Was ist DGUV Information 205-040?
Die DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“ (Webcode p205040) bündelt Orientierungswerte für wiederkehrende Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen brandschutzrelevanter Anlagen. Sie trifft keine eigenständigen Pflichtfestlegungen – maßgeblich bleiben Gesetze, Verordnungen, Normen, Herstellervorgaben und Versicherungsbedingungen.
Der Nutzen: In den neun Zusatztabellen stehen Anlagentyp, Intervall, Prüfinhalt und Quelle nebeneinander – so sehen Betreiber, Brandschutzbeauftragte und Facility Manager, welche Fristen parallel laufen können.
Fünf Rechtsgebiete – oft gleichzeitig
Dieselbe Anlage kann mehreren Prüfregimen unterliegen. Die DGUV-Info ordnet sie in Rechtsgebiete ein:
- Arbeitsschutz (ArbStättV, ASR): Feuerlöscher, Sichtkontrollen, organisatorische Maßnahmen – Pflicht des Arbeitgebers
- Betriebssicherheit (BetrSichV): Druckbehälter, fahrbare Löscher, Aufzüge – befähigte Person oder ZÜS
- Bauaufsicht / Muster-Prüfverordnung: Sonderbauten – Sachverständiger für baurechtliche Prüfungen (SV-Bau) alle 3–5 Jahre
- Versicherer (SV-V): Technische Schutzwirkung – z. B. Sprinkler, BMA mit erhöhten Anforderungen
- Errichter / Fachfirmen: Inspektion und Wartung nach DIN VDE, VdS – EFK (Errichter/Fachfirma für Brandmeldeanlagen) oder Errichter
Neun Anlagenkategorien in den Zusatztabelle
Die Tabellen decken den typischen Gebäudebetrieb ab:
- Feuerlöscheinrichtungen – siehe Feuerlöscher prüfen (Feb-Cluster)
- Brandbekämpfungseinrichtungen (Löschwasser, Hydranten)
- Löschanlagen (Sprinkler, Schaum, Gaslöschung)
- Branderkennung und Alarmierung (BMA, SAA, ENS)
- Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA, RDA)
- Einrichtungen zur Flucht und Rettung (Feuerwehraufzug, Notleiter)
- Brandvermeidungsanlagen (Sauerstoffreduzierung)
- Organisatorische Maßnahmen (Pläne, BSO)
Warum mehrere Fristen für eine BMA?
Eine Brandmeldeanlage im Sonderbau hat typischerweise: tägliche/vierteljährliche Betriebsbereitschaft (vom Betreiber), jährliche Begehung (SK oder EFK nach DIN VDE 0833-1), Inspektion und Wartung durch EFK, alle 3–5 Jahre SV-Bau nach Muster-Prüfverordnung und ggf. SV-V nach Versicherungsklauseln.
Fehler in der Praxis: Nur die Wartungsrechnung des Errichters liegt vor – die baurechtliche Prüfung ist überfällig. Oder umgekehrt: SV-Bau-Protokoll existiert, aber Betriebskontrollen fehlen in der Dokumentation.
Prüfbuch und Nachweisführung
Für Sonderbauten verlangt die Muster-Prüfverordnung ein Prüfbuch mit Anlagenverzeichnis, Prüfberichten und Mängelliste. Für Arbeitsschutz: Prüfprotokolle, Plaketten, Gefährdungsbeurteilung. Versicherer erwarten separate Schutzwirkungsnachweise.
Der Brandschutzbeauftragte koordiniert die Fristen – ersetzt aber nicht die fachkundige Prüfung durch SK, bP, EFK oder SV-Bau.
NRW: BauPrüfVO und Brandschau
In NRW setzt die BauPrüfverordnung die Muster-Prüfverordnung (ARGEBAU) um. Die Feuerwehr-Brandschau prüft Einsatzvoraussetzungen – sie ersetzt weder EFK-Wartung noch SV-Bau-Prüfung. Details: Brandschau und Prüfpflichten Sonderbauten.
Grenzen
Intervalle in DGUV 205-040 sind Orientierung – Abweichungen durch Behörde, Versicherer oder Hersteller sind möglich. Dieser Ratgeber ersetzt keine behördliche Einordnung.
- Sind DGUV-Informationen gesetzlich bindend?
- Nein. Sie geben Empfehlungen und Orientierung. Bindend sind Gesetze, Verordnungen, Normen und konkrete Auflagen.
- Welche Frist ist bei Konflikt maßgeblich?
- Die strengere bzw. für das jeweilige Rechtsgebiet einschlägige Regel – oft mehrere parallel. Alle erfüllen.
- Gilt DGUV 205-040 auch für Wohngebäude?
- Teilweise: Rauchwarnmelder, Feuerlöscher im Gemeinschaftseigentum. Sonderbau-Prüfungen betreffen vor allem gewerbliche und öffentliche Gebäude.
- Wo finde ich die Tabellen?
- Als Zusatztabelle zur DGUV Information 205-040 (DGUV Webcode p205040) – neun Excel-Tabellen nach Anlagenkategorie.
- Brauche ich für jedes Gebäude alle neun Tabellen?
- Nein. Nur für vorhandene Anlagen – ein Büro ohne Sprinkler braucht keine Sprinkler-Fristen, aber ggf. Löscher und Fluchtpläne.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation