Baulich und organisatorisch – zwei Ebenen
Gemeinschaftsunterkünfte, Containeranlagen, ehemalige Schulen oder Notquartiere entstehen oft unter Zeitdruck. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung und der brandschutztechnische Nachweis bleiben Aufgabe der Bauaufsicht – unberührt von organisatorischen Empfehlungen.
Organisatorischer Brandschutz ergänzt das: Er soll Brände verhindern und im Ernstfall Leben retten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Die DGUV-Fachinformation FBFHB-005 (Stand 2017/2020) gibt Betreibern, Kommunen und Sicherheitskräften eine erste Orientierung – übertragbar auch auf andere Formen temporärer oder dichter Belegung.
Typische Brandgefahren im Alltag
In Unterkünften summieren sich Risiken, die in klassischen Büros seltener sind: Rauchen trotz Verbot, private Kochgeräte und Heizlüfter, überlastete Steckdosenleisten, fettgetränkte Putzlappen, offene Flammen bei Festen, Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein, brennbare Abfälle in Fluren oder am Gebäude.
- Rauchen und offenes Feuer: Verbot in explosions- und brandgefährdeten Bereichen und in Zelten; nur flammhemmende Dekoration
- Heißarbeiten außerhalb der Werkstatt nur mit Heißarbeitserlaubnis und Nachkontrolle auf Glutnester
- Abfälle: Kippen nur in nichtbrennbare Aschenbecher, nicht in Papierkörbe; ölige Lappen in selbstschließenden Metallbehältern
- Brennbare Flüssigkeiten: Tagesvorrat am Arbeitsplatz, nie in Abflüsse; bruchsichere, gekennzeichnete Behälter nach TRGS 510
- Flüssiggas: nicht in Kellerräumen unter Geländeniveau lagern; DGUV Vorschrift 79, kurze Schläuche, Prüfung durch Sachkundige
Küche, Elektrik und Lüftung
Gemeinschaftsküchen und provisorische Kochstellen sind kritisch: Frittier- und Fettbackgeräte ab 50 Liter brauchen stationäre Löschanlagen; kleinere Geräte mindestens geeignete Handlöscher Klasse F. Fett regelmäßig wechseln – dunkles Öl und Schlamm am Boden sind Warnzeichen.
Elektrik: keine Steckdosenketten, keine geflickten Sicherungen, Reparaturen nur durch Elektrofachkraft. Auch private Geräte (Kochplatten, Heizlüfter, Kühlschränke) müssen geprüft und sicher betrieben werden – in Unterkünften mit wechselnder Belegung besonders wichtig. Abdeckungen an Lüftungsschlitzen freihalten.
Gewerbliche Küchenlüftung: VDI 2052, Fettabscheider täglich prüfen, Kanäle mindestens halbjährlich reinigen und dokumentieren. Frittiergerät nicht direkt neben Wasserbad.
Rettungswege und Türen
Rauchschutz- und Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt, zurückgehalten oder verstellt werden. Fluchtwege müssen dauerhaft frei, gekennzeichnet und auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Notausgänge öffnen von innen ohne Hilfsmittel nach außen.
Grenzfall ja: kurzzeitig offene Flurtür bei beaufsichtigter Übergabe, wenn Brandabschnitt gewahrt bleibt. Grenzfall nein: dauerhaft geklemmte Rauchschutztür wegen „Luft“ oder Lieferverkehr – häufiger Mangel in Begehungen.
BSO, Alarmplan, Pläne und Sammelstelle
Brandschutzordnung nach DIN 14096 in drei Teilen: Teil A für alle (mehrsprachig mit Piktogrammen), Teil B für den Betrieb (Rauchverbot, Heißarbeit, Lagerung), Teil C für Verantwortliche mit Aufgabenverteilung. Details: BSO und Fluchtpläne.
Alarmplan nach DGUV Vorschrift 1 § 22: Wer alarmiert wen? Wie erreicht man die Feuerwehr, wenn keine Zentrale besetzt ist? Alarmplan + Einsatzplan = Brandschutzplan im weiteren Sinn. Feuerwehrplan nach DIN 14095 bei größeren oder komplexen Objekten – und nur wirksam mit Übungen.
Flucht- und Rettungspläne mit Löschern, Wegen, Erste Hilfe, Sammelstelle. Sammelstelle kennzeichnen und allen erklären – auch neu ankommende Bewohner und Beschäftigte bei Einzug unterweisen.
Löscher, Alarmierung, Übungen
Feuerlöscher nach ASR A2.2: mindestens ein geeigneter Löscher pro Etage, bei größeren Flächen Stützpunkte, sichtbar und geschützt, Prüfung mindestens alle zwei Jahre. Passende Löschmittel zur Brandlast – nicht ein Typ für Küche, Technik und Lager. Siehe LE und Prüfung.
Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Fluren nach DIN EN 14604, Wartung nach DIN 14676 – wenn keine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist. Rauchinhalation tötet oft in Sekunden; Frühwarnung gilt auch tagsüber.
Regelmäßige Unterweisung und Übungen für Sicherheitspersonal, Hausmeister und ausreichend viele Bewohner. Praktisches Löschen mit Übungsgeräten. Verhalten im Brandfall: Ruhe, melden (112/Brandmelder), in Sicherheit bringen, erst dann Löschversuch ohne Eigengefährdung – siehe Feuerlöscher richtig benutzen.
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Aktuelle Feuerwehrpläne bereitstellen, Ansprechpartner vor Ort benennen, Zufahrten und Hydranten freihalten und kennzeichnen. Gemeinsame Begehungen und Übungen verbessern die ersten Minuten – in dicht belegten Anlagen oft entscheidend.
In NRW ergänzen kommunale Brandschau und ggf. Sonderbau-Anforderungen die DGUV-Empfehlungen – Abstimmung mit örtlicher Feuerwehr und Bauaufsicht bleibt maßgeblich.
Checkliste: typische Schwachstellen
Anhang 1 der FBFHB-005 fragt Betriebe systematisch ab – Auszug für die Selbstprüfung:
- ✓Elektrik nach VDE, private Geräte geprüft?
- ✓Rauchverbot ausgeschildert und eingehalten?
- ✓Heißarbeiten nur mit Erlaubnisschein?
- ✓Ölige Lappen in Metallbehältern?
- ✓Feuer- und Rauchschutztüren funktionsfähig, nicht blockiert?
- ✓Keine brennbaren Stoffe an Außenwänden?
- ✓Alarmierung und Rauchwarnmelder vorhanden und gewartet?
- ✓BSO und Alarmplan mehrsprachig ausgehängt?
- ✓Sammelstelle bekannt und Übungen durchgeführt?
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst organisatorische Empfehlungen zusammen – keine behördliche Einzelfestlegung für Ihr Objekt. Bauliche Anforderungen (Rettungswege, Brandabschnitte, BMA) bleiben bei Genehmigung und Sachverständigen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
- Reicht organisatorischer Brandschutz ohne bauliche Genehmigung?
- Nein. Organisation ergänzt baulichen und anlagentechnischen Brandschutz – ersetzt ihn nicht. Beide Ebenen müssen erfüllt sein.
- Muss die Brandschutzordnung mehrsprachig sein?
- Teil A richtet sich an alle im Gebäude – in Unterkünften mit internationaler Belegung sind mehrere Sprachen und Piktogramme üblich und sinnvoll.
- Wer darf in einer Unterkunft löschen?
- Nur nach Unterweisung und nur bei Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung. Ausreichend geschulte Personen sollten vorhanden sein; Übungen werden empfohlen.
- Sind private Kochplatten in Zimmern erlaubt?
- Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung und Hausordnung es zulassen und Geräte elektrisch sicher sind. Viele Betreiber verbieten offene Kochgeräte in Schlafzimmern – Brandrisiko und Überlastung der Elektrik.
- Was ist der Unterschied Alarmplan und Feuerwehrplan?
- Alarmplan: internes Melden und erste Maßnahmen im Betrieb. Feuerwehrplan nach DIN 14095: Darstellung für Einsatzkräfte mit Zufahrten und Technik. Beides gehört zusammen, löst sich nicht gegenseitig ab.
- Gilt FBFHB-005 nur für Asylunterkünfte?
- Nein. Die Empfehlungen gelten für Unterkünfte mit hoher Belegung und wechselnden Bewohnern – übertragbar auf andere temporäre oder gemeinschaftliche Unterbringungsformen.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation