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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 08.04.2025

PrüfVO NRW: Wie oft müssen BMA und Sprinkler geprüft werden?

Wiederkehrend nicht mehr als 3 Jahre für Anlagen Nr. 1–8 (u. a. BMA, selbsttätige Löschanlagen), 6 Jahre für Nr. 9–11. Gebäudekatalog, Betreiberpflichten und Abgrenzung zur Behördenprüfung § 10.

Wie oft prüft die PrüfVO NRW technische Anlagen?

Wiederkehrend nicht mehr als drei Jahre für Anlagen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 (u. a. selbsttätige Feuerlöschanlagen, maschinelle RWA, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen) und nicht mehr als sechs Jahre für Nr. 9 bis 11 (elektrische Anlagen, natürliche Rauchabzugsanlagen, nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen) – § 2 Abs. 1 Satz 3 PrüfVO NRW (Fassung ab 26.11.2024).

Die PrüfVO begründet keine Einbaupflicht: Sie regelt die Prüfung vorhandener oder bauordnungsrechtlich geforderter Anlagen durch Prüfsachverständige. DGUV 205-040, DIN und VdS sind Instandhaltung/Arbeitsschutz – nicht die bauordnungsrechtliche Frist.

Grenzfall ja: Hotel mit BMA im Gebäudekatalog – Prüfsachverständiger alle 3 Jahre, Bericht, Mängelbeseitigung. Grenzfall nein: Nur Wartungsvertrag ohne Prüfsachverständigen in einem PrüfVO-pflichtigen Objekt.

Gebäudekatalog § 1 – wann Teil 1 greift

Teil 1 gilt für technische Anlagen in den in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Gebäuden/Nutzungen – u. a. Verkaufs- und Versammlungsstätten (SBauVO), Krankenhäuser, Beherbergungsstätten im Sinne der SBauVO (> 12 Gastbetten), Hochhäuser, Mittel-/Großgaragen, Pflege/Betreuung > 500 m² BGF, allgemein- und berufsbildende Schulen, Hallen-/Messebauten > 2.000 m² GF, sowie bei Anordnung der Bauaufsicht.

Liegt das Gebäude nicht in der Liste und fehlt eine Anordnung, begründet Teil 1 keine Prüfsachverständigen-Pflicht – auch wenn eine BMA freiwillig oder versicherungstechnisch existiert.

Anlagenfristen PrüfVO NRW (Teil 1)

Anlagenfristen PrüfVO NRW (Teil 1)
Nr.Anlage (Auszug)Wiederkehrend
1–8u. a. selbsttätige Löschanlagen, maschinelle RWA, BMA/Alarmierung, Sicherheitsbeleuchtungmax. 3 Jahre
2ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkler)max. 3 Jahre
8Brandmelde- und Alarmierungsanlagenmax. 3 Jahre
9–11elektrische Anlagen (soweit erfasst), natürliche RWA, nicht-selbsttätige Löschanlagenmax. 6 Jahre
11ortsfeste nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Wandhydranten)max. 6 Jahre

Betreiberpflichten § 2 Abs. 2

Wiederkehrende Prüfung auf Veranlassung und Kosten des Betreibers. Typisch: Prüfunterlagen bereithalten; konkrete Sicherheitsmängel unverzüglich, sonstige angemessen beseitigen; Beseitigung dem Prüfsachverständigen mitteilen; Berichte vor Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen an die Bauaufsicht senden; Prüftermine mitteilen; wiederkehrende Berichte mindestens 6 Jahre aufbewahren.

Verknüpfung: BMA-Prüffristen, Sprinkler-Prüffristen, Sonderbau-Prüfung.

Teil 2 § 10 – Behördenprüfung ≠ Anlagentechnik

§ 10 ist eine Gebäude-/Betriebsprüfung der Bauaufsicht – nicht die Anlagentechnik-Prüfung nach Teil 1. Dabei wird auch geprüft, ob Anlagenprüfungen fristgerecht liefen. Intervalle höchstens 3 Jahre (u. a. Verkaufs-/Versammlungsstätten) bzw. 6 Jahre (u. a. Beherbergung erst mit mehr als 60 Betten, Schulen, Hochhäuser > 60 m).

Schwellen nicht vermischen: Teil 1 erfasst Beherbergung ab > 12 Gastbetten für Anlagen; § 10 erst ab > 60 Betten für die behördliche Gebäudeprüfung.

Grenzen

PrüfVO NRW ist Verordnung zum Bauordnungsrecht – getrennt von BauPrüfVO (Bauvorlagen/Konzept). Ob Ihr Objekt betroffen ist, ergibt sich aus Katalog, Baugenehmigung und Anordnung. Kein Ersatz für Prüfbericht oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft muss die BMA nach PrüfVO geprüft werden?
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen = Nr. 8 → wiederkehrend nicht mehr als 3 Jahre (§ 2 Abs. 1 Satz 3), wenn Teil 1 greift. DIN/DGUV-Wartung ist zusätzlich, nicht die bauordnungsrechtliche Frist.
Wie oft Sprinkler nach PrüfVO?
Ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlagen = Nr. 2 → max. 3 Jahre. Nicht-selbsttätige (Nr. 11) → max. 6 Jahre.
Gilt PrüfVO in jedem Gewerbebetrieb?
Nein. Nur wenn das Gebäude im Katalog § 1 steht oder die Bauaufsicht Prüfung angeordnet hat.
Ersetzt DGUV 205-040 die PrüfVO?
Nein. DGUV ist Arbeitsschutz/Instandhaltung. PrüfVO ist baurechtliche Prüfung durch Prüfsachverständige mit Betreiberpflichten.
Was ist der Unterschied zu § 10?
Teil 1 = Anlagentechnik durch Prüfsachverständige. § 10 = wiederkehrende Behördenprüfung des Gebäudes/Betriebs – bei Beherbergung erst > 60 Betten.
Ist BauPrüfVO dasselbe?
Nein. BauPrüfVO regelt Bauvorlagen und Brandschutzkonzept. Betriebliche Prüfsachverständigen-Prüfung = PrüfVO NRW.

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