzept in Köln Pflicht?
Typisch bei genehmigungspflichtigem Neubau, Umbau, Nutzungsänderung und Sonderbauten nach § 50 BauO NRW. Die Bauaufsicht legt fest, ob Vollkonzept, Stellungnahme oder Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW reicht – wir ordnen Ihr Vorhaben ein.
Was unterscheidet Konzept und brandschutztechnische Stellungnahme?
Das Konzept ist der vollständige Nachweis mit Plänen, Nutzung, baulichem und anlagentechnischem Brandschutz. Die brandschutztechnische Stellungnahme deckt überschaubare, klar abgegrenzte Änderungen ab, wenn die Behörde keinen Vollnachweis verlangt.
Was ist eine Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW?
Wenn sich Nutzung, Technik oder Schutzniveau am genehmigten Stand ändert, wird der bestehende Nachweis angepasst – z. B. nach Umbau, Abschaltung von Anlagen oder Teilumnutzung.
Arbeiten Sie nur in Köln?
In Köln und NRW – einheitlicher Planstand mit Ihrer Architektur.
Unterstützen Sie bei Rückfragen der Bauaufsicht?
Ja, fachlich bei Zwischenbescheiden, Nachforderungen und Abstimmung mit Feuerwehr – keine anwaltliche Vertretung, aber nachvollziehbare Ergänzungen zum Konzept.
Ersetzt das Konzept Flucht- und Feuerwehrpläne?
Nein. Bauordnungsrechtlicher Nachweis (Konzept oder Stellungnahme) und betriebliche Pläne (ASR A2.3, DIN 14095) sind getrennt – wir können beides, klar abgegrenzt.

Konzept oder Stellungnahme für Ihr Projekt

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen, welcher Nachweis sinnvoll ist und was wir dafür benötigen.