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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 22.02.2025

Brandursachen im Betrieb: Statistik und Prävention nach DGUV 205-001

Feuergefährliche Arbeiten, Elektrik und menschliches Fehlverhalten als Hauptursachen – IFS-Daten, typische Unfallbeispiele und was Betriebe in der Gefährdungsbeurteilung gegen Entstehungsbrände tun sollten.

Warum Brandursachen systematisch betrachten werden

Brände und Explosionen lösen in Deutschland jährlich tausende Arbeitsunfälle aus – der DGUV wurden 2010 bis 2017 jeweils rund 2.000 Meldungen gemeldet, deren Ursache Brände oder Explosionen waren. Wirtschaftlich kann ein Großbrand den Betrieb ruinieren: Jeder zweite Betrieb meldet nach einem großen Brandschaden Insolvenz an (DGUV 205-001, Vorwort).

Das Kapitel 1 der DGUV Information 205-001 ordnet Brandursachen ein und nennt typische Auslöser in Arbeitsstätten. Wer Ursachen kennt, kann in der Gefährdungsbeurteilung gezielt gegensteuern – statt pauschal „bei uns noch nie gebrannt“ zu argumentieren. Gerichte halten dagegen: Mit einem Brand muss praktisch jederzeit gerechnet werden (OVG Münster, 10 A 363/86).

Grenzfall ja: Betrieb wertet IFS-Kategorien in der GFbB ab und leitet Maßnahmen ab (Heißarbeit, Elektrik, Unterweisung). Grenzfall nein: Keine Ursachenanalyse, keine Begehungen – gleiche Schwachstellen bleiben jahrelang.

Hauptursachen in Arbeitsstätten

Die DGUV nennt für Arbeitsstätten wiederkehrende Ursachenketten:

  • Unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen
  • Fehlende oder unzureichende Unterweisung der Beschäftigten
  • Mangelndes Gefahrenbewusstsein bei Gefahrstoffen und Zündquellen
  • Fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Mangelnde Wartung und Instandhaltung

IFS-Brandursachenstatistik (2002–2019, Deutschland)

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ermittelt Brandursachen bundesweit. Die Verteilung über alle Lebensbereiche (DGUV 205-001, Abb. 2) zeigt für die Praxis in Betrieben besonders relevante Anteile:

  • Feuergefährliche Arbeiten: 32 % – Schweißen, Schleifen, Schneiden ohne ausreichende Schutzmaßnahmen
  • Menschliches Fehlverhalten: 21 % – z. B. offenes Feuer, Kerzen, Rauchen, Fahrlässigkeit
  • Elektrizität: 17 % – Defekte, Überlastung, fehlerhafte Installationen
  • Selbstentzündung: 9 % – ölige Lappen, Späne, feuchtes Material
  • Offenes Feuer: 9 %
  • Überhitzung: 7 %
  • Explosion: 3 %, Brandstiftung: 2 %, Sonstiges: 2 %

Typische Unfallverläufe aus der Praxis

Kfz-Werkstatt: Schweißen an der Auspuffanlage, Arbeitskleidung mit Kraftstoff benetzt – Kollege löscht mit Feuerlöscher, Verbrennungen zweiten Grades. Modelltischlerei: Funke in Späneabsauganlage, Schwelbrand, Anlage und Lager zerstört. Bauschlosserei: Winkelschleifer-Funken auf ölige Kleidung – Verbrennungen, längere Arbeitsunfähigkeit.

Verwaltung: Vergessener Adventskranz mit brennender Kerze – Büro zerstört, hoher Sachschaden durch Hitze und Rauchgase. Gemeinsames Muster: vermeidbare Zündquelle plus brennbarer Stoff oder unzureichende Überwachung.

Grenzfall ja: Werkstatt mit Heißarbeit-Erlaubnis, Metallbehälter für ölige Lappen (Selbstentzündung), DGUV V3-Prüfung elektrischer Geräte. Grenzfall nein: Überlastete Mehrfachsteckdose unter der Werkbank, Putzlappen im Papierkorb.

Was Betriebe konkret tun sollten

Gefährdungsbeurteilung mit Brand- und Explosionsgefahren für alle Arbeitsbereiche – nicht nur Produktion. Technische Maßnahmen: geprüfte Elektrik, Entstaubung bei brennbaren Stäuben, sichere Lagerung (Kraftstoff und Gefahrstoffe), Feuerlöscher und ggf. BMA.

Organisatorisch: Brandschutzbeauftragter bei größeren Betrieben, Brandschutzhelfer, jährliche Unterweisung, Begehungen, Alarmierung und Evakuierung. BSO Teil B: Rauchverbot, Heißarbeit, Lagerregeln.

Nach einem Brand oder Beinahe-Unfall: Ursachen untersuchen (FASI/BSB), Maßnahmen dokumentieren und in die GFbB einfließen lassen – nicht nur Schaden reparieren.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst DGUV 205-001 Kap. 1 zusammen – IFS-Prozente beziehen sich auf alle Lebensbereiche, nicht nur Arbeitsstätten. Branchenspezifische Risiken (Chemie, Holzverarbeitung, Logistik) brauchen vertiefende Regelwerke. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen

Was ist die häufigste Brandursache in Betrieben?
In der IFS-Gesamtstatistik (2002–2019) führen feuergefährliche Arbeiten mit 32 % – vor menschlichem Fehlverhalten (21 %) und Elektrizität (17 %). Betriebsspezifisch kann das abweichen.
Reicht „bei uns ist noch nie gebrannt“ als Argument?
Nein. Rechtsprechung und DGUV betonen: Mit einem Brand muss jederzeit gerechnet werden. Vorbeugung ist Pflicht, nicht Glücksspiel.
Wie viele Arbeitsunfälle meldet die DGUV wegen Brand?
2010 bis 2017 jeweils rund 2.000 Meldungen pro Jahr, deren Ursache Brände oder Explosionen waren.
Was ist mit Selbstentzündung?
9 % in der IFS-Statistik – typisch ölige Putzlappen, Metallspäne, feuchtes Holz. Eigenes Thema: Ratgeber Selbstentzündung Putzlappen und Späne.
Wer untersucht Brandursachen im Betrieb?
Nach einem Ereignis FASI und/oder BSB – Ursachen analysieren, GFbB und Maßnahmen anpassen. Präventiv: regelmäßige Begehungen.
Hilft eine Checkliste?
DGUV 205-001 enthält im Anhang eine Checkliste betrieblicher Brandschutz als Selbstaudit – ergänzt, ersetzt aber keine GFbB.

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