Baurechtliche Prüfung – eigenes Rechtsgebiet
Sonderbauten nach Landesbauordnung unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch einen Sachverständigen für baurechtliche Prüfungen (SV-Bau). Grundlage: Muster-Prüfverordnung der ARGEBAU-Länderarbeitsgemeinschaft – in NRW als BauPrüfverordnung (BauPrüfVO) umgesetzt.
Diese Prüfung prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit – nicht die jährliche EFK-Wartung und nicht die Feuerwehr-Brandschau.
Welche Anlagen sind prüfpflichtig?
Typische prüfpflichtige Anlagen in Sonderbauten (Auswahl nach DGUV 205-040):
- Brandmeldeanlagen – Wirksamkeit, ggf. Wirkprinzip-Prüfung (Zusammenwirkung mit RWA, Aufzug, Feststellanlagen)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – natürliche und maschinelle RWA, Rauchschutzdruckanlagen
- Sprinkler- und Löschanlagen – alle 5 Jahre
- Löschwasseranlagen mit Druckerhöhung – alle 3 Jahre
- Rauchschutzabschlüsse und Feststellanlagen im bauaufsichtlichen Kontext
- Sicherheitsbeleuchtung, Aufzüge, Lüftung – je nach Landesverordnung
Typische SV-Bau-Intervalle
Aus DGUV-Zusatztabelle (Orientierung – Landesrecht kann abweichen):
- BMA – Wirksamkeit: 5 Jahre; Wirkprinzip-Prüfung: 5 Jahre
- Natürliche RWA – 3 Jahre
- Maschinelle RWA – 3 Jahre
- Rauchschutzdruckanlage – 3 Jahre
- Sprinkler / Schaum / Sprühwasser – 5 Jahre
- Löschwasseranlage nass – 3 Jahre
Prüfbuch und Mängelverfolgung
Der Betreiber führt ein Prüfbuch mit Anlagenverzeichnis, Prüfberichten, Mängeln und Fristen zur Beseitigung. Der SV-Bau dokumentiert festgestellte Mängel – schwerwiegende Mängel können zur Nutzungseinschränkung führen.
Abgrenzung: Brandschau der Feuerwehr prüft Einsatzbedingungen – Ergebnisse gehören in die Gesamtdokumentation, ersetzen aber nicht SV-Bau-Berichte.
Wirkprinzip-Prüfung bei BMA
Prüft das bestimmungsgemäße Zusammenwirken von Anlagen: Meldet die BMA, schließt die Feststellanlage, startet RWA, steuert Aufzug und Entrauchung korrekt? Dafür braucht es abgestimmte Prüfabläufe mit FK für FstA und EFK – nicht nur Einzelkomponententests.
NRW und Köln
Einordnung als Sonderbau: Sonderbauten. Genehmigung und Nachweise: Bauantrag Unterlagen. Nach Umbau: Abnahme – SV-Bau-Termine früh planen.
Praxis: Prüfkalender und Nachweise
Prüfpflichten in Sonderbauten: Muster-Prüfverordnung verlangen in NRW einen schriftlichen Prüfkalender mit Verantwortlichen (B, SK, FK, SV-Bau) – nicht nur den Wartungsvertrag in der Schublade. Abgrenzung: Inspektion durch Sachkundigen ersetzt nicht die Sachverständigenprüfung im Sonderbau.
Praxisfall: Protokolle lückenhaft nach Personalwechsel – Behörde verlangte Nachweis der eingewiesenen Personen und Übergabe des Anlagenbuchs. Orientierungswert: Jährliche Terminplanung mit BMA-, RWA- und Türen-Fristen in einem Dokument.
Nachweis im Betrieb: Mängelliste mit Fristen, Freigabe nach Reparatur und Konzeptverweis bei wesentlichen Änderungen – Fortschreibung nach Umbau Pflicht.
Grenzen
Konkrete Fristen und Anlagenkatalog folgen der Landes-Prüfverordnung und der Baugenehmigung. Dieser Ratgeber ersetzt keine behördliche Festlegung.
- Wer beauftragt den SV-Bau?
- Der Betreiber/Gebäudeeigentümer – oft über den Brandschutzbeauftragten oder Facility Manager.
- Gilt die Prüfpflicht auch im Bestand?
- Ja, wenn das Gebäude als Sonderbau eingestuft ist und prüfpflichtige Anlagen hat – unabhängig vom Baujahr.
- Was passiert bei Mängeln?
- Beseitigungsfrist im Prüfbericht. Bei Gefahr im Verzug können Behörden Maßnahmen anordnen.
- Ist die Erstabnahme die gleiche Prüfung?
- Nein. Erstabnahme bei Inbetriebnahme; wiederkehrende Prüfung im Betrieb in festen Intervallen.
- Brauchen normale Büros SV-Bau?
- Nur wenn Sonderbau-Tatbestand und prüfpflichtige Anlagen vorliegen – viele Büros unter 3.000 m² sind kein Sonderbau, können aber BMA haben (ohne Muster-PrüfVO-Pflicht).
Weitere Ratgeber: Prüffristen im Brandschutz