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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 18.08.2025

Bestehende Sonderbauten: SBauVO-Übergang und Nachrüstung

§ 45, § 58, § 90, § 142 SBauVO regeln, wann alte Versammlungsstätten, Hotels, Garagen und Verkaufsstätten welche neuen Anforderungen erfüllen müssen – zentral für Umbau und Betrieb.

Neubau-Regeln gelten nicht immer sofort

Jeder Sonderbau-Typ in SBauVO NRW hat Bestandsregeln: Versammlungsstätten § 45, Beherbergung § 58, Verkaufsstätten § 90, Garagen § 142, Hochhäuser Kapitel 4 – wann welche Betriebs- und Bauvorschriften auf Altbestand anwendbar sind.

Verwechslung mit Bestandsschutz BauO: SBauVO-Übergang ist sonderbau-spezifisch; BauO-Bestandsschutz parallel prüfen.

Grenzfall ja: Alte Eventlocation, wesentliche Umbau mit Nutzungsänderung – neue SBauVO-Anforderungen und Konzept-Fortschreibung. Grenzfall nein: „Bestand, muss nichts tun“ bei geänderter Personenzahl und blockierten Rettungswegen.

Bestandsregeln je Sonderbau-Typ

Versammlungsstätten § 45: welche Betriebsvorschriften Kapitel 4 und ausgewählte Bauvorschriften für Bestand.

Beherbergung § 58, Verkaufsstätten § 90, Garagen § 142: analoge Übergangslogik.

Hochhäuser Kapitel 4 „Bestehende Hochhäuser“.

Wesentliche Änderung und Nachrüstung

Wesentliche Änderung oder Nutzungsänderung: Anforderungen wie Neubau oder gestaffelte Nachrüstung – Umbau.

Typisch: BMA nachrüsten, Rettungswege herstellen, Druckbelüftung, Feuerschutzabschlüsse.

Behörde kann Fristen setzen bei Gefahr.

Betrieb ohne Umbau

Auch ohne Umbau: Betriebsvorschriften (BSO, Freihalten Wege, Wartung Anlagen) gelten oft voll.

PrüfVO wenn Anlagen vorhanden.

Versammlungsstätten Betrieb unabhängig vom Baujahr.

Typische Bestandsfälle

Altes Kino zu Event: Personenzahl, Bühnenwand, BMA.

Hotel-Nachrüstung: Rauchschutztüren, Fluchttüren 0,90 m.

Tiefgarage ohne aktuelle Prüfberichte: PrüfVO-Lücke schließen.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst SBauVO-Bestandskapitel zusammen. Konkrete Übergangsfristen sind projekt- und behördenabhängig. Er ersetzt keine behördliche Festlegung.

Häufige Fragen

Gilt SBauVO sofort für alte Gebäude?
Nein pauschal – Übergangs- und Bestandskapitel je Typ; wesentliche Änderung triggert oft volle Anforderungen.
Was ist eine wesentliche Änderung?
Umfang und Wirkung auf Brandschutz – behördenabhängig; Nutzungsänderung mit mehr Personen typischer Trigger.
Brauche ich bei Bestand ein neues Konzept?
Bei wesentlicher Änderung Fortschreibung oder neues Konzept nach § 9 BauPrüfVO – nicht nur Bauantrag.
Hilft Bestandsschutz BauO?
Parallel prüfen – SBauVO-Bestand und BauO § 62/64 Bestandsschutz sind getrennte Ebenen.
PrüfVO auch im Altbau?
Wenn Sonderbau und prüfpflichtige Anlagen existieren – ja, unabhängig vom Baujahr.
Darf ich Feststellanlagen dauerhaft offen lassen?
Nein – auch im Bestand; ggf. genehmigte Feststellanlage, nicht Keil.

Weitere Ratgeber: Umbau & Nutzungsänderung

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