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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 22.04.2025

CE-Kennzeichnung vs. Ü-Zeichen: Bauprodukte im Brandschutz NRW

Feuerschutztüren, Abschottungen und Dämmstoffe: In NRW gilt BFM-2 und MVV TB – ob CE oder Ü-Zeichen entscheidet über die Verwendbarkeit im baulichen Brandschutz.

Zwei Wege zur Verwendbarkeit

Wer Brandschutzprodukte einbaut – Türen, Klappen, Abschottungen, Bekleidungen – braucht baurechtlich verwendbare Produkte. In NRW unterscheidet die Bauordnung zwischen harmonisierten Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (EU-Bauproduktenverordnung) und nicht harmonisierten Produkten mit Verwendbarkeitsnachweis (Ü-Zeichen, abZ, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).

MVV TB 2025/1 (DIBt) und BFM-2 des MHKBG NRW konkretisieren das für Planer und Bauaufsicht. Fehler in der Produktwahl führen zu Abnahme-Mängeln – unabhängig von fachgerechter Montage.

Grenzfall ja: Feuerschutztür mit CE und Leistungserklärung, Brandverhalten EI 30-T wie gefordert, Montage nach Einbauanleitung, Dokumentation in der Baugenehmigung. Grenzfall nein: „Brandschutztür“ aus dem Baumarkt ohne Nachweis, nur Datenblatt-Herstellerversprechen.

CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung

Harmonisierte Normen (hEN) oder Europäische Technische Bewertung (ETA): Produkt trägt CE, Hersteller erklärt Leistungen in der Leistungserklärung (DoP). Verwendung nur zulässig, wenn deklarierte Leistungen den Anforderungen der BauO NRW genügen – z. B. Brandverhalten, Dichtheit, Wärmedurchgang.

BFM-2: CE-Produkt darf verwendet werden, wenn Leistungen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Planer prüfen: Klasse (z. B. EI 30, REI 90), Einbauzustand, Randbedingungen.

Nicht jedes CE-Produkt ist automatisch für jeden brandschutztechnischen Einbau geeignet – Verwendungszweck und Einbausituation aus DoP und Montageanleitung beachten.

Ü-Zeichen und Verwendbarkeitsnachweise

Produkte ohne EU-Harmonisierung für den konkreten Verwendungszweck: Verwendbarkeitsnachweis über allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP/abZ) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (aBG). Ü-Zeichen auf dem Produkt oder in der Übereinstimmungserklärung.

MVV TB Teil C regelt nicht harmonisierte Bauprodukte und Bauarten. Bauarten ohne Produktnorm: gesonderte Zulassung oder Prüfzeugnis – typisch bei Sonderabschottungen oder innovativen Systemen.

Abschottungen Baustelle: Durchbruchslösungen nur mit passendem Nachweis für die konkrete Kombination Rohr/Kabel/Wand.

Typische Fehler in Umbau und Bestand

Austausch Feuerschutztür: neues CE-Produkt mit gleicher Klasse, aber anderer Zulassung – Einbausituation (Wandtyp, Anschlag) prüfen. Bestand Türen und Feuerschutzabschlüsse.

Fassadenbekleidung und Dämmung: Brandverhalten A2 vs. B – CE-Klasse muss zum Konzept passen, nicht nur zur Energieeffizienz.

Dokumentation: Leistungserklärung, Ü-Zeichen-Bescheinigung, Einbauprotokoll für Abnahme und spätere Prüfungen aufbewahren.

Genehmigung, Prüfung, Betrieb

Genehmigungsfähigkeit: Bauaufsicht prüft Produktwahl im Brandschutzkonzept. Brandschutzkonzept listet verwendete Bauprodukte und Nachweise.

Nach Einbau: Feuerschutzabschlüsse Prüffristen und PrüfVO in Sonderbauten – Montagequalität ohne gültigen Nachweis hilft nicht.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst BFM-2 und MVV TB 2025/1 für die Produktwahl zusammen. Einzelfragen (z. B. ETA, nationale Ergänzungen) gehören in den Entwurfsverfasser-Nachweis. Er ersetzt keine Produktzulassung und keine behördliche Prüfung.

Häufige Fragen

CE reicht das für Brandschutz?
Nur wenn die in der Leistungserklärung angegebenen Leistungen (z. B. Brandverhalten) den Anforderungen des konkreten Einbaus nach BauO/Konzept genügen.
Was ist das Ü-Zeichen?
Kennzeichen für Verwendbarkeit nicht harmonisierter Bauprodukte auf Basis abP/abZ oder aBG – staatlich anerkannte Prüfstelle.
Darf ich CE und Ü-Zeichen mischen?
Im selben Bauvorhaben ja, je Einbauort passender Nachweis. Nicht: CE-Produkt ohne passende Leistung statt geforderter Zulassung.
Wo finde ich MVV TB in NRW?
NRW übernimmt MVV TB über VV TB NRW und Anlage – aktuell MVV TB 2025/1 beim DIBt, Umsetzung über mhkbg.nrw Technische Baubestimmungen.
Gilt das auch für BMA-Komponenten?
BMA unterliegt anderen Regelwerken (EN 54, VdS). CE dort über Produktnormen der EU-Harmonisierung – getrennt vom baulichen Brandschutz-Produktthema, aber ähnliche Logik.
Was bei fehlender Dokumentation?
Produkt ohne nachweisbare Verwendbarkeit gilt nicht als bauordnungskonform – Nachbeschaffung der Unterlagen oder Austausch/Neuzulassung nötig.

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