Ab 2.000 m² Verkaufsfläche
SBauVO NRW Teil 3 gilt für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich innerer Bauteile insgesamt mehr als 2.000 m² haben. Darunter können andere Tatbestände gelten – darüber ist es Sonderbau-Planung mit eigenen Brandabschnitts- und Rettungsweg-Regeln.
Verkaufsstätte umfasst alle räumlich verbundenen Bereiche (Aufzüge, Ladenstraßen) – nicht nur die Verkaufsfläche auf dem Plan. Notwendige Treppenräume und Lager mit bestimmten Größen sind ausgenommen bzw. gesondert.
Grenzfall ja: Fachmarkt 3.200 m², ohne Sprinkler, Brandabschnitte max. 1.500 m² (drei Geschosse), feuerbeständige Trennung zum angrenzenden Büro. Grenzfall nein: 2.400 m² als „ein Brandabschnitt reicht“ ohne SBauVO-Flächenprüfung und ohne Trennung zu Fremdnutzung.
Brandabschnittsgrößen und Sprinkler
Unterteilung durch innere Brandwände – zulässige Fläche je Geschoss u. a.:
- Mit Sprinkler, erdgeschossig: bis 10.000 m²
- Mit Sprinkler, sonst: bis 5.000 m²
- Ohne Sprinkler, erdgeschossig: bis 3.000 m²
- Ohne Sprinkler, sonst: bis 1.500 m² (max. drei Geschosse, Gesamtfläche Brandabschnitt begrenzt)
Bauteile und Nachbarnutzungen
Tragende Wände, Pfeiler, Stützen: feuerbeständig – bei erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkler mindestens feuerhemmend.
Trennwände zwischen Verkaufsstätte und fremder Nutzung: feuerbeständig, ohne Öffnungen.
Lagerräume über 100 m² und Werkräume mit erhöhter Brandgefahr (Schreinerei, Malerwerkstatt im Markt): feuerbeständig abtrennen – typisch bei Baumärkten und Möbelhäusern mit Werkstattbereich.
Erdgeschossige Verkaufsstätte: Fußboden an keiner Stelle mehr als 1 m unter Gelände – Definition beeinflusst erlaubte Abschnittsgrößen.
Rettungswege § 69
§ 69 SBauVO regelt Rettungswege in Verkaufsstätten – Ergänzung zu § 33 BauO: Weglängen, Ausgänge, Bestuhlung und Kundenverkehr.
Hohe Nutzerzahl und wechselnde Besucherströme: Nutzerzahl und Evakuierung gehören ins Brandschutzkonzept – nicht nur Fläche.
Verbindung zu Versammlungsstätten-Betrieb wenn Veranstaltungsflächen im Markt – unterschiedliche Rechtskreise prüfen.
Antrag, Bestand, Prüfung
Bauvorlagen nach BauPrüfVO: Flächenberechnung Verkaufsräume und Brandabschnitte beifügen. Bestand: § 90 SBauVO – Anwendung auf bestehende Verkaufsstätten.
Nach Inbetriebnahme: PrüfVO NRW für BMA, Sprinkler, RWA. Gastronomie im Markt kann zusätzliche SBauVO-/Gaststätten-Tatbestände auslösen.
Einordnung geregelt/ungeregelt: Verkaufsstätte ist geregelt in SBauVO Teil 3.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst SBauVO NRW Teil 3 (Verkaufsstätten) zusammen. Kleine Läden unter 2.000 m² folgen anderen Einordnungen – ggf. nur GK und Nutzungsänderung. Er ersetzt kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept.
- Ab welcher Fläche gilt SBauVO Teil 3?
- Verkaufsräume und Ladenstraßen zusammen über 2.000 m² – inklusive innerer Bauteile der Verkaufsbereiche.
- Wie groß darf ein Brandabschnitt ohne Sprinkler sein?
- Bis 1.500 m² je Geschoss (nicht erdgeschossig, max. drei Geschosse) – oder 3.000 m² erdgeschossig ohne Sprinkler. Mit Sprinkler deutlich größer.
- Zählt die Ladenstraße zur Fläche?
- Ja – Ladenstraßen innerhalb der Verkaufsstätte fließen in die 2.000-m²-Schwelle und Verbindungslogik ein.
- Was trennt Verkauf vom Büro nebenan?
- Feuerbeständige Trennwand ohne Öffnungen zwischen Verkaufsstätte und nicht zur Verkaufsstätte gehörenden Räumen.
- Ist ein Baumarkt immer Sonderbau?
- Bei über 2.000 m² Verkaufsfläche nach SBauVO-Definition ja – plus ggf. Lager/Werkstatt-Regeln für Brandgefahr.
- Brauche ich Sprinkler?
- Nicht gesetzlich für jede Verkaufsstätte pauschal – aber ohne Sprinkler kleinere Brandabschnitte und höhere Bauteilanforderungen. Viele Märkte wählen Sprinkler für größere Abschnitte.
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