Zwei Fragen – und eine Abgrenzung
Ob ein Brandschutzbeauftragter (BSB) gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt nicht vom Wunsch der Versicherung oder einer Zertifikatsstelle ab. Das Landesrecht stellt zuerst zwei getrennte Prüfungen: Ist das Gebäude ein Sonderbau mit Betriebspflichten in der SBauVO NRW? Und welcher Tatbestand greift – Verkaufsstätte Teil 3, Hochhaus, Versammlungsstätte über Brandschutzordnung oder gar keiner?
Die BauO NRW selbst bestellt niemanden. Sie ermächtigt in § 50 Abs. 1 Satz 3 den Verordnungsgeber, Bestellung und Qualifikation in Sonderbau-Regelungen zu regeln. Konkrete Pflichten stehen in der SBauVO – für den laufenden Betrieb nach Inbetriebnahme, nicht in der Planungsphase.
Wichtige Abgrenzung: Der baurechtliche BSB nach SBauVO ist nicht dasselbe wie der betriebliche Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003 und ASR A2.2. Beides kann parallel nötig sein – oder nur eine Ebene. Bestellungsschreiben, Aufgabenliste und Arbeitsschutz: BSB bestellen nach DGUV. Planung und Genehmigung: Brandschutzfachplaner-Rollen – getrennte Funktion, Betriebsphase.
Begriffe im Betrieb
Wer im organisatorischen Brandschutz welche Rolle hat
Wer im organisatorischen Brandschutz welche Rolle hat| Begriff | Funktion | Rechtsgrundlage |
|---|
| Brandschutzbeauftragte/r | Überwachung betrieblicher Brandschutzpflichten; Mängelmeldung | SBauVO §§ 85, 118; BSO §§ 42, 86, 117 |
| Selbsthilfekraft für den Brandschutz | Ergänzung in Verkaufsstätten – Anzahl nach Verkaufsfläche | § 85 SBauVO |
| Verantwortliche Person | Eigentümer/in (Hochhaus) oder Betreiber/in; Pflichten schriftlich übertragbar | §§ 57, 85, 118 SBauVO |
| Brandschutzordnung (BSO) | Organisatorische Betriebsvorschrift; Erforderlichkeit und Aufgaben des BSB | §§ 42, 57, 86, 117 SBauVO |
| Brandschutzkonzept | Genehmigungsinstrument großer Sonderbauten; betriebliche Maßnahmen | § 70 Abs. 2 BauO; BauPrüfVO § 9 |
Wann die Bestellung Pflicht ist
Ohne Sonderbau-Tatbestand gibt es in BauO und SBauVO keine allgemeine BSB-Pflicht – auch nicht für Büros, Wohnhäuser oder viele Schulen. Erst die Sonderbau-Einstufung öffnet die SBauVO-Türen: Gesetzliche Einstufung.
Verkaufsstätten: Teil 3 SBauVO ab mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche (§ 60 SBauVO). Dann greift § 85 Abs. 2: eine/n BSB und je angefangene 5.000 m² Verkaufsfläche mindestens eine Selbsthilfekraft. Kleinerer Einzelhandel ohne Teil-3-Tatbestand: keine §-85-Bestellpflicht – kann trotzdem Sonderbau oder DGUV-BSB sein.
Hochhaus: Gebäudehöhe über 22 m macht den Sonderbau (§ 50 Abs. 2 BauO). BSB-Pflicht nach § 118 Abs. 2 – mit Ausnahme: Höhe nicht mehr als 30 m und Nutzungseinheiten nicht mehr als 200 m² Grundfläche über dem ersten Obergeschoss. 22 m und 30 m sind verschiedene Schwellen: Sonderbau früher, Bestellpflicht später.
Versammlungsstätten: keine pauschale Bestellpflicht im Gesetzestext. § 42 SBauVO verlangt in der Brandschutzordnung die Festlegung der Erforderlichkeit und Aufgaben – im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle.
Beherbergung: kein ausdrücklicher BSB-Tatbestand. Ab mehr als 60 Gastbetten: BSO und Feuerwehrpläne (§ 57 Abs. 3) – organisatorischer Brandschutz, aber kein §-85/§-118-BSB. Garagen: Aufsichtsperson statt BSB (§ 139 SBauVO).
Bestellpflicht nach Nutzung
Bestellpflicht nach Nutzung| Nutzung | BSB Pflicht? | Norm | Schwelle / Ausnahme |
|---|
| Verkaufsstätte Teil 3 | Ja | § 85 Abs. 2 SBauVO | Ab > 2.000 m² Verkaufsfläche; + Selbsthilfekraft je 5.000 m² |
| Hochhaus | Ja (Eigentümer/in) | § 118 Abs. 2 SBauVO | Ausnahme: ≤ 30 m Höhe und NE ≤ 200 m² über 1. OG |
| Versammlungsstätte | Im Einzelfall (BSO) | § 42 SBauVO | Erforderlichkeit in BSO festlegen |
| Beherbergung | Nicht ausdrücklich | § 57 SBauVO | Verantwortliche Person; ab > 60 Betten BSO + Feuerwehrpläne |
| Garage | Nein (Aufsichtsperson) | § 139 SBauVO | Großgaragen: andere Organisationsrolle |
| Normales Gebäude | Nein | — | Keine SBauVO-BSB-Pflicht |
Brandschutzkonzept und Betrieb
Bei großen Sonderbauten ist mit den Bauvorlagen ein Brandschutzkonzept einzureichen (§ 70 Abs. 2 BauO NRW). BauPrüfVO § 9 verlangt darin betriebliche Maßnahmen – Brandschutzordnung, Räumung, ggf. Werkfeuerwehr. Das Konzept adressiert organisatorischen Brandschutz schon in der Planung, nennt aber nicht ausdrücklich „Brandschutzbeauftragter“.
Die konkrete Bestellung folgt aus der SBauVO, soweit anwendbar. Konzept und Genehmigungsauflagen können zusätzlich organisatorische Rollen verlangen – das ersetzt nicht die gesetzlichen SBauVO-Tatbestände und umgekehrt.
Parallel oft nötig: Feuerwehrpläne, Sicherheitsbeleuchtung, BMA – jeweils eigene Schwellen.
Aufgaben – was das Gesetz konkret sagt
Gesetzliche Aufgaben des BSB
Gesetzliche Aufgaben des BSB| Nutzung | Aufgaben | Norm |
|---|
| Verkaufsstätte | Einhaltung Besucherzahl, Freihaltung Flure/Ladenstraßen, §§ 83–86; Aufgaben in BSO | § 85 Abs. 4; § 86 SBauVO |
| Hochhaus | Überwachung genehmigtes Brandschutzkonzept und betrieblicher Brandschutz; Mängelmeldung an Eigentümer/in | § 118 Abs. 2 SBauVO |
| Versammlungsstätte | Im Einvernehmen mit Brandschutzdienststelle in BSO festgelegt | § 42 SBauVO |
Qualifikation – ohne Zertifikatskatalog
Das Gesetz nennt keine VFDB-Stufen, keine IHK-Stunden, kein Mindestalter. Hochhaus: „geeignet“ und „mit dem Hochhaus und dessen technischen Einrichtungen vertraut“ (§ 118 Abs. 2). Verkaufsstätte: Ausbildung „im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle“; Namen und Wechsel auf Verlangen mitteilen (§ 85 Abs. 2–3).
Versammlungsstätte: Detailqualifikation über BSO mit Brandschutzdienststelle. Arbeitsschutzliche Qualifikation (DGUV, Brandschutzhelfer) ist eine andere Rechtsebene.
- Keine gesetzliche Pflicht zu bestimmten Zertifikaten oder Prüfungsintervallen in BauO/SBauVO/BauPrüfVO
- Steuerung funktional: geeignet, vertraut, im Einvernehmen mit Brandschutzdienststelle
- Unterweisung des Personals in BSO-Paragraphen (§§ 42, 57, 86) – getrennt von BSB-Qualifikation
Grenzfälle – ja oder nein?
Grenzfall ja: Einkaufszentrum mit 8.000 m² Verkaufsfläche – ein BSB plus mindestens zwei Selbsthilfekräfte (je angefangene 5.000 m²), Ausbildung im Einvernehmen mit Brandschutzdienststelle.
Grenzfall nein: Einzelhandel 1.500 m² – kein Teil 3, keine §-85-Pflicht. Trotzdem prüfen: Sonderbau anderer Art, DGUV-BSB, Auflagen im Konzept.
Grenzfall ja: Hochhaus 28 m, größte NE 350 m² über 1. OG – BSB Pflicht (Ausnahme 30 m / 200 m² greift nicht).
Grenzfall nein: Gebäude 25 m Höhe, alle NE max. 180 m² über 1. OG – Sonderbau ja (> 22 m), aber keine §-118-BSB-Pflicht.
Grenzfall offen: Versammlungsstätte 400 Besucher – Erforderlichkeit BSB nur über BSO mit Brandschutzdienststelle, nicht automatisch.
Grenzfall nein: Hotel 45 Gastbetten – verantwortliche Person § 57, keine ausdrückliche BSB-Bestellung; ab 61 Betten BSO, aber weiterhin kein §-85-Tatbestand.
Typische Betriebsfälle
Neueröffnung Verkaufsstätte 3.200 m²: BSB und Selbsthilfekraft bestellen, BSO nach § 86, Feuerwehrpläne, Namen der Brandschutzdienststelle mitteilen – bevor der erste volle Samstag kommt.
Wohnhochhaus mit Gewerbe im EG: Eigentümergemeinschaft trägt §-118-Verantwortung; schriftliche Übertragung auf Verwalter oder Facility Manager nur wenn vertraut mit Gebäude und Technik – Verantwortung Eigentümer bleibt.
Eventlocation in ehemaliger Fabrikhalle: Versammlungsstätten-Tatbestand prüfen; BSB-Erforderlichkeit in BSO klären, nicht vom Konzept-Planer „mitbestellt“.
Bürokomplex ohne Sonderbau-Merkmal: gesetzlich kein SBauVO-BSB – dennoch DGUV-Organisation und ggf. Auflagen aus Genehmigung prüfen.
Prüfkatalog
Brandschutzbeauftragter – gesetzliche Prüfpunkte
Brandschutzbeauftragter – gesetzliche Prüfpunkte| Nr. | Frage | Ergebnis |
|---|
| 1 | Sonderbau nach § 50 BauO / SBauVO? | Ohne Sonderbau: keine SBauVO-BSB-Pflicht |
| 2 | Verkaufsstätte Teil 3 (> 2.000 m²)? | BSB + Selbsthilfekräfte je 5.000 m² |
| 3 | Hochhaus (> 22 m) – Ausnahme § 118? | BSB Pflicht außer ≤ 30 m und NE ≤ 200 m² über 1. OG |
| 4 | Versammlungsstätte? | Erforderlichkeit in BSO klären |
| 5 | Großer Sonderbau mit Konzept? | Betriebliche Maßnahmen im Konzept – ergänzt SBauVO |
| 6 | BSO vorhanden und ausgehängt? | Aufgaben BSB darin festgelegt |
| 7 | Hochhaus: Benennung bei Brandschutzdienststelle? | § 118 Abs. 2 – erforderlich |
| 8 | Verkauf: Ausbildung im Einvernehmen? | Nachweis mit Brandschutzdienststelle |
| 9 | Verantwortliche Person benannt? | Eigentümer/in oder Betreiber/in; Übertragung schriftlich |
| 10 | Verwechslung mit Fachplaner oder DGUV-BSB? | Planung ≠ Betrieb ≠ Arbeitsschutz |
Grenzen
Dieser Ratgeber erklärt die gesetzliche Bestellpflicht nach BauO NRW, SBauVO NRW und BauPrüfVO NRW – ohne VV TB, FwDV, VFDB-Modelle oder übliche Verwaltungspraxis. Betriebliche Organisation nach DGUV, Bestellungsschreiben und Aufgaben im Arbeitsschutz: BSB bestellen. Ersetzt keine behördliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
- Muss jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten haben?
- Nein. Eine allgemeine Pflicht steht nicht in BauO oder SBauVO. Gesetzliche Bestellpflichten gelten für bestimmte Sonderbauten im Betrieb – vor allem Verkaufsstätten Teil 3 (§ 85) und Hochhäuser ohne Ausnahme (§ 118). Büros und Wohngebäude ohne Sonderbau-Tatbestand: kein SBauVO-BSB.
- Was ist der Unterschied zum DGUV-Brandschutzbeauftragten?
- Der SBauVO-BSB folgt aus baurechtlichen Betriebspflichten für Sonderbauten. Der DGUV-BSB unterstützt den Arbeitgeber bei betrieblicher Brandschutzorganisation – oft unabhängig vom Sonderbau. Beide Rollen können parallel bestehen; Aufgaben und Bestellung sind getrennt zu prüfen.
- Ab wann braucht eine Verkaufsstätte einen BSB?
- Wenn Teil 3 SBauVO greift – ab mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche. Dann § 85 Abs. 2: ein BSB plus je angefangene 5.000 m² mindestens eine Selbsthilfekraft für den Brandschutz.
- Braucht jedes Hochhaus einen Brandschutzbeauftragten?
- Nicht jedes. Sonderbau Hochhaus ab über 22 m Gebäudehöhe – aber BSB-Pflicht nur nach § 118 Abs. 2, mit Ausnahme für Hochhäuser bis 30 m Höhe und Nutzungseinheiten bis 200 m² Grundfläche über dem ersten Obergeschoss.
- Gilt das für Hotels?
- Nicht als ausdrücklicher BSB-Tatbestand. Beherbergungsstätten haben eine verantwortliche Person (§ 57). Ab mehr als 60 Gastbetten: Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne – organisatorischer Brandschutz, aber kein §-85- oder §-118-BSB.
- Braucht eine Versammlungsstätte immer einen BSB?
- Nein. § 42 SBauVO verlangt in der Brandschutzordnung die Festlegung der Erforderlichkeit und Aufgaben – im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle. Kann BSB vorsehen, muss aber nicht pauschal.
- Welche Qualifikation verlangt das Gesetz?
- Keine Zertifikatspflicht im Gesetz. Hochhaus: geeignet und mit Gebäude vertraut. Verkauf: Ausbildung im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle. Praxisstandards (VFDB etc.) sind nicht Rechtskern.
- Ist der BSB dasselbe wie der Brandschutzfachplaner?
- Nein. Fachplaner und Konzept-Ersteller wirken in Planung und Genehmigung (§ 54 BauO). Der BSB wirkt in der Betriebsphase nach Inbetriebnahme. Getrennte Rollen, getrennte Beauftragung.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation