Hochhäuser nach SBauVO Teil 4 verbinden Treppenraumentrauchung, RDA und Aufzugs-Brandfallsteuerung – in der Genehmigungspraxis in NRW werden diese Systeme gemeinsam im Brandschutzkonzept nachgewiesen. Abgrenzung: Natürliche RWA auf Fluchtwegen ist nicht dasselbe wie maschinische Treppenraumentrauchung; Aufzugs-RWA ersetzt keinen Feuerwehraufzug.
Praxisfall Wohnhochhaus: Ausfall der RDA im Probelauf vor Abnahme – Nachbesserung an Differenzdruckregelung und Notstrom. Behördenforderung: Abstimmungsnachweis BMA, RDA und Aufzug in einem Funktionskonzept.
Wiederkehrende Prüfung nach DGUV 205-040 und SV-Bau im Sonderbau – Protokolle im Anlagenbuch. Vertiefung: RWA Prüffristen.
Instandhaltung und Abnahme
Hochhaus-Entrauchung wird in NRW bei wiederkehrenden Prüfungen genauso kritisch gesehen wie BMA und RDA – fehlende Protokolle führen zu Nutzungseinschränkungen im Versammlungs- und Wohnkontext. Abgrenzung: Wartungsvertrag Aufzug ersetzt keine jährliche SK-Prüfung der Entrauchungsklappen im Treppenraum.
Praxisfall: RDA-Druckstützung fiel im Winterbetrieb aus, weil Türdichtungen und Filter nicht im Wartungsplan standen – Nachweis der Instandhaltung war lückenhaft. Genehmigungspraxis: Funktionsmatrix BMA–RDA–Aufzug bei jeder größeren Anlagenänderung aktualisieren.
Anlagenbuch mit Prüfberichten, Mängeln und Freigaben führen – Prüffristen RWA und Hochhaus-Sonderbau gemeinsam planen.
Praxis: Genehmigung und Betrieb
Hochhaus-Rauchableitung: Entrauchung nach SBauVO § 110 löst in NRW häufig ein Brandschutzkonzept oder eine Stellungnahme aus – auch wenn kein SBauVO-Typ exakt passt. Abgrenzung: Gebäudeklasse allein definiert den Sonderbau nicht; Bestandsschutz ersetzt keine Gefahrenabwehr bei Nutzungsänderung.
Praxisfall: Teilnutzung ohne Fortschreibung von Plänen und BSO – Abnahme verzögert bis Konzept und ASR-Pläne zum genehmigten Stand passten. Behördenforderung: Evakuierung und Anlagentechnik gemeinsam prüfen.
Nachweis: Genehmigungsunterlagen, Betriebsdokumentation und Übungsprotokolle im Ordner Sonderbau führen.
Kurz-Checkliste vor Begehung
Vor Behörden- oder Versicherungsbegehung zu Hochhaus-Rauchableitung: Entrauchung nach SBauVO § 110: aktuelle Pläne, Prüfbücher, BSO Teil B, Übungsprotokolle und Mängelliste mit Fristen bereitlegen. Unterschied zur Erstabnahme: Betrieb muss laufende Instandhaltung belegen – nicht nur das genehmigte Konzept.
Typische Lücke in NRW: Umbau ist dokumentiert, Fortschreibung von Fluchtplan, Feuerwehrplan und Anlagenbuch fehlt. Verantwortliche schriftlich benennen und Übergaben nach Personalwechsel protokollieren.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst § 110 SBauVO zusammen. Konkrete Auslegung im genehmigten Brandschutzkonzept maßgeblich.
Häufige Fragen
Was verlangt § 110?
Entrauchbarkeit jedes Geschosses und der Installationsschächte in Hochhäusern.
Druckbelüftung Pflicht?
Häufig für Treppenräume im Hochhaus – genau im Konzept.
Wer wartet?
Eigentümer/Betreiber – oft Facility mit Fachfirma.
Von der Ratgeber-Einordnung zur konkreten Leistung: Brandschutzberatung, Konzept oder betriebliche Organisation – wir melden uns mit einer passenden Einschätzung.