Welche Verordnung gilt in NRW für die Anlagenprüfung?
Die wiederkehrende Prüfung technischer Anlagen durch Prüfsachverständige richtet sich in NRW nach der PrüfVO NRW – nicht nach der BauPrüfVO. Die BauPrüfVO regelt Bauvorlagen und das Brandschutzkonzept in der Genehmigung. Die Muster-Prüfverordnung der ARGEBAU ist Orientierungsvorlage anderer Länder; sie ist in NRW nicht „als BauPrüfVO umgesetzt“.
PrüfVO begründet keine Einbaupflicht: Sie prüft vorhandene oder bauordnungsrechtlich geforderte Anlagen. Ob Teil 1 greift, ergibt sich aus dem Gebäudekatalog § 1 und ggf. Anordnung. Leitseite: PrüfVO NRW.