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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 25.05.2025

Verkaufsstätten: Brandabschnitte und Rettungswege nach SBauVO

Einkaufsmarkt, Fachmarkt oder Ladenstraße ab 2.000 m² Verkaufsfläche: SBauVO Teil 3 regelt Brandabschnittsgrößen, Sprinklerfolgen und Rettungswege – unabhängig von der Gebäudeklasse.

Ab 2.000 m² Verkaufsfläche

SBauVO NRW Teil 3 gilt für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich innerer Bauteile insgesamt mehr als 2.000 m² haben. Darunter können andere Tatbestände gelten – darüber ist es Sonderbau-Planung mit eigenen Brandabschnitts- und Rettungsweg-Regeln.

Verkaufsstätte umfasst alle räumlich verbundenen Bereiche (Aufzüge, Ladenstraßen) – nicht nur die Verkaufsfläche auf dem Plan. Notwendige Treppenräume und Lager mit bestimmten Größen sind ausgenommen bzw. gesondert.

Grenzfall ja: Fachmarkt 3.200 m², ohne Sprinkler, Brandabschnitte max. 1.500 m² (drei Geschosse), feuerbeständige Trennung zum angrenzenden Büro. Grenzfall nein: 2.400 m² als „ein Brandabschnitt reicht“ ohne SBauVO-Flächenprüfung und ohne Trennung zu Fremdnutzung.

Brandabschnittsgrößen und Sprinkler

Unterteilung durch innere Brandwände – zulässige Fläche je Geschoss u. a.:

  • Mit Sprinkler, erdgeschossig: bis 10.000 m²
  • Mit Sprinkler, sonst: bis 5.000 m²
  • Ohne Sprinkler, erdgeschossig: bis 3.000 m²
  • Ohne Sprinkler, sonst: bis 1.500 m² (max. drei Geschosse, Gesamtfläche Brandabschnitt begrenzt)

Bauteile und Nachbarnutzungen

Tragende Wände, Pfeiler, Stützen: feuerbeständig – bei erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkler mindestens feuerhemmend.

Trennwände zwischen Verkaufsstätte und fremder Nutzung: feuerbeständig, ohne Öffnungen.

Lagerräume über 100 m² und Werkräume mit erhöhter Brandgefahr (Schreinerei, Malerwerkstatt im Markt): feuerbeständig abtrennen – typisch bei Baumärkten und Möbelhäusern mit Werkstattbereich.

Erdgeschossige Verkaufsstätte: Fußboden an keiner Stelle mehr als 1 m unter Gelände – Definition beeinflusst erlaubte Abschnittsgrößen.

Rettungswege § 69

§ 69 SBauVO regelt Rettungswege in Verkaufsstätten – Ergänzung zu § 33 BauO: Weglängen, Ausgänge, Bestuhlung und Kundenverkehr.

Hohe Nutzerzahl und wechselnde Besucherströme: Nutzerzahl und Evakuierung gehören ins Brandschutzkonzept – nicht nur Fläche.

Verbindung zu Versammlungsstätten-Betrieb wenn Veranstaltungsflächen im Markt – unterschiedliche Rechtskreise prüfen.

Antrag, Bestand, Prüfung

Bauvorlagen nach BauPrüfVO: Flächenberechnung Verkaufsräume und Brandabschnitte beifügen. Bestand: § 90 SBauVO – Anwendung auf bestehende Verkaufsstätten.

Nach Inbetriebnahme: PrüfVO NRW für BMA, Sprinkler, RWA. Gastronomie im Markt kann zusätzliche SBauVO-/Gaststätten-Tatbestände auslösen.

Einordnung geregelt/ungeregelt: Verkaufsstätte ist geregelt in SBauVO Teil 3.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst SBauVO NRW Teil 3 (Verkaufsstätten) zusammen. Kleine Läden unter 2.000 m² folgen anderen Einordnungen – ggf. nur GK und Nutzungsänderung. Er ersetzt kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept.

Häufige Fragen

Ab welcher Fläche gilt SBauVO Teil 3?
Verkaufsräume und Ladenstraßen zusammen über 2.000 m² – inklusive innerer Bauteile der Verkaufsbereiche.
Wie groß darf ein Brandabschnitt ohne Sprinkler sein?
Bis 1.500 m² je Geschoss (nicht erdgeschossig, max. drei Geschosse) – oder 3.000 m² erdgeschossig ohne Sprinkler. Mit Sprinkler deutlich größer.
Zählt die Ladenstraße zur Fläche?
Ja – Ladenstraßen innerhalb der Verkaufsstätte fließen in die 2.000-m²-Schwelle und Verbindungslogik ein.
Was trennt Verkauf vom Büro nebenan?
Feuerbeständige Trennwand ohne Öffnungen zwischen Verkaufsstätte und nicht zur Verkaufsstätte gehörenden Räumen.
Ist ein Baumarkt immer Sonderbau?
Bei über 2.000 m² Verkaufsfläche nach SBauVO-Definition ja – plus ggf. Lager/Werkstatt-Regeln für Brandgefahr.
Brauche ich Sprinkler?
Nicht gesetzlich für jede Verkaufsstätte pauschal – aber ohne Sprinkler kleinere Brandabschnitte und höhere Bauteilanforderungen. Viele Märkte wählen Sprinkler für größere Abschnitte.

Weitere Ratgeber: Gastronomie & Gewerbe

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