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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 11.08.2025

Hochhaus-Betrieb: Eigentümerpflichten nach SBauVO Teil 4

Nach der Genehmigung bleibt der Hochhaus-Betrieb geregelt: Rauchableitung, Aufzüge, Funk, Evakuierungskonzept und verantwortliche Personen – Kapitel 3 SBauVO Hochhäuser.

Nach der Abnahme ist der Betrieb maßgeblich

Hochhaus baulich regelt Planung – SBauVO Teil 4 Kapitel 3 die laufenden Betriebsvorschriften. Eigentümer und Betreiber müssen technische Anlagen und Organisation aufrechterhalten.

Hochhäuser über 22 m: komplexe Technik (Druckbelüftung, BMA, Aufzugs-Brandfallsteuerung) versagt im Brand ohne Wartung und Betriebskonzept.

Grenzfall ja: Wohnhochhaus 28 m, dokumentierte Wartung Druckbelüftung, BMA-Probe, Aufzugs-Brandfahrt, Evakuierungsübung, freie Feuerwehrzufahrt. Grenzfall nein: Druckbelüftung defekt, Feststellanlagen dauerhaft aus, kein Evakuierungskonzept für Bewohner.

Verantwortung Eigentümer und Betreiber

Eigentümer verantwortlich für öffentlich-rechtliche Vorschriften; Pflichten können schriftlich auf Betreiber übertragen werden, wenn diese mit Anlage vertraut sind.

Ab bestimmter Höhe/Nutzungseinheitsgröße: geeignete Personen für Brandverhütung und Evakuierung – über BSB hinaus im Konzept.

WEG/Mieter: Zuständigkeiten im Vertrag klären – Lüftung, Türen, Flure.

Rauchableitung, Aufzüge, Funk

§ 110 SBauVO: jedes Geschoss und Installationsschächte entrauchbar. § 111: Geschosse mit Aufenthaltsräumen von mindestens zwei Aufzügen; Feuerwehraufzug-Vorräume nach SBauVO.

Druckbelüftung und BMA-Kopplung im Betrieb prüfen – PrüfVO.

Funkverstärkung warten, wenn vorgeschrieben.

Evakuierung und Anweisungen

Evakuierungskonzept für Bewohner und Nutzer – besonders nicht-gehfähige Personen, Alarmierung.

Hausmeister/Facility: keine Lagerung in Rettungswegen, keine Blockade Feuerwehrzufahrt.

Übungen und Unterweisung – nicht nur BMA-Probe.

Bestehende Hochhäuser

Kapitel 4 SBauVO: besondere Regeln für bestehende Hochhäuser – Nachrüstung bei wesentlicher Änderung.

§ 45-Logik Bestand: Sonderbau Bestand.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst SBauVO NRW Betriebsvorschriften Hochhaus zusammen. Wohnungsrecht und DGUV ergänzen. Er ersetzt kein Betriebskonzept.

Häufige Fragen

Wer ist im WEG verantwortlich?
Eigentümergemeinschaft grundsätzlich; Verwaltung/Betreiber nach Vertrag – technische Anlagen und Rettungswege dokumentiert zuweisen.
Reicht PrüfVO für Wartung?
PrüfVO ergänzt, ersetzt nicht täglichen Betrieb und BSO/Übungen.
Müssen Aufzüge in Brandfall fahren?
Brandfallsteuerung nach Konzept – in der Regel keine Personenbeförderung im Brand; Feuerwehraufzug gesondert.
Was bei defekter Druckbelüftung?
Unverzüglich reparieren; ggf. Nutzung einschränken – konkrete Gefahr im Brandfall.
Gilt das für Bürohochhäuser?
Ja für Hochhäuser über 22 m – Betriebsteil parallel zu Wohnhochhaus.
Bestand vor 2016?
Kapitel 4 Bestandshochhäuser – Nachrüstung bei Änderung, nicht alles sofort.

Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation

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