Brandschutzkonzept und Stellungnahme
Schwerpunkt unserer Arbeit: brandschutztechnische Konzepte und Stellungnahmen nach BauO NRW und BauPrüfVO NRW – für Genehmigung, Umbau und Nutzungsänderung. In Köln und NRW.
Konzept, Stellungnahme oder Fortschreibung?
Welcher Nachweis zu Ihrem Vorhaben passt.
Brandschutzkonzept (Vollnachweis): typisch bei genehmigungspflichtigen Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen und Sonderbauten nach § 50 BauO NRW. Enthält Darstellung der brandschutztechnischen Lösung (Rettungswege, Brandabschnitte, Anlagentechnik, Löschwasser, ggf. Abweichungen § 69), Abstimmung mit Plänen und Anhängen für Feuerwehr und Bauaufsicht.
Brandschutztechnische Stellungnahme: bei klar abgegrenzten, überschaubaren Änderungen am Bestand – wenn die Behörde kein vollständiges Konzept verlangt. Beispiele: begrenzte Nutzungsanpassung, Einordnung einzelner Maßnahmen, interne Freigaben.
Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW: wenn sich Nutzung, Technik oder Schutzniveau ändert (z. B. Sprinkler stilllegen, Teilbereich umnutzen) – der bestehende Nachweis wird angepasst, nicht von vorn neu erfunden.
Typische Anlässe
Wann Bauherren und Planer uns beauftragen.
- Neubau, Erweiterung oder Umbau von Gewerbe-, Verwaltungs- und Sonderbauten
- Nutzungsänderung (z. B. Lager zu Büro, Ladenlokal zu Gastronomie, Praxiserweiterung)
- Sonderbau nach § 50 BauO NRW – mit oder ohne eigenen SBauVO-Teil
- Zwischenbescheid oder Nachforderung der Bauaufsicht (unvollständiges Paket)
- Abstimmung mit Feuerwehr vor oder parallel zum Bauantrag
- Auflagen von Versicherer oder Fachbauleitung Brandschutz (§ 56 BauO NRW)
Was Sie von uns erhalten
Nachvollziehbare Unterlagen – einheitlicher Planstand.
- Brandschutzkonzept oder Stellungnahme mit Kap. Nutzung, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
- Abgestimmte Brandschutzpläne / Visualisierung (Geschosse, Schnitte, Brandabschnitte)
- Betriebsbeschreibung, Nutzerzahlen, Löschwassernachweis soweit erforderlich
- Dokumentation der Feuerwehrabstimmung und ggf. Versorger (Löschwasser)
- Begleitung bei Rückfragen der Bauaufsicht – fachlich, nicht anwaltlich
Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind ein eigenes Thema – sie ergänzen den bauordnungsrechtlichen Nachweis, ersetzen ihn aber nicht. Siehe Leistung Pläne.
Ablauf
Strukturiert von der Anfrage bis zur Einreichung.
- Kurzbesprechung: Vorhaben, Pläne, Fristen, behördlicher Stand
- Bestandsaufnahme und Einordnung (GK, Sonderbau, erforderlicher Nachweis)
- Erstellung Konzept, Stellungnahme oder Fortschreibung inkl. Pläne und Text
- Abstimmung mit Ihnen, Architektur, ggf. Feuerwehr und Bauaufsicht
- Übergabe einreichungsfähiges Paket; bei Bedarf Nachträge nach Zwischenbescheid
Fachlich vertiefen
Ausführliche Erläuterungen zu BauO NRW, Nachweisen und typischen Fällen.
Häufige Fragen
- Wann ist ein Brandschutzkonzept in Köln Pflicht?
- Typisch bei genehmigungspflichtigem Neubau, Umbau, Nutzungsänderung und Sonderbauten nach § 50 BauO NRW. Die Bauaufsicht legt fest, ob Vollkonzept, Stellungnahme oder Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW reicht – wir ordnen Ihr Vorhaben ein.
- Was unterscheidet Konzept und brandschutztechnische Stellungnahme?
- Das Konzept ist der vollständige Nachweis mit Plänen, Nutzung, baulichem und anlagentechnischem Brandschutz. Die brandschutztechnische Stellungnahme deckt überschaubare, klar abgegrenzte Änderungen ab, wenn die Behörde keinen Vollnachweis verlangt.
- Was ist eine Fortschreibung nach § 9 BauPrüfVO NRW?
- Wenn sich Nutzung, Technik oder Schutzniveau am genehmigten Stand ändert, wird der bestehende Nachweis angepasst – z. B. nach Umbau, Abschaltung von Anlagen oder Teilumnutzung.
- Arbeiten Sie nur in Köln?
- In Köln und NRW – einheitlicher Planstand mit Ihrer Architektur.
- Unterstützen Sie bei Rückfragen der Bauaufsicht?
- Ja, fachlich bei Zwischenbescheiden, Nachforderungen und Abstimmung mit Feuerwehr – keine anwaltliche Vertretung, aber nachvollziehbare Ergänzungen zum Konzept.
- Ersetzt das Konzept Flucht- und Feuerwehrpläne?
- Nein. Bauordnungsrechtlicher Nachweis (Konzept oder Stellungnahme) und betriebliche Pläne (ASR A2.3, DIN 14095) sind getrennt – wir können beides, klar abgegrenzt.
Konzept oder Stellungnahme für Ihr Projekt
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen, welcher Nachweis sinnvoll ist und was wir dafür benötigen.