Warum Heißarbeiten eine eigene Regel brauchen
Heiß- und Feuerarbeiten – Schweißen, Schneiden, Löten, Auftauen, Trennschleifen und Erhitzen von Stoffen – gehören zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben. Die DGUV Information 205-001 (Kap. 7.4.7) übernimmt den Inhalt der zurückgezogenen DGUV Information 205-002 zu feuergefährlichen Arbeiten.
Vor Beginn prüft die Gefährdungsbeurteilung, ob Verfahren ohne Zündgefahr möglich sind (Kaltverbindung, Pressverbindung, Schrauben). Bleibt Heißarbeit nötig, regeln Erlaubnisschein, Brandwache und Sicherheitsmaßnahmen den Ablauf – ergänzend zum betrieblichen Brandschutz-Überblick.
Grenzfall ja: Schweißen in der fest eingerichteten Schlosserei mit Absaugung, Unterweisung und Löschbereitschaft – ohne Erlaubnisschein, wenn der Arbeitsplatz dafür bestimmt ist. Grenzfall nein: Schweißarbeit am Freitag in der Lagerhalle ohne Erlaubnis, ohne Brandwache – typischer Wochenendbrand durch Glutnester.
Wann braucht es einen Erlaubnisschein?
Der Unternehmer legt in der Gefährdungsbeurteilung fest, ob für geplante Heißarbeiten eine schriftliche Erlaubnis der Unternehmensleitung oder einer beauftragten Person nötig ist. In der Genehmigung stehen die Sicherheitsmaßnahmen – der Erlaubnisschein nach DGUV FBFHB-008 (Stand 18.11.2019) ist das übliche Formular.
Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen Heißarbeiten nur an dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen ausgeführt werden – z. B. in Schlossereien mit festen Schutzmaßnahmen. Arbeiten außerhalb dieser Plätze, in anderen Gebäudeteilen, auf Baustellen oder durch Fremdfirmen erfordern in der Regel den Schein.
Der Schein dokumentiert: Ausführende Firma, Arbeitsort, Arbeitsauftrag, Zeiten, Art der Arbeit, Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn, Brandwache während und nach den Arbeiten, Alarmierung, Löschmittel. Archivierung mindestens 10 Jahre wird empfohlen.
Gefahrenbereiche und Funkenflug
Glühende Partikel breiten sich je nach Verfahren unterschiedlich aus. Orientierungswerte aus DGUV 205-001 (Tab. 7) bei üblichen Arbeitshöhen von 2 bis 3 m:
- Löten mit Flamme: horizontal bis ca. 2 m, nach oben bis 2 m, nach unten bis 10 m
- Schweißen (Gas- und Lichtbogenschweißen): horizontal bis ca. 7,5 m, nach oben bis 4 m, nach unten bis 20 m
- Thermisches Trennen: horizontal bis ca. 10 m, nach oben bis 4 m, nach unten bis 20 m
- Brennschneiden: viele große Funken, Reichweite in Schneidrichtung bis ca. 7,5 m; auf hartem Untergrund können Partikel noch ca. 2,5 m weiterrollen
Sicherheitsmaßnahmen vor und während der Arbeit
Aus der Gefahrenzone sind sämtliche brennbaren Stoffe und Gegenstände zu entfernen – auch Staubablagerungen, Verpackungen, Textilien, Kunststoffe, Dämmstoffe und fest eingebaute brennbare Bauteile. Verbleibende Brennstoffe abdecken (Sand, schwer entflammbare Planen, ggf. feucht halten). Öffnungen zu Nachbarbereichen abdichten – Fugen, Durchbrüche, Kanäle, damit keine Schweißperlen durchfallen.
Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen muss vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen sein. Pro eingesetztem Arbeitsmittel ein passender Feuerlöscher für die Brandklassen bereitstellen; ausführende Person in Theorie und Praxis unterweisen.
Schweißen und Brennschneiden nur durch zuverlässige Personen über 18 Jahre, die mit Geräten und Verfahren vertraut sind. Vor Benutzung: Gasflaschen gegen Umfallen sichern, Acetylenflaschen aufrecht, 1 m Radius frei von Zündquellen, Manometer und Schläuche prüfen, Flammensperre und Gasrücktrittsicherung kontrollieren. Nach Benutzung Gasflaschen ins Lager.
Brandwache und Nachkontrolle
Die Brandwache beobachtet während der Arbeiten den brandgefährdeten Bereich, bekämpft Entstehungsbrände und meldet Vorfälle. Löschbereitschaft: Feuerlöscher, Wasserschlauch oder Hydrant – nicht nur leere Eimer.
Nach Arbeitsende folgt eine Nachkontrolle im Zeitfenster von zwei bis vier Stunden: Arbeitsstelle und Umgebung auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung (ggf. Wärmebildkamera) und Rauchentwicklung prüfen, bis weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist. Danach weitere Kontrollgänge in Abständen (im Erlaubnisschein dokumentiert, z. B. alle 30 Minuten).
Grenzfall ja: Brandwache bleibt nach Schweißen am Dach zwei Stunden, dokumentiert Kontrollgänge, meldet Schwelgeruch. Grenzfall nein: Monteure gehen um 16 Uhr, niemand kontrolliert – Brand um 22 Uhr in der Dämmung darunter.
Fremdfirmen und Baustellen
Vergibt der Betrieb Schweiß- und Brennschneidarbeiten an Fremdfirmen und ist gegenseitige Brand- oder Explosionsgefährdung nicht auszuschließen, ist ein Koordinator zu bestellen. Auf Baustellen gelten dieselben Grundsätze – Schnittstelle SiGeKo, Feuerlöscher auf der Baustelle und Fachbauleitung Brandschutz.
In Gemeinschaftsunterkünften und temporären Anlagen: Heißarbeiten außerhalb der Werkstatt nur mit Erlaubnisschein und Nachkontrolle. BSB-Aufgabe Nr. 21 nach DGUV 205-003: Kontrolle, dass festgelegte Maßnahmen eingehalten werden – siehe Aufgaben des BSB.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst DGUV 205-001 Kap. 7.4.7 und FBFHB-008 zusammen. Konkrete Gefahrenbereich-Meter und Nachkontrollzeiten sind an Ort und Verfahren anzupassen und im Erlaubnisschein festzuhalten. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung und keine behördliche Einordnung bei genehmigungspflichtigen Umbauten.
- Wann reicht ein fester Schweißplatz ohne Erlaubnisschein?
- Wenn der Arbeitsplatz dafür bestimmt und dauerhaft so ausgestattet ist, dass Brandgefahr beherrscht wird – typisch in eingerichteten Schlossereien. Arbeiten an anderen Orten brauchen in der Regel den Schein.
- Wie lange muss die Brandwache nach Schweißen bleiben?
- Während der Arbeiten plus Nachkontrolle über zwei bis vier Stunden, danach weitere Kontrollgänge bis Brandgefahr ausgeschlossen ist – im Erlaubnisschein festlegen und dokumentieren.
- Wie weit reichen Schweißfunken?
- Je nach Verfahren: beim Schweißen horizontal bis ca. 7,5 m, nach unten bis ca. 20 m; beim thermischen Trennen horizontal bis ca. 10 m. Brennschneiden: Partikel können auf glattem Boden noch ca. 2,5 m rollen.
- Wer darf den Erlaubnisschein ausstellen?
- Die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person – nach Gefährdungsbeurteilung. Sicherheitsmaßnahmen müssen schriftlich im Schein stehen.
- Welches Formular ist üblich?
- DGUV FBFHB-008 „Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten“ – Ausführung, Ort, Maßnahmen, Brandwache, Löschmittel.
- Müssen Gasflaschen nach Schweißen im Raum bleiben?
- Nein. Nach Benutzung Gasflaschen aus dem Arbeitsbereich entfernen und im Gasflaschenlager sichern.
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