DIN 31051 als gemeinsame Sprache
Die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ definiert Begriffe für den Lebenszyklus technischer Anlagen. In DGUV 205-040 und VdS-/VDE-Regeln werden diese Begriffe für Prüfinhalte verwendet – Verwechslung führt zu Lücken in Prüfbüchern.
Die vier Stufen
Zusätzlich: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung durch Betreiber – keine Instandhaltung im engeren Sinn, aber Pflicht.
- Inspektion: systematischer Zustandsvergleich mit Grenzwerten – feststellen, ob Abweichungen vorliegen (z. B. jährliche BMA-Inspektion durch EFK)
- Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des Ist-Zustands – Verschleißteile, Einstellungen (z. B. zweijährliche BMA-Wartung)
- Instandsetzung: Wiederherstellung des Soll-Zustands nach Störung oder Mangel
- Prüfung (im baurechtlichen Sinn): Wirksamkeit und Betriebssicherheit durch SV-Bau – umfassender als eine Wartungsrechnung
Beispiel BMA nach DIN VDE 0833-1
Laut DGUV-Tabelle: Begehungen (SK oder EFK), Inspektion (EFK, jährlich), Wartung (EFK, zweijährlich), Instandsetzung (EFK nach Bedarf). Parallel: SV-Bau alle 3–5 Jahre für Wirksamkeit im Sonderbau.
„Wartungsvertrag BMA“ deckt oft Inspektion und Wartung ab – nicht automatisch die baurechtliche Sachverständigenprüfung.
Beispiel Sprinkler nach VdS CEA 4001
Instandhaltung (jährlich, Errichter), erweiterte Instandhaltung (zweijährlich), Inspektion (5 Jahre), erweiterte Inspektion (5 Jahre versetzt). Betreiber: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung nach Erfordernis.
Versicherer (SV-V): Technische Schutzwirkung in eigenen Intervallen. Details: Sprinkler-Prüffristen.
Beispiel Feuerlöscher
Sichtkontrolle (Betreiber, vierteljährlich), Instandhaltung inkl. Inneres (SK, 2 Jahre). Keine klassische DIN-31051-Trennung in der Praxis – aber: Sichtkontrolle ≠ Wartungsprüfung. Siehe Feuerlöscher prüfen.
Wartungsvertrag richtig lesen
Prüfen Sie im Vertrag: Welche Prüfinhalte sind enthalten? Werden Protokolle für Prüfbuch und Behörde erstellt? Gibt es Reaktionszeiten bei Störungen? Fehlt die erweiterte Inspektion, ist der Vertrag trotz jährlicher Rechnung lückenhaft.
Praxis: Prüfkalender und Nachweise
Wartung, Inspektion, Prüfung: Begriffe nach DIN 31051 verlangen in NRW einen schriftlichen Prüfkalender mit Verantwortlichen (B, SK, FK, SV-Bau) – nicht nur den Wartungsvertrag in der Schublade. Abgrenzung: Inspektion durch Sachkundigen ersetzt nicht die Sachverständigenprüfung im Sonderbau.
Praxisfall: Protokolle lückenhaft nach Personalwechsel – Behörde verlangte Nachweis der eingewiesenen Personen und Übergabe des Anlagenbuchs. Orientierungswert: Jährliche Terminplanung mit BMA-, RWA- und Türen-Fristen in einem Dokument.
Nachweis im Betrieb: Mängelliste mit Fristen, Freigabe nach Reparatur und Konzeptverweis bei wesentlichen Änderungen – Fortschreibung nach Umbau Pflicht.
Grenzen
Normen und Herstellervorgaben können die DIN-31051-Begriffe spezifischer definieren. Maßgeblich ist stets die für die Anlage einschlägige Regel.
- Reicht jährliche BMA-Wartung für den Sonderbau?
- Nein. Zusätzlich ist die baurechtliche Prüfung durch SV-Bau nach Muster-Prüfverordnung erforderlich – typisch 3–5 Jahre.
- Was ist erweiterte Inspektion bei Sprinkler?
- Umfangreichere Prüfung des Rohrnetzes und Komponenten – im DGUV-Schema alle 5 Jahre durch Errichter, zusätzlich zu jährlicher Instandhaltung.
- Ist Sichtkontrolle Wartung?
- Nein. Sie ist Betriebskontrolle durch den Betreiber – ergänzt, ersetzt nicht die fachkundige Instandhaltung.
- Wer definiert den Umfang der Inspektion?
- Die einschlägige Norm (z. B. DIN VDE 0833-1, VdS CEA 4001) und der Wartungsvertrag.
- Muss jede Instandsetzung dokumentiert werden?
- Ja – für Prüfbuch, Nachweisführung und ggf. Versicherung. Störungen und Reparaturen gehören in die Anlagenhistorie.
Weitere Ratgeber: Prüffristen im Brandschutz