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H&S+ Brandschutz Köln

Flucht- und Rettungswege nach BauO NRW

Fluchtwege sind Lebensrettung im Ernstfall. Was die BauO NRW fordert und was Betriebe organisatorisch sicherstellen müssen.

Grundlagen

Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar, erkennbar und ausreichend dimensioniert sein. Die BauO NRW regelt dies in Verbindung mit technischen Regeln und der konkreten Gebäude-/Nutzungssituation.

Rettungswege dienen zusätzlich der Einsatzkräfte. Blockierte Wege, fehlende Kennzeichnung oder dauerhaft zugestellte Türen sind häufige Mängel bei Begehungen.

Organisatorische Pflichten im Betrieb

Flucht- und Rettungspläne machen Wege für Beschäftigte und Besucher verständlich. Wir erstellen Pläne und begleiten die betriebliche Umsetzung.

  • Fluchtwege freihalten (keine Lagerung, keine Stellflächen)
  • Türen in Fluchtrichtung sichern, wo erforderlich
  • Beleuchtung und Kennzeichnung instand halten
  • Mitarbeitende unterweisen (Teil der Brandschutzordnung)
  • Regelmäßige Begehungen und Dokumentation

Häufige Fragen

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Pläne sollten fachlich korrekt und betriebsspezifisch sein. Wir erstellen Pläne auf Grundlage der Objektbegehung und der geltenden Vorgaben.

Passende Leistungen

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