Rauch tötet häufiger als Flammen
Die Mehrzahl der Brandopfer stirbt an Rauchvergiftung (Rauchgasinhalation), nicht an direkter Flammeneinwirkung. Die DGUV Information 205-001 (Kap. 4) stellt deshalb Brandgase und Brandrauch in den Mittelpunkt der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung – vor Löschtechnik und Sachwertschutz.
Brandrauch schränkt die Atmung ein und blockiert die Sicht. Flucht, Rettung und Löschen werden dadurch erheblich erschwert. Bereits wenige Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen – deshalb gilt im Brandfall: zuerst alarmieren und Fluchtwege nutzen, nicht in verrauchte Bereiche zurück.
Grenzfall ja: Person verlässt Gebäude sofort nach Rauchmelder, bleibt an Sammelstelle. Grenzfall nein: Mitarbeiter holt noch Unterlagen im verrauchten Flur – CO ist geruchlos, Bewusstlosigkeit in Sekunden möglich.
Was bei Verbrennung entsteht
Neben Kohlendioxid und Kohlenmonoxid entstehen Pyrolyse- und Destillationsprodukte: Ruß, Holzkohle, Flugasche sowie giftige, ätzende oder reizende Gase – nitrose Gase, Ammoniak, Chlorwasserstoff, Schwefelwasserstoff. Welche Stoffe freigesetzt werden, hängt vom Brandmaterial ab.
Bei der Verbrennung von jeweils 10 kg Material können enorme Rauchmengen pro Stunde entstehen – Papier liefert nach Untersuchungen (Prof. David Rasbash) rund 10.000 m³/h toxische Rauchgase. Schaumstoffe, Kunststoffe, GFK und Linoleum erzeugen ebenfalls hohe toxische Belastung.
In geschlossenen Räumen steigt die Konzentration schnell. Selbst scheinbar kleine Entstehungsbrände in Nebenräumen können über offene Türen und Lüftung den Hauptarbeitsbereich vergiften.
Kohlenmonoxid: die unsichtbare Gefahr
Kohlenmonoxid (CO) ist geschmacklos, geruchlos und unsichtbar. Es entsteht bei unvollständiger Verbrennung (Sauerstoffmangel) und bei der Verbrennung organischer Stoffe – auch bei Schwelbränden über Stunden.
CO blockiert die Aufnahme von Sauerstoff durch das Blut und wirkt schon in geringer Konzentration giftig. Betroffene merken die Gefahr oft zu spät. Deshalb: bei Rauch oder Verdacht auf Brand den Bereich sofort verlassen, keine Tür hinter sich schließen (abschließen verhindert nicht Rauchausbreitung, kann aber Rettung erschweren – Türen schließen ohne Verriegelung ist in Evakuierungskonzepten üblich).
Nach CO₂-Feuerlöscher-Einsatz in Räumen droht ebenfalls Erstickungsgefahr – siehe CO₂-Feuerlöscher in Räumen. Löschgas- und Leichtschaumanlagen: eigene Personenschutz-Regeln.
Flucht statt Rückkehr – Verhalten im Brandfall
Besucher, Beschäftigte und Fremdfirmen müssen wissen: Bei Rauch oder Alarm sofort gekennzeichnete Fluchtwege nutzen, Aufzüge meiden, Sammelstelle aufsuchen. Löschversuche nur durch unterwiesene Brandschutzhelfer mit sicherem Rückzugsweg und geeignetem Löscher – nicht durch jede Person.
Rauch steigt und sammelt sich unter Decken; in Treppenhäusern ohne Rauchschutz kann Rauch schnell den einzigen Rettungsweg blockieren. Tiefe liegende Bereiche und Lager mit Kunststoffverpackungen sind besonders kritisch.
Organisatorisch: Alarmierung und Evakuierung, funktionierende Fluchtwege, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wo vorgesehen, jährliche Unterweisung zum Verhalten bei Rauch.
Vorbeugung im Betrieb
Technisch: automatische Brandmeldeanlagen mit Alarmierung (2-Sinne-Prinzip bei Lärmbelastung), Rauchabzugsanlagen, Brandschutztüren und Rauchschutzabschlüsse funktionsfähig halten – BMA-Prüffristen, RWA-Prüffristen.
Organisatorisch: keine brennbaren Stoffe in Fluchtwegen, Lagerung nach Gefahrstoffrecht (Kraftstofflagerung), Brandwache bei Heißarbeiten. Schwelbrände in Entstaubungsanlagen und Lagern früh erkennen.
Grenzfall ja: BMA mit Sprachalarm, freie Fluchtwege, Evakuierungsübung mit Sammelstelle. Grenzfall nein: Rauchmelder ohne Beschäftigten-Reaktion, Flur als Zwischenlager – Rauch breitet sich unkontrolliert aus.
Rauch vs. Löschmittel-Risiken
Brandrauch und Löschmittelnebel sind verschiedene Gefahren. Pulverlöscher erzeugen Staub und Sichtverlust – Pulver-Löschanlagen. Leichtschaum flutet Räume mit Erstickungsgefahr. CO₂-Löscher senken den Sauerstoffgehalt im Raum.
Im Entstehungsbrand ohne Rauchentwicklung kann ein Brandschutzhelfer mit Feuerlöscher handeln – sobald Rauch den Raum füllt, gilt Evakuierung. Feuerlöscher richtig einsetzen lehrt Technik, nicht Heldenrolle im Vollbrand.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst DGUV 205-001 Kap. 4 zusammen – keine stoffspezifische Toxikologie und keine medizinische Erste Hilfe bei Rauchgasvergiftung. Im Brandfall: 112, Bereich verlassen, Sammelstelle. Ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung und kein Evakuierungskonzept.
- Warum ist Rauch gefährlicher als Flammen?
- Rauch enthält giftige Gase und Partikel, blockiert Sicht und Atmung. Die Mehrzahl der Brandopfer stirbt an Rauchvergiftung, nicht an Verbrennungen.
- Riecht man Kohlenmonoxid?
- Nein. CO ist geruchlos, geschmacklos und unsichtbar. Deshalb bei Rauch oder Verdacht sofort den Bereich verlassen – nicht auf Geruch warten.
- Darf ich bei leichtem Rauch noch löschen?
- Nur wenn Sie Brandschutzhelfer sind, ein geeigneter Löscher griffbereit ist und ein sicherer Rückzug ohne Rauch möglich bleibt. Sobald Rauch zunimmt: raus und 112.
- Welche Materialien erzeugen besonders toxischen Rauch?
- Kunststoffe, Schaumstoffe, GFK, PVC, Linoleum, Lacke und Beschichtungen – neben Papier und Holz. Je nach Stoff unterschiedliche Pyrolysegase.
- Hilft eine Atemschutzmaske aus dem Werkzeugkasten?
- Einfache Staubmasken schützen nicht vor CO und toxischen Brandgasen. Im Brandfall Bereich verlassen – keine Eigenrettung mit ungeeignetem Atemschutz.
- Was muss der Arbeitgeber tun?
- Gefährdungsbeurteilung mit Brand- und Rauchrisiken, technische Schutzmaßnahmen (Meldeanlage, RWA), Fluchtwege, Unterweisung und Evakuierungskonzept – siehe DGUV 205-001 und 205-033.
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