Grundlagen
Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar, erkennbar und ausreichend dimensioniert sein. Die BauO NRW regelt dies in Verbindung mit technischen Regeln und der konkreten Gebäude-/Nutzungssituation.
Rettungswege dienen zusätzlich der Einsatzkräfte. Blockierte Wege, fehlende Kennzeichnung oder dauerhaft zugestellte Türen sind häufige Mängel bei Begehungen.