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H&S+ Brandschutz Köln

Feuerwehr-Abstimmung vor dem Bauamt

Warum eine schriftliche Stellungnahme der Feuerwehr vor der Einreichung beim Bauordnungsamt Zeit spart – Ablauf und typische Inhalte.

Warum die Reihenfolge wichtig ist

Bei vielen Vorhaben – besonders im Bestand mit zweitem Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr – ist die Feuerwehr fachlich beteiligt. Wer ein brandschutztechnisches Konzept zuerst beim Bauordnungsamt einreicht und die Feuerwehr-Stellungnahme erst auf behördliche Rückfrage nachreicht, riskiert Verzögerungen oder widersprüchliche Bewertungen.

In der Praxis hat sich bewährt: Zuerst die Feuerwehr fachlich einbinden, schriftliche Stellungnahme abwarten, Konzept finalisieren – danach gemeinsam mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt einreichen.

Empfohlener Ablauf in vier Phasen

Dieser Ablauf ist nicht nur für Köln relevant, sondern für Genehmigungsverfahren in ganz NRW, sobald § 33 BauO NRW (Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Anleitbarkeit) im Raum steht.

  • Phase 1: Vorab-Paket an die zuständige Feuerwehr (Kurzdarstellung, Pläne, Fotos, geplante Rettungswege, ggf. Kostenübernahmeerklärung)
  • Phase 2: Schriftliche Stellungnahme der Feuerwehr abwarten und im Projektordner ablegen
  • Phase 3: Brandschutzkonzept/Stellungnahme anpassen (Status „abgestimmt mit FW vom …“)
  • Phase 4: Einreichung über Entwurfsverfasser/Bauherr beim Bauordnungsamt inkl. FW-Unterlage

Was im Vorab-Paket enthalten sein sollte

Je nach Vorhaben gehören eine verständliche Nutzungsbeschreibung, Schnitte, Lagepläne, Darstellung der Rettungswege (1. und 2. RW), Hinweise zum Bestand und eine klare Fragestellung an die Feuerwehr in das Paket. Bei Dachgeschoss- oder Spitzbodenmaßnahmen sind Anleiterbarkeit, Öffnungsmaße und Abstände zur Traufkante zentral.

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens und der Nutzung
  • Pläne Ist und geplant, Fotos vom Bestand
  • Darstellung beider Rettungswege ins Freie
  • Hinweis auf Genehmigungsfähigkeit nur unter Voraussetzungen (transparent)
  • Ansprechpartner und Kostenübernahme, falls erforderlich

Köln und Umgebung

In Köln wirkt die Feuerwehr bei brandschutztechnischen Fragestellungen mit; die Bauaufsicht prüft die Einhaltung der BauO NRW. Beide erwarten nachvollziehbare, vollständige Unterlagen. Wer die Abstimmung strukturiert vorbereitet, entlastet Architekten, Bauherren und Behörden gleichermaßen.

Häufige Fragen

Kann ich das Konzept ohne Feuerwehr-Stellungnahme einreichen?
Nur, wenn im Konzept keine FW-Abstimmung als Voraussetzung genannt wird. Steht dort eine Abstimmung – sollte die Stellungnahme vor der finalen Einreichung vorliegen.
Gilt das auch für reine Gewerbeumbauten in Köln?
Ja, sobald Rettungswege, Personenanzahl oder Sonderbau-Themen die Feuerwehr berühren. Der Ablauf ist übertragbar, die zuständige Stelle kann je nach Gemeinde variieren.

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