Unterweisung für alle – Ausbildung für wenige
Betrieblicher Brandschutz umfasst die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung ausgewählter Personen zu Brandschutzhelfern. Ausbildung bedeutet fachkundige Unterweisung plus praktische Übung – nicht nur ein Informationsblatt.
Rechtsgrundlagen: §§ 5, 6 und 10 ArbSchG, § 22 DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 Abschnitt 7.3. Die DGUV Information 205-023 (Oktober 2019, 14 Seiten) beschreibt Inhalt, Umfang und Qualifikation der Ausbilder. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung.
Grenzfall ja: 40-köpfiges Büro, zwei Brandschutzhelfer (5 %), jährliche Unterweisung für alle, Ausbildung mit Praxisübung dokumentiert, Wiederholung nach vier Jahren. Grenzfall nein: Ein Mitarbeiter hat einmal einen Online-Kurs gemacht und gilt intern als „Brandschutzhelfer“ – ohne Praxis, ohne betriebliche Einweisung, ohne Bestellung.
Jährliche Unterweisung – was alle wissen müssen
Alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich in verständlicher Sprache unterweisen – auch Neue bei Eintritt mit den wichtigsten Punkten. Dokumentation ist Pflicht.
- Brandgefahren am Arbeitsplatz und mit Arbeitsmitteln
- Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierung
- Verhalten im Notfall: Alarm, Fluchtwege, Sammelstelle
- Maßnahmen zur Verhütung von Entstehungsbränden
Wie viele Brandschutzhelfer?
Der Unternehmer bildet ausreichend Beschäftigte aus und bestellt sie als Brandschutzhelfer. Bei normaler Brandgefährdung gilt in der Praxis oft etwa 5 % der Belegschaft als Orientierung nach ASR A2.2 – die Gefährdungsbeurteilung kann mehr verlangen.
Mehr als 5 % bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, großer räumlicher Ausdehnung, Schichtbetrieb oder hoher Fluktuation (Hotel, Gastronomie, Kino). Auch Abwesenheit durch Urlaub und Krankheit einplanen.
Auf Baustellen gilt die Pflicht für stationäre Einrichtungen wie Baucontainer, Unterkünfte und Werkstätten (ASR A2.2 Abschnitt 8). Wer Heißarbeiten ausführt, braucht zusätzlich eine eigene Unterweisung mit Praxis – siehe Feuerlöscher auf der Baustelle.
Ausbildungsinhalte: Theorie
Die Theorie umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Bei betriebsspezifischen Besonderheiten verlängern.
- Grundzüge: Verbrennung, Löschen, typische Brandursachen, betriebliche Gefahren
- Organisation: BSO nach DIN 14096, Alarmwege, betriebliche Löscheinrichtungen, Flucht, Kennzeichnung nach ASR A1.3
- Feuerlöscher: Brandklassen A–F, Löschmittel, Geräte im Betrieb, Einsatzbereiche und -regeln, Wandhydranten
- Gefahren: Rauch, Atemgifte, Wärmestrahlung, mechanische Risiken, besondere Lasten (Metall, Fett, hohe Brandlast)
- Brandfall: Alarmierung, Löschen ohne Eigengefährdung, Flucht sichern, Aufgaben nach BSO Teil C, Personenbrand
Ausbildungsinhalte: Praxis und Einweisung
Praxis: Handhabung und Auslösung der Löscher, Löschtaktik und eigene Grenzen, realitätsnahe Übung mit Simulationsgeräten oder Aufbausätzen, betriebsspezifische Besonderheiten (Elektrik, Fett, Metall). Pro Teilnehmer sind erfahrungsgemäß etwa 5 bis 10 Minuten Übungszeit ausreichend – bei größeren Gruppen entsprechend planen.
Die Ausbildung schließt mit der Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich ab: Wo stehen welche Löscher? Welche Bereiche sind tabu? Was ist anders als im Übungsraum?
Erst danach darf bestellt werden: „Der Unternehmer kann erst bestellen, wenn die Person mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde.“ Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung (z. B. Truppmann) können ohne Zusatzschulung bestellt werden – betriebliche Einweisung bleibt Pflicht.
Löschtechnik im Detail: Feuerlöscher richtig benutzen.
Ergänzende Ausbildung bei besonderen Gefahren
Bei größerer Zahl von Brandschutzhelfern und besonderen Gefahren nach Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 2 ArbSchG) kommt ergänzende Ausbildung hinzu – Dauer nach Bedarf.
- Spezielle betriebliche Schutzmaßnahmen und betriebliche Feuerwehr
- Verhalten in Bereichen mit Löschanlagen
- Besondere Gefahren: Elektrik, Gefahrstoffe
- Praktische Übung mit verschiedenen Löschern und Wandhydranten
Wer darf ausbilden?
Ausbildung durch Unternehmer, Beauftragte oder externe Anbieter (Hersteller, Fachfirmen, Feuerwehr). Fehlt Betriebswissen im Kurs, muss der Unternehmer es nachliefern.
Fachkundige Ausbilder: z. B. Studium/Techniker Brandschutz, geprüfter Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Brandschutzqualifikation, Feuerwehrangehörige mindestens mit Gruppenführer-Ausbildung. Regelmäßige Fortbildung im Brandschutz.
Grenzfall ja: Externer Ausbilder mit Simulator, danach Betriebsbegehung mit BSB und Einweisung in Löschmittelstandorte. Grenzfall nein: Kollege, der einmal einen Brand gesehen hat, schult neue BSH ohne Qualifikation.
Wiederholung und Fortschreibung
Empfohlen alle 3 bis 5 Jahre – kürzer bei veränderten Prozessen, neuer Brandgefährdung, anderen Löschmitteln oder Taktik, oder wenn ein Brandschutzhelfer in einen anderen Bereich wechselt.
Nach Umbau, neuer Küche, zusätzlicher Fertigungslinie oder geändertem Fluchtweg: Inhalte und ggf. Anzahl der Brandschutzhelfer in der Gefährdungsbeurteilung prüfen. Abstimmung mit Brandschutzbeauftragtem und Alarmierung/Evakuierung.
Abgrenzung: BSH, BSB, Evakuierung
Brandschutzhelfer: Erstbekämpfung bei Entstehungsbränden und Mitwirkung an der Flucht – nicht die Gesamtorganisation des Betriebsbrandschutzes.
Brandschutzbeauftragter: berät und koordiniert (BSO, Pläne, Begehungen, Übungen) – ersetzt keine Brandschutzhelfer. Evakuierungshelfer ohne Spezialausbildung: alle Beschäftigten helfen mit; nur bei großen Objekten können einzelne koordinieren (DGUV 205-033).
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst DGUV 205-023 für typische Betriebe zusammen. Anerkannte Lehrgänge und Zertifikate (z. B. über Unfallversicherungsträger) können zusätzliche Anforderungen stellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Einzelfestlegung.
- Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
- Aus der Gefährdungsbeurteilung – bei normaler Brandgefährdung oft etwa 5 % der Beschäftigten nach ASR A2.2. Mehr bei erhöhter Gefährdung, Schichtbetrieb, Publikumsverkehr oder großen Flächen.
- Wie lange dauert die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
- Mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Theorie plus Praxis (ca. 5–10 Minuten pro Teilnehmer). Mit betrieblicher Einweisung in der Praxis etwa 1,5 bis 2 Stunden. Bei Sondergefahren länger.
- Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung und Brandschutzhelfer-Ausbildung?
- Unterweisung: jährlich für alle, Kenntnis von Gefahren, Wegen und Geräten. Ausbildung: zusätzlich für ausgewählte Personen mit Praxis am Löscher zur Erstbekämpfung ohne Eigengefährdung.
- Wann muss die Ausbildung wiederholt werden?
- Empfohlen alle 3 bis 5 Jahre, früher bei geänderten Prozessen, Löschmitteln, Taktik oder neuem Einsatzbereich des Brandschutzhelfers.
- Darf ich jeden Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer bestellen?
- Nur nach vollständiger Ausbildung inklusive praktischer Übung und betrieblicher Einweisung. Aktive Feuerwehrleute mit Grundausbildung können die Ausbildung nach DGUV anrechnen lassen – Einweisung vor Ort bleibt nötig.
- Brauchen Brandschutzhelfer auf der Baustelle eine eigene Ausbildung?
- Für stationäre Baucontainer und Werkstätten gelten Brandschutzhelfer wie im Betrieb. Wer feuergefährliche Arbeiten ausführt, braucht zusätzlich eine Unterweisung mit Theorie und Praxis am Löscher – Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre.
- Ersetzt der Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer?
- Nein. Der BSB organisiert den betrieblichen Brandschutz; Brandschutzhelfer handeln im Brandfall bei der Erstbekämpfung. Rollen können personell zusammenfallen, Pflichten nicht.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation