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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 20.08.2024

Aufzüge Brandschutz NRW: Fahrschacht, Hochhaus und Brandfallsteuerung

Grundnorm für jeden Aufzug: Fahrschacht, GK-Wände, Rauchableitung. Zwei Fragen: Normales Gebäude oder Hochhaus/Sonderbau – und eigener Schacht oder Aufzug im Treppenraum?

Zwei Fragen – BauO für alle, SBauVO für Sonderfälle

Die Bauordnung regelt Aufzüge als technische Gebäudeausrüstung für alle Gebäude mit Innenaufzug – Fahrschacht, Bauteile, Lüftung, ggf. Aufzugspflicht. Die Sonderbauverordnung ergänzt für bestimmte Sonderbautypen, vor allem Hochhäuser: Feuerwehraufzüge, Brandfallsteuerung, Aufzugsvorräume, Sicherheitsbeleuchtung in Vorräumen und Sicherheitsstrom für Aufzüge.

Zuerst prüfen: Liegt ein normaler Personenaufzug vor (im Wesentlichen § 39 BauO) – oder greifen Hochhaus- oder Sonderbau-Regeln (Teil 4 SBauVO, Brandfallsteuerung in Versammlungsstätte, Beherbergung, Verkaufsstätte)? Zweite Frage: Eigener Fahrschacht oder zulässige Ausnahme – Aufzug im notwendigen Treppenraum?

Für Büro- und Wohngebäude ohne Sonderbau-Merkmal gilt im Wesentlichen nur die BauO. Feuerwehraufzüge, drei Stunden Sicherheitsstrom für Aufzüge und Pflicht-Aufzugsvorräume nach § 111 SBauVO sind Hochhaus-Themen – nicht jeder Aufzug in NRW.

Aufzugarten und Normen

Rechtsgrundlagen Aufzüge

Rechtsgrundlagen Aufzüge
ThemaNormGilt für
Personenaufzüge allgemein§ 39 BauOAlle Gebäude mit Innenaufzug
Feuerwehraufzüge§§ 103–104 SBauVONur Hochhäuser (> 22 m)
Brandfallsteuerung§§ 20, 55, 79, 107 SBauVOVS, Beherbergung, Verkauf, Hochhaus
Aufzugsvorräume, 2 Aufzüge/Geschoss§ 111 SBauVOHochhäuser
SiBe in Aufzugsvorräumen§ 108 SBauVOHochhäuser
Sicherheitsstrom Aufzüge§ 109 SBauVONur Hochhäuser – min. 3 Stunden

§ 39 BauO – Fahrschacht und Rauchableitung

Aufzüge im Innern von Gebäuden brauchen eigene Fahrschächte, um Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern. Pro Schacht höchstens drei Aufzüge.

Fahrschächte sind zu lüften; Rauchaustrittsöffnung mindestens 2,5 Prozent der Schachtgrundfläche, mindestens 0,10 m² – mit Abschluss, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von geeigneter Stelle bedienbar ist. Windgeschützte Lage des Rauchaustritts.

Fahrschachttüren und andere Öffnungen dürfen den Brandausbreitungsschutz des Schachts nicht beeinträchtigen. Details zu Türen: Brandschutztüren.

Fahrschachtwände nach Gebäudeklasse

§ 39 Abs. 2 – Fahrschachtwände

§ 39 Abs. 2 – Fahrschachtwände
GebäudeklasseFahrschachtwändeBaustoff
GK 5feuerbeständignichtbrennbar
GK 4hochfeuerhemmend
GK 3feuerhemmend
GK 1–2feuerhemmend (§ 31)Aufzug ohne Schacht im TR zusätzlich zulässig

Aufzug ohne Fahrschacht / im Treppenraum

§ 39 Abs. 1 Satz 2 – Ausnahmen

§ 39 Abs. 1 Satz 2 – Ausnahmen
FallZulässig?Hinweis
Aufzug im notwendigen TreppenraumJa – sicher umkleidetNicht in Hochhäusern
Aufzug ohne Schacht in GK 1–2JaZusätzlich zu TR-Fall
Geschossüberbrückung / offene GeschosseJa – sicher umkleidetEinzelfall prüfen
Aufzug ohne Schacht in GK 3–5Nur in genannten SonderfällenNicht pauschal
Brandfallsteuerung entfälltJaZugang ausschließlich über notwendigen TR

Aufzugspflicht und Abmessungen

Gebäude außer EFH/ZFH mit mehr als drei oberirdischen Geschossen: Aufzüge in ausreichender Zahl. Bei Aufzugspflicht: barrierefrei von öffentlicher Verkehrsfläche und allen Wohnungen erreichbar.

Mehr als fünf oberirdische Geschosse: mindestens ein Aufzug für Krankentrage, Rollstuhl und Lasten – Haltestellen in allen Geschossen (Ausnahmen oberstes OG/Keller bei besonderen Schwierigkeiten). Fahrkorb Krankentrage min. 1,10 × 2,10 m; Rollstuhl min. 1,10 × 1,40 m; Türbreite min. 0,90 m.

Bestandserleichterung § 39 Abs. 4 Satz 2: Keine Aufzugspflicht bei Dachgeschoss-Ausbau, Aufstockung bis zwei Geschosse oder Herstellung nur unter besonderen Schwierigkeiten – § 69 Bestand. Vor Aufzügen ausreichende Bewegungsfläche.

Hochhaus: Feuerwehraufzug und Personenaufzüge

§ 103: Feuerwehraufzüge mit Haltestellen in jedem Geschoss – jede Stelle des Geschosses in höchstens 50 m Lauflinie von einem FW-Aufzug-Vorraum erreichbar. Eigene Fahrschächte, in die Feuer und Rauch nicht eindringen können; Vorraum nahe notwendigem Treppenraum; Notbedienung, Kennzeichnung, Krankentrage-Fahrkorb, Sichtöffnung min. 600 cm², ortsfeste Leitern, Türen vom Schacht aus öffenbar.

§ 104: Vorräume min. 6 m², Abstand Fahrschachttür zur Flurtür min. 3 m. FW-Aufzug und Personenaufzug dürfen gemeinsamen Vorraum haben, wenn FW-Anforderungen erfüllt.

§ 111: Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen von mindestens zwei Aufzügen; Vorräume vor Fahrschachttüren mit Hinweis „Im Brandfall Aufzug nicht benutzen“ und Geschossnummer. Erleichterung § 115: Hochhaus ≤ 30 m – kein Feuerwehraufzug unter Voraussetzungen; ≤ 60 m – gemeinsame Vorräume STR/FW-Aufzug (min. 6 m²). FW-Eingang: Feuerwehrzufahrten. Vertiefung: Hochhaus.

Brandfallsteuerung

In Versammlungsstätten (§ 20), Beherbergung > 60 Gastbetten (§ 55), Verkaufsstätten Teil 3 (§ 79) und allen Hochhäusern (§ 107): Brandfallsteuerung, ausgelöst durch BMA. Aufzüge fahren in sicheres Geschoss (Ausgang ins Freie oder unbelastetes Geschoss), danach Stillsetzung.

Ausnahme: Aufzüge im notwendigen Treppenraum mit Zugang ausschließlich über den TR – keine Brandfallsteuerung nach SBauVO. Garagen, normale Wohn-/Bürogebäude ohne Sonderbau-BMA: keine gesetzliche Brandfallsteuerung.

FW-Aufzug-Vorräume: Gegensprechanlage zur Brandmelder- und Alarmzentrale (§ 107). Technische Kopplung BMA ↔ Aufzug: BMA Brandfallsteuerung. Pflichtmatrix BMA: BMA wann Pflicht.

SiBe, Sicherheitsstrom, Druckbelüftung

§ 108 SBauVO: Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen und Aufzugsvorräumen – nur Hochhäuser. Allgemeine Gebäude ohne Sonderbau: keine gesetzliche SiBe in Aufzugsvorräumen. Sicherheitsbeleuchtung.

§ 109 SBauVO: Sicherheitsstromversorgung mindestens 3 Stunden – nur Hochhäuser, u. a. für Aufzüge; Leitungen 90 Minuten Funktionserhalt im Brand. Sicherheitsstrom.

§ 105 SBauVO: Druckbelüftung für Feuerwehraufzugsschächte und Vorräume – BMA-Auslösung, min. 0,75 m/s durch geöffnete Vorraumtür. Brandfallsteuerung auch bei §-115-Erleichterungen sicherstellen.

Was BauO und SBauVO nicht regeln

Keine technischen Ausführungsdetails (Geschwindigkeit, Notruf-GSM) – außerhalb BauO/SBauVO.

Keine wiederkehrenden Prüfungen in BauO/SBauVO – PrüfVO NRW separat.

Keine Feuerwehraufzüge außerhalb von Hochhäusern; keine Sicherheitsstrom-Pflicht für Aufzüge außer Hochhaus.

Keine Brandfallsteuerung in Garagen, Schulen oder Krankenhäusern ohne entsprechenden SBauVO-BMA-Tatbestand.

Keine Aufzugsvorraum-Pflicht nach § 111 außerhalb von Hochhäusern.

Grenzfälle – ja oder nein?

Grenzfall ja: MFH 5 OG, GK 3 – Aufzugspflicht, Fahrschacht feuerhemmend, Rauchableitung 0,10 m², Rollstuhl-Aufzug 1,10 × 1,40 m.

Grenzfall nein: Bürohaus 4 OG, GK 4 – kein Hochhaus, keine Brandfallsteuerung, kein FW-Aufzug – nur § 39.

Grenzfall ja: Wohnhochhaus 26 m – FW-Aufzug § 103, zwei Aufzüge/Geschoss § 111, Brandfallsteuerung § 107, SiBe Vorräume § 108.

Grenzfall ja: Aufzug sicher umkleidet im notwendigen TR, kein Hochhaus – zulässig; Brandfallsteuerung entfällt bei TR-only-Zugang.

Grenzfall nein: Personenaufzug direkt aus Hausflur in GK 4 ohne Fahrschacht – nicht zulässig (nur TR/GK 1–2/Sonderfälle).

Prüfkatalog

Aufzüge – gesetzliche Prüfpunkte

Aufzüge – gesetzliche Prüfpunkte
Nr.FrageKriterium
1Aufzug im Gebäudeinnern?§ 39 BauO
2Eigener Fahrschacht (max. 3/Schacht)?§ 39 Abs. 1
3Ohne Schacht – Ausnahme?TR / GK 1–2 / offene Geschosse; nicht Hochhaus
4Fahrschachtwände passend zur GK?§ 39 Abs. 2
5Rauchableitung Schacht?≥ 2,5 % / min. 0,10 m²; selbsttätige Öffnung
6Aufzugspflicht > 3 OG?§ 39 Abs. 4; Bestand prüfen
7> 5 OG: Rollstuhl/Krankentrage?Abmessungen, Türbreite 0,90 m
8Hochhaus > 22 m?Teil 4 SBauVO zusätzlich
9Feuerwehraufzug erforderlich?§ 103; Ausnahme ≤ 30 m § 115
10FW-Aufzug: 50 m, Vorraum 6 m²?§§ 103–104
11Zwei Aufzüge je Geschoss?§ 111 Hochhaus
12Brandfallsteuerung?§§ 20, 55, 79, 107; Ausnahme TR-only
13SiBe Aufzugsvorraum?§ 108 – nur Hochhaus
14Sicherheitsstrom 3 h?§ 109 – nur Hochhaus
15Druckbelüftung FW-Schacht?§ 105

Grenzen

Dieser Ratgeber erklärt BauO NRW und SBauVO NRW für Aufzüge – ohne Aufzugsverordnung, ProdSG, DIN EN 81, VDE oder Wartungsfristen. Schnittstelle Treppenraum: Notwendige Treppen. Gebäudeklassen im Detail: GK-Übersicht. Ersetzt kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept.

Häufige Fragen

Braucht jeder Aufzug einen eigenen Fahrschacht?
Grundsätzlich ja für Innenaufzüge (§ 39 BauO). Ausnahmen: sicher umkleideter Aufzug im notwendigen Treppenraum (nicht Hochhaus), GK 1–2, Geschossüberbrückung oder offene Geschosse – max. drei Aufzüge pro Schacht.
Darf ein Aufzug im Treppenraum stehen?
Ja außer in Hochhäusern – sicher umkleidet im notwendigen Treppenraum. Zugang ausschließlich über den TR: Brandfallsteuerung nach SBauVO entfällt.
Ab wann ist ein Aufzug Pflicht?
Mehr als drei oberirdische Geschosse (ohne EFH/ZFH) – Aufzüge in ausreichender Zahl, barrierefrei. Ab fünf OG mindestens ein Aufzug für Rollstuhl und Krankentrage mit definierten Abmessungen.
Wann braucht ein Hochhaus einen Feuerwehraufzug?
Grundsätzlich alle Hochhäuser (§ 103 SBauVO). Erleichterung: Hochhaus ≤ 30 m Höhe unter Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 – dann kein Feuerwehraufzug.
Wann ist Brandfallsteuerung gesetzlich Pflicht?
Versammlungsstätten, Beherbergung > 60 Gastbetten, Verkaufsstätten Teil 3 und alle Hochhäuser – BMA-Auslösung. Normale Wohn-/Bürogebäude ohne Sonderbau: keine gesetzliche Brandfallsteuerung.
Gilt Sicherheitsstrom für jeden Aufzug?
Nein. Gesetzliche Sicherheitsstromversorgung für Aufzüge nur in Hochhäusern (§ 109 SBauVO) – mindestens 3 Stunden.
Welche Feuerwiderstandsklasse für Fahrschachtwände?
GK 5 feuerbeständig und nichtbrennbar; GK 4 hochfeuerhemmend; GK 3 feuerhemmend (§ 39 Abs. 2 BauO). Fahrschachttüren dürfen den Schutz nicht untergraben.
Was regelt die SBauVO nicht für Aufzüge?
Keine Produktnormen, keine Wartungsintervalle, keine Feuerwehraufzüge außerhalb von Hochhäusern, keine Brandfallsteuerung in normalen Mehrfamilienhäusern ohne Sonderbau-Tatbestand.

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