Baurechtliche Prüfung – eigenes Rechtsgebiet
Sonderbauten nach Landesbauordnung unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch einen Sachverständigen für baurechtliche Prüfungen (SV-Bau). Grundlage: Muster-Prüfverordnung der ARGEBAU-Länderarbeitsgemeinschaft – in NRW als BauPrüfverordnung (BauPrüfVO) umgesetzt.
Diese Prüfung prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit – nicht die jährliche EFK-Wartung und nicht die Feuerwehr-Brandschau.