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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 31.05.2026

Brandschutzbeauftragten bestellen: Pflicht, Schreiben und Rahmenbedingungen

Wann ein Brandschutzbeauftragter (BSB) nötig ist, wie die schriftliche Bestellung aussehen muss und welche Rechte Arbeitgeber und Beauftragter regeln – nach DGUV Information 205-003, ASR A2.2 und baurechtlichen Auflagen in NRW.

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter nötig?

Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) berät den Unternehmer bei der betrieblichen Brandschutzorganisation – er ersetzt weder den Arbeitgeber noch die brandschutztechnische Genehmigung. Ob Sie einen BSB brauchen, ergibt sich aus mehreren Ebenen, die Sie getrennt prüfen sollten.

Baurecht in NRW: Bei Sonderbauten nach § 50 BauO NRW (z. B. Versammlungsstätten, große Gastronomie, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Industrie mit Stoffgefahr) kann ein BSB im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung als Auflage stehen. Dann ist die Bestellung verbindlich – unabhängig von der Gebäudeklasse.

Arbeitsschutz: Nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ermitteln Sie in der Gefährdungsbeurteilung, ob die Brandgefährdung im Betrieb die Benennung eines BSB erfordert. Die DGUV Information 205-003 beschreibt die Vorgehensweise (Kapitel 1.2). Zwingend nur baurechtlich – arbeitsschutzrechtlich kann bei erhöhter Gefährdung die Bestellung trotzdem geboten sein.

Vertraglich: Versicherer, Kunden oder Lieferanten können einen BSB vertraglich verlangen – auch ohne behördliche Auflage. Das ist unabhängig von Sonderbau und ASR, aber in der Praxis häufig der Auslöser in kleineren Gewerbebetrieben.

BSB, Brandschutzhelfer, extern – wer macht was?

Im Betrieb werden Rollen oft vermischt – für Nachweise und Kontrollen ist die Trennung wichtig:

  • Brandschutzbeauftragter (BSB): beratend und organisatorisch – Begehungen, Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, Fortschreibung BSO und Pläne, Schnittstelle Behörde/Versicherer, Unterweisungskonzept. Keine Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung, aber fachliche Weisungsfreiheit bei der brandschutztechnischen Beratung.
  • Brandschutzhelfer (BSH): nach ASR A2.2 ausgebildete Beschäftigte für Erstbekämpfung und Evakuierung – ergänzen den BSB, ersetzen ihn nicht.
  • Externer BSB: wird vertraglich beauftragt, wenn keine qualifizierten eigenen Kräfte verfügbar sind (siehe Abschnitt extern). Qualifikation nach DGUV 205-003 Kapitel 4 und 5.
  • Brandschutzplaner / Sachverständiger: erstellt Konzept, Stellungnahme oder Abnahme – andere Aufgabe als laufende Betriebsorganisation durch den BSB.

Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung

Die Bestellung muss schriftlich durch den Unternehmer oder die Unternehmerin erfolgen – mündliche Absprachen reichen für Nachweise bei Behörde, Versicherer und Betriebsprüfung nicht. Dabei sind Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. Personalvertretungsgesetz zu beachten: Betriebs- oder Personalrat früh einbinden, wenn die Bestellung betriebliche Regelungen berührt.

Das Bestellungsschreiben muss mindestens festlegen:

  • Zuständigkeitsbereich – welche Standorte, Gebäude, Bereiche oder Nutzungen der BSB betreut
  • Aufgaben – konkret übertragene Tätigkeiten (Begehungen, Unterweisungen, BSO, Pläne, Mängelverfolgung) – Orientierung an DGUV 205-003 Kapitel 3
  • Rahmenbedingungen – Arbeitszeit/Freistellung, Zugang zu Informationen, Zutrittsrechte, Fortbildung, Ansprechpartner in der Leitung
  • Datum und Unterschriften – Arbeitgeber und Beauftragter; Änderungen der Aufgaben ebenfalls schriftlich bestätigen

Muster, Einweisung und Änderungen

Die DGUV Information 205-003 enthält in Anlage 1 ein Musterbestellungsschreiben. Nutzen Sie es als Vorlage, passen Sie Aufgaben und Zuständigkeiten aber an Ihren Betrieb an – pauschale Formulierungen ohne Bezug zum Objekt halten Behördenprüfungen nicht stand.

Zur Bestellung gehört die Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten: Gebäudestruktur, Genehmigungen, Konzept, Brandmeldeanlage (BMA), Fluchtwege, Besonderheiten der Nutzung. Ohne Einweisung kann der BSB seine Aufgaben nicht wirksam erfüllen. Jede spätere Änderung der Aufgaben ist ebenfalls schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten zu bestätigen.

Rechte, Freistellung und Fortbildung

Damit der BSB wirksam arbeiten kann, muss der Arbeitgeber mehr als den Namen auf dem Schreiben liefern:

  • Zutritt und Information: uneingeschränkter Zugang zu allen brandschutzrelevanten Gebäuden, Räumen und Unterlagen (Konzept, Genehmigungen, Prüfprotokolle, BSO, Pläne)
  • Arbeitszeit: ausreichende Freistellung für die übertragenen Aufgaben – keine „Nebenbeschäftigung ohne Stunden“; Umfang hängt von Betriebsgröße, Sonderbau und Auflagen ab
  • Arbeitsmittel: Zugang zu Dokumentation, Checklisten, ggf. Mess- oder Prüfhilfen; bei externen BSB vertraglich festgehaltene Erreichbarkeit
  • Fortbildung: der Arbeitgeber ermöglicht regelmäßige Fortbildung nach DGUV 205-003 Kapitel 8 – Brandschutzrecht, Technik und Betrieb entwickeln sich weiter
  • Weisungsfreiheit: bei fachlicher Beratung weisungsfrei; keine Benachteiligung wegen BSB-Tätigkeit

Jahresbericht und Dokumentation

Der BSB erstellt mindestens jährlich einen Bericht über den Bearbeitungsstand der übertragenen Aufgaben (DGUV 205-003). Der Arbeitgeber fordert diesen Bericht ein und prüft offene Maßnahmen – die Dokumentation ist bei Versicherung, Brandschau und Arbeitsschutzprüfung oft die erste Anlaufstelle.

Externe Brandschutzbeauftragte beauftragen

Stehen im Betrieb keine eigenen, qualifizierten Kräfte zur Verfügung oder ist eine Aus- und Fortbildung zum BSB nicht wirtschaftlich, wird ein externer Brandschutzbeauftragter vertraglich beauftragt. Das ist in NRW bei KMU, Gastronomie, Praxen und Sonderbauten die Regel – nicht die Ausnahme.

Voraussetzungen nach DGUV 205-003:

  • Nachweis der Qualifikation nach Kapitel 4 (Person) und Ausbildung nach Kapitel 5 (Einrichtung) der DGUV Information 205-003
  • Integration in die betriebliche Brandschutzorganisation: Ansprechpartner, Eskalation, Beteiligung an Investitionen, Umbauten und Prozessänderungen
  • Vertragliche Festlegung von Zuständigkeiten, Schnittstellen (Arbeitsschutz, Facility, TGA), Reaktionszeiten und Berichtswesen
  • Kurzfristige Erreichbarkeit bei behördlichen Fristen, Mängeln aus Brandschau oder Versicherungsanforderungen

Was der externe BSB nicht ersetzt

Der externe BSB ersetzt nicht die Pflichten des Arbeitgebers – er unterstützt und berät. Genehmigungsverfahren, Konzepterstellung oder BMA-Abnahme bleiben bei Planern und Sachverständigen; der BSB sorgt dafür, dass der Betrieb zum genehmigten Stand passt. Mehr zur Leistung: Brandschutzbeauftragter Köln.

Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

Ist die Bestellung eines BSB gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben – typisch als Auflage im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung – müssen Name und personelle Änderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde (in Köln: untere Bauaufsichtsbehörde bzw. Brandschutzdienststelle) auf Verlangen mitgeteilt werden.

Das betrifft nicht jeden Betrieb mit freiwilligem BSB aus der Gefährdungsbeurteilung. Es gilt, wenn die Bestellung Auflage aus dem Genehmigungsverfahren ist. Dokumentieren Sie: Bestellungsschreiben, Qualifikationsnachweis, Einweisungsprotokoll und Jahresbericht – dann ist die Mitteilung auf Anfrage schnell möglich.

Bei Sonderbauten und nach Umbau ohne aktualisierte BSO oder Pläne scheitert die Nachweisführung oft trotz bestelltem BSB – siehe Brandschutzordnung und Pläne und Brandschau.

Praxis: Sonderbau mit BSB-Auflage nach Eröffnung

Typischer Ablauf in NRW: Ein besucherintensiver Betrieb (Gastronomie, Escape Room, Studio) erhält die Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept. Im Konzept oder in den Auflagen steht: Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Erstellung der Brandschutzordnung (BSO) nach DIN 14096, Flucht- und Feuerwehrpläne, Unterweisungen.

Nach Eröffnung reicht es nicht, „irgendjemand aus dem Team“ zu benennen. Vorgehen, das in der Praxis funktioniert: schriftliche Bestellung (intern oder extern) mit Zuständigkeit für alle Standorte, Einweisung mit Konzept und Plänen, BSO Teil A bis C und ASR-Fluchtpläne auf Ist-Stand bringen, Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 benennen und schulen, ersten Jahresbericht terminieren.

Häufiger Fehler: BSB bestellt, aber ohne Freistellung und ohne Zugang zu Genehmigungsunterlagen – dann scheitert die Betreuung bei der ersten Brandschau. Zweiter Fehler: externer BSB ohne Vertrag zu Umbauten – nach Trockenbau oder Nutzungsänderung sind BSO und Pläne veraltet, obwohl der Name auf der Behördenliste stimmt.

Kurz-Checkliste vor der Bestellung

Bevor Sie das Bestellungsschreiben unterschreiben, sollten Sie diese Fragen mit Ja beantworten können:

  • Ist geklärt, ob ein BSB Pflicht ist (Konzept-Auflage, § 50, ASR A2.2-Gefährdungsbeurteilung, Vertrag)?
  • Sind Zuständigkeitsbereich, Aufgaben und Rahmenbedingungen schriftlich definiert – nicht nur der Titel „Brandschutzbeauftragter“?
  • Ist Qualifikation nachgewiesen (intern: Fortbildung; extern: DGUV 205-003-konforme Ausbildung)?
  • Sind Einweisung, Zutrittsrechte und Freistellung terminiert?
  • Gibt es eine Regelung zu BSO, Plänen, BSH und Schnittstelle zur Brandschau?
  • Bei behördlicher Auflage: Mitteilung an Genehmigungsbehörde vorbereitet?

Grenzen

Dieser Ratgeber orientiert sich an DGUV Information 205-003, ASR A2.2 und baurechtlicher Praxis in NRW. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine behördliche Einzelfestlegung und kein Bestellungsschreiben im Einzelfall. Verbindlich sind Ihre Gefährdungsbeurteilung, Genehmigungsauflagen und der Wortlaut der DGUV Information.

Häufige Fragen

Muss jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
Nein pauschal. Zwingend, wenn es baurechtlich in Konzept oder Baugenehmigung steht oder vertraglich verlangt wird. Arbeitsschutzrechtlich hängt es von der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 ab – bei erhöhter Brandgefährdung ist die Bestellung in der Regel geboten.
Reicht eine E-Mail-Bestellung?
Nein. DGUV Information 205-003 verlangt eine schriftliche Bestellung mit definiertem Zuständigkeitsbereich, Aufgaben und Rahmenbedingungen. E-Mail kann Ergänzungen dokumentieren, ersetzt aber nicht das Bestellungsschreiben mit Unterschrift.
Was ist der Unterschied zwischen BSB und Brandschutzhelfer?
Der BSB organisiert und berät den betrieblichen Brandschutz (Begehungen, BSO, Pläne, Unterweisungskonzept). Brandschutzhelfer sind ausgebildete Beschäftigte für Erstbekämpfung und Evakuierung nach ASR A2.2 – sie arbeiten unter der Brandschutzorganisation, meist koordiniert durch den BSB.
Kann der Brandschutzplaner gleichzeitig BSB sein?
Möglich, wenn Qualifikation und Unabhängigkeit geklärt sind. Konzeptautor und BSB in einer Person kann bei Behördenprüfungen Nachfragen auslösen; getrennte Rollen oder transparente Vereinbarung im Bestellungsschreiben erhöhen die Nachvollziehbarkeit.
Wann muss die Behörde den BSB-Namen kennen?
Wenn die Bestellung gesetzliche oder behördliche Pflicht aus dem Genehmigungsverfahren ist – dann Name und Wechsel auf Verlangen mitteilen. Bei freiwilliger Bestellung aus der Gefährdungsbeurteilung ohne Auflage reicht interne Dokumentation, sofern nichts anderes verlangt wird.
Welche Qualifikation braucht ein externer BSB?
Ausbildung und Personenauswahl nach DGUV Information 205-003 Kapitel 4 und 5 – kompetenzorientiert, nicht nur ein Tagesseminar. H&S+ weist Qualifikation im Vertrag und auf Anfrage gegenüber Behörde und Versicherer nach.
Ersetzt der BSB ein Brandschutzkonzept?
Nein. Das Konzept belegt die bauliche und anlagentechnische Genehmigungsfähigkeit (BauO NRW, § 9 BauPrüfVO NRW). Der BSB sorgt im laufenden Betrieb dafür, dass BSO, Pläne, Unterweisungen und Ist-Zustand zum genehmigten Stand passen. Einordnung: Konzept oder Stellungnahme?.

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