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H&S+ Brandschutz Köln

Feuerschutztüren im Bestand: prüfen, sanieren oder tauschen

T30-Türen aus den 1970er-Jahren – wann Ertüchtigung reicht, typische Mängel und was Gutachter prüfen.

Typischer Fall: Bestandstüren in einem Technikgebäude

In einem abgeschlossenen Gutachten in Köln wurden **15 ein- und zweiflügelige Feuerschutzabschlüsse** (feuerhemmend, Bauzeit ca. 1973) in einem **technischen Betriebsgebäude** bewertet. Frage: Gleichwertiger Erhalt der Schutzwirkung – oder Austausch?

Die Türen waren gekennzeichnet, wiesen aber **Gebrauchsspuren**, teils **fehlende Selbstschließung**, defekte Schließfolgen oder Bohrungen in den Türblättern auf.

Was geprüft wird

Ohne Nutzungsänderung kann Bestandsschutz greifen – **Verschlechterung** der Türen (offen stehend, beschädigt) ist dennoch zu beseitigen.

  • Feuerwiderstand und Dichtheit im Bestand (damalige DIN-Normen vs. heutige Nutzung)
  • Selbstschließung, Schließfolge, Feststellanlagen
  • Leibung, Beschläge, Kennzeichnung (ASR A1.3)
  • Ertüchtigung mit zugelassenen Systemen vs. kompletter Tausch

Typische Maßnahmen

Sanierung: Obertürschließer, Schließfolgeregelung, Reparatur von Beschädigungen, ggf. Füllungen nach Herstellerzulassung. Austausch: wenn Türblatt oder Zarge den Nachweis nicht mehr trägt.

Dokumentation für Betrieb und Versicherer: Bestandsliste, Prüf- und Wartungsintervalle.

Häufige Fragen

Müssen alle alten T30-Türen ausgetauscht werden?
Nein. Viele lassen sich ertüchtigen, wenn Blatt und Einbau den Nachweis tragen. Ein Gutachter oder Brandschutz-Ingenieur bewertet im Einzelfall.
Wer darf Feuerschutztüren bewerten?
Brandschutz-Sachverständige, Prüfingenieure oder erfahrene Brandschutzplaner – abhängig vom Verfahren und Auftraggeber.

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