Beleuchtung wenn das Netz ausfällt
BauO NRW und DIN EN 1838: Sicherheitsbeleuchtung auf Rettungswegen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung – Antipanikbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung.
Unterschied Notbeleuchtung (Arbeitsplätze ASR) und sicherheitstechnische Beleuchtung (Rettungswege BauO) – beide können parallel nötig sein.
Grenzfall ja: Bürogebäude GK 4, Sicherheitsbeleuchtung Flur und Treppe, Zentralbatterie, jährliche Funktionsprüfung dokumentiert. Grenzfall nein: Defekte Notlichtleuchten in Rettungsweg, keine Wartung, Nutzer im Dunkeln bei Störung.
Wo ist sie Pflicht?
Abhängig von Gebäudeklasse, Nutzung und Rettungsweglänge – im Brandschutzkonzept und Bauantrag.
Sonderbauten: oft verschärft – Versammlungsstätte, Hochhaus.
Flucht und Rettungswege als Grundlage.
Einzel- und Zentralbatterie
Einzelbatterieleuchten oder Zentralbatterieanlage mit Überwachung.
Kopplung BMA: teils automatische Einschaltung bei Netzausfall/Brand.
PrüfVO bei Sonderbau.
Wartung und BSO
Regelmäßige Funktions- und Dauerprüfung – Dokumentation für Behörde und Versicherer.
BSO: Nutzer wissen, dass grüne Piktogramme und Notlicht zum Ausgang führen.
Alarmierung Evakuierung.
Umbau und Bestand
Umbau Rettungsweg: Leuchten neu planen, Leuchtdichte nach Norm.
Bestandsschutz kann Nachrüstung staffeln.
LED-Umrüstung: Nachweis Kompatibilität mit Zentralbatterie.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst Sicherheitsbeleuchtung an Rettungswegen zusammen. Elektrofachplanung und DIN EN 50172 ergänzen. Er ersetzt keinen Installationsnachweis.
- Sicherheits- oder Notbeleuchtung?
- Sicherheitsbeleuchtung = Rettungswege (BauO); Notbeleuchtung oft Arbeitsplätze (ASR) – beides prüfen.
- Wie oft prüfen?
- Monatlich Kurztest, jährlich Dauerprüfung – typisch nach DIN EN 50172.
- Pflicht in jedem Büro?
- Abhängig von GK und Rettungsweg – nicht pauschal jedes Einzelbüro.
- Zentralbatterie oder Einzel?
- Planungsentscheidung – Wartung und Überwachung unterschiedlich.
- Sonderbau strenger?
- Oft ja – Konzept und SBauVO können Zusatzanforderungen haben.
- Was bei Umbau?
- Neue Rettungswegführung = Anpassung Sicherheitsbeleuchtung im Genehmigungsverfahren.
Weitere Ratgeber: Pläne & Brandschutzordnung