Warum die Reihenfolge wichtig ist
Bei vielen Vorhaben – besonders im Bestand mit zweitem Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr – ist die Feuerwehr fachlich beteiligt. Wer ein brandschutztechnisches Konzept zuerst beim Bauordnungsamt einreicht und die Feuerwehr-Stellungnahme erst auf behördliche Rückfrage nachreicht, riskiert Verzögerungen oder widersprüchliche Bewertungen.
In der Praxis hat sich bewährt: Zuerst die Feuerwehr fachlich einbinden, schriftliche Stellungnahme abwarten, Konzept finalisieren – danach gemeinsam mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt einreichen.