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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 11.01.2025

Organisatorischer Brandschutz in Unterkünften und Gemeinschaftsunterkünften

Was Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften, Containeranlagen und Notunterkünften organisatorisch sicherstellen müssen – von Brandschutzordnung und Alarmplan bis zu Heißarbeit, Küche und Checkliste nach FBFHB-005.

Baulich und organisatorisch – zwei Ebenen

Gemeinschaftsunterkünfte, Containeranlagen, ehemalige Schulen oder Notquartiere entstehen oft unter Zeitdruck. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung und der brandschutztechnische Nachweis bleiben Aufgabe der Bauaufsicht – unberührt von organisatorischen Empfehlungen.

Organisatorischer Brandschutz ergänzt das: Er soll Brände verhindern und im Ernstfall Leben retten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Die DGUV-Fachinformation FBFHB-005 (Stand 2017/2020) gibt Betreibern, Kommunen und Sicherheitskräften eine erste Orientierung – übertragbar auch auf andere Formen temporärer oder dichter Belegung.

Typische Brandgefahren im Alltag

In Unterkünften summieren sich Risiken, die in klassischen Büros seltener sind: Rauchen trotz Verbot, private Kochgeräte und Heizlüfter, überlastete Steckdosenleisten, fettgetränkte Putzlappen, offene Flammen bei Festen, Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein, brennbare Abfälle in Fluren oder am Gebäude.

  • Rauchen und offenes Feuer: Verbot in explosions- und brandgefährdeten Bereichen und in Zelten; nur flammhemmende Dekoration
  • Heißarbeiten außerhalb der Werkstatt nur mit Heißarbeitserlaubnis und Nachkontrolle auf Glutnester
  • Abfälle: Kippen nur in nichtbrennbare Aschenbecher, nicht in Papierkörbe; ölige Lappen in selbstschließenden Metallbehältern
  • Brennbare Flüssigkeiten: Tagesvorrat am Arbeitsplatz, nie in Abflüsse; bruchsichere, gekennzeichnete Behälter nach TRGS 510
  • Flüssiggas: nicht in Kellerräumen unter Geländeniveau lagern; DGUV Vorschrift 79, kurze Schläuche, Prüfung durch Sachkundige

Küche, Elektrik und Lüftung

Gemeinschaftsküchen und provisorische Kochstellen sind kritisch: Frittier- und Fettbackgeräte ab 50 Liter brauchen stationäre Löschanlagen; kleinere Geräte mindestens geeignete Handlöscher Klasse F. Fett regelmäßig wechseln – dunkles Öl und Schlamm am Boden sind Warnzeichen.

Elektrik: keine Steckdosenketten, keine geflickten Sicherungen, Reparaturen nur durch Elektrofachkraft. Auch private Geräte (Kochplatten, Heizlüfter, Kühlschränke) müssen geprüft und sicher betrieben werden – in Unterkünften mit wechselnder Belegung besonders wichtig. Abdeckungen an Lüftungsschlitzen freihalten.

Gewerbliche Küchenlüftung: VDI 2052, Fettabscheider täglich prüfen, Kanäle mindestens halbjährlich reinigen und dokumentieren. Frittiergerät nicht direkt neben Wasserbad.

Rettungswege und Türen

Rauchschutz- und Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt, zurückgehalten oder verstellt werden. Fluchtwege müssen dauerhaft frei, gekennzeichnet und auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Notausgänge öffnen von innen ohne Hilfsmittel nach außen.

Grenzfall ja: kurzzeitig offene Flurtür bei beaufsichtigter Übergabe, wenn Brandabschnitt gewahrt bleibt. Grenzfall nein: dauerhaft geklemmte Rauchschutztür wegen „Luft“ oder Lieferverkehr – häufiger Mangel in Begehungen.

BSO, Alarmplan, Pläne und Sammelstelle

Brandschutzordnung nach DIN 14096 in drei Teilen: Teil A für alle (mehrsprachig mit Piktogrammen), Teil B für den Betrieb (Rauchverbot, Heißarbeit, Lagerung), Teil C für Verantwortliche mit Aufgabenverteilung. Details: BSO und Fluchtpläne.

Alarmplan nach DGUV Vorschrift 1 § 22: Wer alarmiert wen? Wie erreicht man die Feuerwehr, wenn keine Zentrale besetzt ist? Alarmplan + Einsatzplan = Brandschutzplan im weiteren Sinn. Feuerwehrplan nach DIN 14095 bei größeren oder komplexen Objekten – und nur wirksam mit Übungen.

Flucht- und Rettungspläne mit Löschern, Wegen, Erste Hilfe, Sammelstelle. Sammelstelle kennzeichnen und allen erklären – auch neu ankommende Bewohner und Beschäftigte bei Einzug unterweisen.

Löscher, Alarmierung, Übungen

Feuerlöscher nach ASR A2.2: mindestens ein geeigneter Löscher pro Etage, bei größeren Flächen Stützpunkte, sichtbar und geschützt, Prüfung mindestens alle zwei Jahre. Passende Löschmittel zur Brandlast – nicht ein Typ für Küche, Technik und Lager. Siehe LE und Prüfung.

Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Fluren nach DIN EN 14604, Wartung nach DIN 14676 – wenn keine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist. Rauchinhalation tötet oft in Sekunden; Frühwarnung gilt auch tagsüber.

Regelmäßige Unterweisung und Übungen für Sicherheitspersonal, Hausmeister und ausreichend viele Bewohner. Praktisches Löschen mit Übungsgeräten. Verhalten im Brandfall: Ruhe, melden (112/Brandmelder), in Sicherheit bringen, erst dann Löschversuch ohne Eigengefährdung – siehe Feuerlöscher richtig benutzen.

Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Aktuelle Feuerwehrpläne bereitstellen, Ansprechpartner vor Ort benennen, Zufahrten und Hydranten freihalten und kennzeichnen. Gemeinsame Begehungen und Übungen verbessern die ersten Minuten – in dicht belegten Anlagen oft entscheidend.

In NRW ergänzen kommunale Brandschau und ggf. Sonderbau-Anforderungen die DGUV-Empfehlungen – Abstimmung mit örtlicher Feuerwehr und Bauaufsicht bleibt maßgeblich.

Checkliste: typische Schwachstellen

Anhang 1 der FBFHB-005 fragt Betriebe systematisch ab – Auszug für die Selbstprüfung:

  • Elektrik nach VDE, private Geräte geprüft?
  • Rauchverbot ausgeschildert und eingehalten?
  • Heißarbeiten nur mit Erlaubnisschein?
  • Ölige Lappen in Metallbehältern?
  • Feuer- und Rauchschutztüren funktionsfähig, nicht blockiert?
  • Keine brennbaren Stoffe an Außenwänden?
  • Alarmierung und Rauchwarnmelder vorhanden und gewartet?
  • BSO und Alarmplan mehrsprachig ausgehängt?
  • Sammelstelle bekannt und Übungen durchgeführt?

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst organisatorische Empfehlungen zusammen – keine behördliche Einzelfestlegung für Ihr Objekt. Bauliche Anforderungen (Rettungswege, Brandabschnitte, BMA) bleiben bei Genehmigung und Sachverständigen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Reicht organisatorischer Brandschutz ohne bauliche Genehmigung?
Nein. Organisation ergänzt baulichen und anlagentechnischen Brandschutz – ersetzt ihn nicht. Beide Ebenen müssen erfüllt sein.
Muss die Brandschutzordnung mehrsprachig sein?
Teil A richtet sich an alle im Gebäude – in Unterkünften mit internationaler Belegung sind mehrere Sprachen und Piktogramme üblich und sinnvoll.
Wer darf in einer Unterkunft löschen?
Nur nach Unterweisung und nur bei Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung. Ausreichend geschulte Personen sollten vorhanden sein; Übungen werden empfohlen.
Sind private Kochplatten in Zimmern erlaubt?
Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung und Hausordnung es zulassen und Geräte elektrisch sicher sind. Viele Betreiber verbieten offene Kochgeräte in Schlafzimmern – Brandrisiko und Überlastung der Elektrik.
Was ist der Unterschied Alarmplan und Feuerwehrplan?
Alarmplan: internes Melden und erste Maßnahmen im Betrieb. Feuerwehrplan nach DIN 14095: Darstellung für Einsatzkräfte mit Zufahrten und Technik. Beides gehört zusammen, löst sich nicht gegenseitig ab.
Gilt FBFHB-005 nur für Asylunterkünfte?
Nein. Die Empfehlungen gelten für Unterkünfte mit hoher Belegung und wechselnden Bewohnern – übertragbar auf andere temporäre oder gemeinschaftliche Unterbringungsformen.

Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation

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