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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 25.06.2025

Feuerwehrzufahrt und Bewegungsflächen nach SBauVO § 93

Rettungswege im Gebäude nützen wenig, wenn Löschfahrzeuge nicht ranfahren. SBauVO § 93 und BauPrüfVO verlangen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen – dauerhaft frei und gekennzeichnet.

Grundstück und Gebäude zusammen

§ 33 BauO NRW regelt Rettungswege im Gebäude – § 31 BauO und SBauVO § 93 ergänzen: Rettungswege auf dem Grundstück, Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr.

Im Brandschutzkonzept nach BauPrüfVO §9 sind Feuerwehrzufahrten Pflichtinhalt – mit Löschwassermenge, Hydranten, Rückhalteanlagen.

Grenzfall ja: Neues Gewerbegebäude, Zufahrt 4 m breit, Wendemöglichkeit, Hydrant im Konzept, dauerhafte Kennzeichnung, keine Parkplatz-Überbauung. Grenzfall nein: Sonderbau genehmigt, Zufahrt zugeparkt und mit Müllcontainern – Betrieb verletzt § 93 und Betreiberpflichten.

Was § 93 verlangt

Ausreichende Zu- oder Durchfahrten und Bewegungsflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr – Größe und Anzahl projektspezifisch nach Konzept und Feuerwehrplanung.

Kennzeichnung der Zufahrten und Bewegungsflächen – dauerhaft und gut sichtbar.

Von Zufahrten und Aufstellflächen müssen Eingänge der baulichen Anlage erreichbar sein – besonders bei Versammlungsstätten und großen Verkaufsstätten.

Freihalten im laufenden Betrieb

Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten und Aufstellflächen müssen ständig frei gehalten werden – dauerhafte Hinweisbeschilderung.

Typische Verstöße: dauerhaftes Parken auf Feuerwehrzufahren, Container, Fahrradständer, Winterdienst-Schnee, Baustellenabsperrung ohne Ausweichkonzept.

Betreiberhaftung: Versammlungsstätten-Betrieb und Hochhaus-Eigentümer müssen Zusammenarbeit mit Feuerwehr sicherstellen – Verknüpfung Feuerwehrplan und BSO.

Löschwasser und Hydranten

Konzeptpflicht: Nachweis erforderliche Löschwassermenge und Versorgung, Hydrantenstandorte – Löschwasser Gewerbe.

Zufahrt ohne Löschwasser reicht nicht – beides gehört zur abwehrenden Feuerwehrplanung.

Bei Umbauten: Zufahrt darf durch Neubauten auf dem Grundstück nicht verschlechtert werden – Fortschreibung Konzept.

Planung und Abstimmung

Frühzeitige Feuerwehr-Abstimmung – Prüfingenieur Brandschutz prüft unter Beachtung der örtlichen Feuerwehr.

Großbühnen und Stadien: besondere Zufahrten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Räume für Einsatzleitung.

Bestand: bei Nutzungsänderung Zufahrt neu bewerten – nicht nur Innenraum-Umbau.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst SBauVO § 93 und BauO-Grundstückslogik zusammen. Konkrete Maße (Breite, Tragfähigkeit, Wendekreis) sind projekt- und feuerwehrspezifisch im Konzept. Er ersetzt keinen Feuerwehrplan.

Häufige Fragen

Wo steht die Feuerwehrzufahrt im Gesetz?
BauO NRW § 31, SBauVO § 93; im Konzept BauPrüfVO § 9 als Pflichtangabe.
Wie breit muss eine Zufahrt sein?
Projektspezifisch nach Konzept und Abstimmung mit Feuerwehr – keine pauschale §-Millimeter-Angabe für alle Objekte.
Darf auf der Zufahrt geparkt werden?
Nein dauerhaft – ständig freihalten, Kennzeichnung beachten. Kurzzeitiges Halten kann trotzdem Behinderung sein.
Brauche ich das nur bei Sonderbauten?
Schwerpunkt Sonderbau-Konzept – aber jede bauliche Anlage braucht wirksame Feuerwehr-Erschließung des Grundstücks nach BauO-Logik.
Was ist der Unterschied Zufahrt und Rettungsweg?
Rettungsweg = Weg für Personen im Gebäude. Zufahrt/Bewegungsfläche = Erschließung für Feuerwehrfahrzeuge auf dem Grundstück.
Was bei Bestandsgebäuden ohne Zufahrt?
Ausgleichsmaßnahmen oder ingenieurmethodischer Nachweis im Konzept – nicht „Bestand, war schon immer so“ ohne Prüfung.

Weitere Ratgeber: Pläne & Brandschutzordnung

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