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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 09.03.2026

Wer darf Brandschutzanlagen prüfen? SK, bP, EFK und Sachverständige

Sachkundiger, befähigte Person, Errichter/Fachfirma, SV-Bau und SV-Versicherer – welche Rolle welche Prüfung durchführt und warum der Hausmeister nicht für alles reicht.

Das Verwechslungsproblem

In Prüfprotokollen und Angeboten werden Rollen oft vermischt: Der Hausmeister macht Sichtkontrolle, der Löscherdienst die Wartung, der BMA-Errichter Inspektion – und alle drei Jahre kommt der Sachverständige für den Sonderbau. Ohne klare Zuordnung fehlen Nachweise bei BG-, Versicherungs- oder Behördenkontrollen.

B – Betreiber / vP – verantwortliche Person

B (Betreiber) oder vP (vom Arbeitgeber bestellte verantwortliche Person) führt Betriebskontrollen durch: Sichtprüfung, Funktionskontrolle im Rahmen der Bedienung, Dokumentation. Beispiele aus DGUV 205-040: monatliche Sichtkontrolle an Löschwasseranlagen, vierteljährliche BMA-Betriebsbereitschaft, halbjährliche Sichtkontrolle natürlicher RWA.

Das ist keine Ersatz-Wartung durch Fachfirmen – aber Pflicht zur Erkennung offensichtlicher Mängel.

SK – Sachkundiger

Der Sachkundige hat die erforderliche Fachkenntnis für eine bestimmte Prüfaufgabe – z. B. jährliche Instandhaltung Feuerlöscher nach ASR A2.2, Wartung Rauchschutztüren, Begehung BMA (alternativ EFK), Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen alle 2 Jahre.

Qualifikation hängt von der Aufgabe ab: Brandschutzhelfer-Ausbildung reicht nicht automatisch für BMA-Wartung oder SV-Bau-Prüfungen.

bP – befähigte Person (BetrSichV)

Die befähigte Person prüft überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV – z. B. innere Prüfung und Festigkeitsprüfung bei Druckgeräten in Feuerlöschern, Prüfung an Feuerschutzabschlüssen an Förderanlagen. Sie muss die erforderlichen Fachkenntnisse, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen.

Abgrenzung SK: Oft dieselbe Person/Firma – rechtlich andere Grundlage (Arbeitsschutz vs. Produktsicherheit).

EFK / E – Errichter und Fachfirmen

EFK (Errichter/Fachfirma für Brandmeldeanlagen) oder E (Errichter) führt Inspektion, Wartung und Instandsetzung nach DIN VDE 0833-1, VdS 2095 oder VdS CEA 4001 durch. Typisch: jährliche BMA-Inspektion, zweijährliche Wartung, fünfjährliche erweiterte Inspektion Sprinkler.

Der Errichter ist nicht automatisch SV-Bau für die baurechtliche Wirkprinzip-Prüfung.

SV-Bau und SV-V – Sachverständige

SV-Bau (Sachverständiger für baurechtliche Prüfungen): Wirksamkeit und Betriebssicherheit nach Muster-Prüfverordnung – typisch alle 3 Jahre (RWA, BMA-Zusammenwirkung) oder 5 Jahre (Sprinkler, Löschwasser). In NRW über BauPrüfVO.

SV-V (Versicherungssachverständiger): Technische Schutzwirkung nach Versicherungsklauseln – kann kürzere Intervalle verlangen als der Gesetzgeber.

FK für FstA und eP – Feststellanlagen

Für Feststellanlagen nach DIN 14677: FK für FstA (Fachkraft für Feststellanlagen) für Wartung, eP (eingewiesene Person) oder FK für Inspektion. Monatliche Sichtkontrolle Freilauftürschließer: Betreiber (B). Details: Feuerschutzabschlüsse Prüffristen.

Grenzen

Qualifikationsanforderungen sind anlagenspezifisch. Im Zweifel Prüfumfang und Rolle im Vertrag und Prüfbericht benennen lassen – nicht nur „Wartung BMA“ pauschal beauftragen.

Häufige Fragen

Darf der Hausmeister Feuerlöscher prüfen?
Sichtkontrollen ja. Die fachkundige Wartungsprüfung alle 2 Jahre erfordert Sachkunde nach DIN EN 3 – üblicherweise externer Dienstleister.
Ist der BMA-Errichter auch SV-Bau?
Nicht automatisch. EFK-Wartung und SV-Bau-Prüfung sind getrennte Aufgaben mit unterschiedlicher Qualifikation.
Was ist ZÜS?
Zugelassene Überwachungsstelle – prüft Druckgeräte nach BetrSichV, z. B. Sprinkler-Druckbehälter alle 5/10 Jahre.
Brauche ich für jede Anlage einen eigenen Sachverständigen?
Ein SV-Bau kann mehrere Anlagen in einem Prüfbericht abdecken – wenn Qualifikation und Prüfumfang passen.
Wer prüft Flucht- und Rettungspläne?
Aktualität alle 2 Jahre durch Sachkundigen nach DIN ISO 23601 – siehe Feuerwehrplan & Fluchtpläne.

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