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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 31.03.2026

Feuerwehr-Abstimmung vor dem Bauamt

Wer den zweiten Rettungsweg über die Feuerwehr begründet, braucht deren schriftliche Stellungnahme vor der Bauaufsicht. Der Ratgeber erklärt Ablauf, Inhalt des Vorab-Pakets und die Grenzen der Feuerwehr-Beteiligung nach § 33 BauO NRW.

Warum die Reihenfolge Feuerwehr → Konzept → Bauaufsicht

Die Bauaufsicht genehmigt das Vorhaben nach BauO NRW – die Feuerwehr ist dabei regelmäßig beteiligt, erteilt aber keine Baugenehmigung. Wer ein Brandschutzkonzept zuerst einreicht und die Feuerwehr-Stellungnahme erst nach Zwischenbescheid nachliefert, riskiert Monate Verzug und widersprüchliche Bewertungen.

Besonders kritisch: der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr (§ 33 BauO NRW), Feuerwehrzufahrten und Löschwasser (§§ 4–6, § 14 BauO NRW), anleiterbare Dachfenster im Bestand und Sonderbau-Vorhaben mit Feuerwehrplänen nach DIN 14095. Hier ist die schriftliche Feuerwehr-Position vor der finalen Einreichung fachlich Standard.

Bewährter Ablauf: zuerst das Vorab-Paket, dann die Stellungnahme (ggf. nach Begehung), anschließend Konzept anpassen und referenzieren, zuletzt der Bauantrag mit konsistentem Paket.

Beteiligung ist nicht Genehmigung

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den brandschutztechnischen Nachweis nach § 9 BauPrüfVO NRW und holt Stellungnahmen ein. Die Berufsfeuerwehr bewertet insbesondere alles, was den Einsatz und die Personenrettung betrifft: Erreichbarkeit, Anleitbarkeit, Aufstellflächen, Hydranten, Feuerwehrpläne, BMA-Aufschaltung (eigenes Verfahren über TAB).

Im Brandschutzkonzept wird das in Anhang A (Planungsgespräch / Stellungnahme Feuerwehr) und Anhang D (Löschwasser) dokumentiert. Ohne diese Anhänge oder mit „FW folgt“ im Konzept ist das Paket für die Bauaufsicht oft nicht genehmigungsfähig.

Wann Vorab-Abstimmung Pflicht ist – und wann nicht

Vorab-Abstimmung ist nahezu immer nötig, wenn der zweite Rettungsweg über Feuerwehrgeräte begründet wird, Zufahrt oder Löschwasser umstritten sind, oder das Konzept ausdrücklich eine Feuerwehr-Stellungnahme voraussetzt.

Weniger aufwendig: reine Innenumbauten ohne Änderung der Rettungswege ins Freie, wenn beide Wege über Treppen des Gebäudes sicher nachgewiesen sind und die Feuerwehr im Verfahren keine Bedenken meldet – trotzdem kann die Bauaufsicht die Beteiligung anordnen.

Brandmeldeanlage mit Aufschaltung: Planungsgespräch und Abnahme bei der Feuerwehr sind zusätzlich und vor Baubeginn der BMA nötig (DIN 14675, kommunale TAB) – das ersetzt nicht die bauordnungsrechtliche Abstimmung zu Rettungswegen im Konzept.

Vier Phasen in der Praxis

In Dachgeschoss- und Spitzboden-Fällen ist Phase 2 fast immer Pflicht – Details im Ratgeber zum zweiten Rettungsweg über Dachfenster.

  • Phase 1: Vorab-Paket an die zuständige Berufsfeuerwehr (Nutzung, Pläne, Fotos, Rettungswege, klare Fragestellung, ggf. Kostenübernahmeerklärung)
  • Phase 2: Begehung vor Ort, wenn Anleiterbarkeit, Dachfenster oder Zufahrt zu prüfen sind
  • Phase 3: Schriftliche Stellungnahme abwarten, im Konzept zitieren (Datum, keine Bedenken / Auflagen)
  • Phase 4: Finalisiertes Konzept + Bauantrag über Entwurfsverfasser bei der Bauaufsicht

Inhalt des Vorab-Pakets

Unvollständige Pakete verzögern die Antwort. Die Feuerwehr braucht eine nachvollziehbare Frage, nicht nur Pläne ohne Kontext.

  • Kurzbeschreibung: Nutzung, max. Personenzahl, Betriebszeiten, Antragsgegenstand vs. unverändert
  • Lageplan mit Zufahrt, Hydranten, öffentliche Verkehrsfläche, Aufstellflächen
  • Grundrisse und Schnitte Ist/geplant mit 1. und 2. Rettungsweg (farbig oder nummeriert)
  • Fotos: Rettungswege, Türen, Dachfenster, Hindernisse (Bäume, Poller, Parkplätze)
  • Bei Dachmaßnahmen: Lichtöffnung, Brüstung, Traufabstand, Anleiterbarkeit von der Straße
  • Bestand: frühere Genehmigungen, bestehendes BSK, bekannte Auflagen
  • Transparent: „Genehmigung nur unter Voraussetzung FW-Zustimmung“
  • Ansprechpartner, ggf. Erklärung zur Kostenübernahme behördlicher Prüfung

Was im Brandschutzkonzept stehen muss

Das Konzept darf den zweiten Rettungsweg über die Feuerwehr nicht nur behaupten – es muss die Stellungnahme als Anlage führen oder in Anhang A das Planungsgespräch mit Protokoll dokumentieren. Löschwasser und Feuerwehrzufahrten gehören in Kap. 3 und Anhang D mit nachvollziehbaren Plänen.

Formulierungen wie „Feuerwehr wird noch abgestimmt“ führen in der Praxis zum Zwischenbescheid. Besser: Einreichung erst nach Datum der FW-Stellungnahme; im Konzept Verweis „abgestimmt mit BF [Ort] vom …, keine Bedenken / mit Auflagen …“.

Kosten und Bearbeitungszeit

Feuerwehr-Leistungen (Planungsgespräch, Begehung, Abnahmen BMA) können gebührenpflichtig sein – in Kommunen mit Feuerwehrgebührensatzung ist eine Kostenübernahmeerklärung des Bauherrn oft erforderlich, bevor Termine vergeben werden.

Bearbeitungszeiten variieren stark (Wochen bis Monate). Vorlauf in den Projektplan einbauen; parallele Bauantrag-Einreichung ohne FW-Antwort blockiert das Verfahren regelmäßig.

Typische Fehler

Konzept beim Bauamt einreichen, obwohl dort „Feuerwehr-Stellungnahme folgt“ steht. Nur Architekturpläne ohne Rettungsweg-Darstellung. Keine Begehung, obwohl Anleiterbarkeit behauptet wird.

BMA-Planungsgespräch mit bauordnungsrechtlicher FW-Abstimmung verwechseln – beides nötig, getrennte Abläufe. Feuerwehr-Stellungnahme und Konzept widersprechen sich bei Zufahrtsführung oder Personenzahl.

Grenzen

Zuständige Stelle und Anforderungen unterscheiden sich zwischen Städten und Kreisen in NRW – dieser Ratgeber beschreibt die übliche Logik, nicht das Merkblatt einer einzelnen Behörde. Verbindlich sind die Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr und die Entscheidung der Bauaufsicht.

Häufige Fragen

Genehmigt die Feuerwehr mein Brandschutzkonzept?
Nein. Die Feuerwehr gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Die Baugenehmigung erteilt die Bauaufsicht – unter Einbezug der FW-Stellungnahme.
Kann ich das Konzept ohne Feuerwehr-Stellungnahme einreichen?
Nur, wenn das Vorhaben keine feuerwehrrelevanten Punkte enthält und das Konzept keine Abstimmung voraussetzt. Bei zweitem Rettungsweg über Feuerwehrgeräte, Löschwasser oder anleitbaren Dachfenstern ist eine vorherige Stellungnahme in der Praxis nahezu immer nötig.
Was ist der Unterschied zum BMA-Planungsgespräch?
Das BMA-Planungsgespräch (DIN 14675, TAB) betrifft Brandmeldeanlagen und Aufschaltung. Die bauordnungsrechtliche Abstimmung betrifft Rettungswege, Zufahrt und Löschwasser im Genehmigungskonzept – beides parallel, nicht identisch.
Muss die Feuerwehr vor Ort begehen?
Bei Anleiterbarkeit, Dachfenster als zweitem Rettungsweg und vielen Bestandsfällen ja. Bei klarer zweiter Treppe im Neubau manchmal nicht – die Feuerwehr entscheidet nach Unterlagenlage.
Was passiert bei widersprüchlichen Stellungnahmen?
Deshalb zuerst Feuerwehr, dann Konzept anpassen, dann Bauaufsicht. Wer umgekehrt vorgeht, muss oft Konzept und Pläne nachziehen – mit Zwischenbescheid und Verzug.
Gilt das nur in Köln?
Nein. Die Reihenfolge gilt in NRW überall, wo § 33 und Feuerwehrbeteiligung relevant sind. Formulare, Gebühren und Bearbeitungszeiten sind kommunal unterschiedlich.
Wer schickt das Vorab-Paket?
Üblich: Brandschutzplaner, Entwurfsverfasser oder Bauherr im Auftrag des Vorhabenträgers. Entscheidend ist Vollständigkeit und eine klare Fragestellung – nicht das Briefpapier.

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