Abschlüsse – bauaufsichtlich und betrieblich
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sichern Brandabschnitte und Rauchabschnitte. Ihre Funktion hängt von Schließfolge, Dichtung, Beschlägen und Feststellanlagen ab. DGUV 205-040 fasst Prüffristen für Türen, Feststellanlagen, Vorhänge und Sonderfälle zusammen.
Ergänzend zu baulicher Ertüchtigung im Bestand gelten betriebliche Prüfzyklen.
Rauch- und Brandschutztüren – jährlich
Rauchschutztüren und Brandschutztüren: Sicht- und Funktionsprüfung jährlich durch Sachkundigen nach Zulassung und Hersteller-Bedienungsanleitung.
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach DIN 18095: Wartung jährlich durch SK gemäß Herstellervorgaben.
Feststellanlagen und Freilauftürschließer
FK für FstA ist nicht beliebig der Hausmeister – Qualifikation nach DIN 14677 und Herstellerschulung.
- Freilauftürschließer / Offenhaltung: monatlich Betreiber (B), jährlich SK – Sicht und Funktion nach ASR A1.7 / abZ oder aBG
- DIN 14677 Bauart 1 (ohne BMA): jährliche Wartung durch FK für FstA
- DIN 14677 Bauart 2 (mit BMA): jährliche Wartung durch FK für FstA und BMA
- Inspektion (Bauart 1 und 2): eP oder FK für FstA – Intervall nach DIN 14677 Instandhaltung
Rauch- und Brandschutzvorhänge
Sicht- und Funktionsprüfung: Betreiber (B) nach Herstellervorgaben. Prüfung und Wartung: Hersteller oder Fachfirma jährlich – insbesondere bei motorischen Vorhängen in Einkaufszentren und Industriehallen.
Feuerschutzabschlüsse an Förderanlagen
Im Zuge bahngebundener Förderanlagen: monatlich Betreiber-Sichtkontrolle, jährlich bP oder Fachfirma für Prüfung und Wartung – oft in Logistik und Produktion relevant.
Typische Mängel
In Eilbegehungen und Brandschauen werden blockierte Rauchschutztüren häufig beanstandet.
- Türen durch Kabelbinder oder Keile blockiert
- Feststellmagnet verdeckt durch Renovierung
- Schließfolge gestört nach Bodenbelagswechsel
- Dichtungen verschlissen, Türschließer zu schwach eingestellt
- Keine Dokumentation der FK-Wartung
Praxis: Prüfkalender und Nachweise
In NRW werden Feststellanlagen und Rauchschutztüren bei Schau und Betriebsbegehung regelmäßig auf gültige Wartungsnachweise geprüft – fehlende FK-Protokolle führen zu Auflagen. Abgrenzung: Monatliche Betreiber-Sichtkontrolle ersetzt keine jährliche SK-Wartung nach DIN 14677.
Praxisfall Bürogebäude: Dauerhaft geklemmte RS-Türen ohne genehmigte Feststellung – Mängel mit kurzer Frist. Nachweis: Wartungsbuch je Tür mit Standort, Hersteller und Prüfdatum führen.
Vertiefung Bestand: Feuerschutzabschlüsse Bestand – Ertüchtigung und Prüfzyklen getrennt bewerten.
Praxis: Prüfkalender und Nachweise
In NRW werden Feststellanlagen und Rauchschutztüren bei Schau und Betriebsbegehung regelmäßig auf gültige Wartungsnachweise geprüft – fehlende FK-Protokolle führen zu Auflagen. Abgrenzung: Monatliche Betreiber-Sichtkontrolle ersetzt keine jährliche SK-Wartung nach DIN 14677.
Praxisfall Bürogebäude: Dauerhaft geklemmte RS-Türen ohne genehmigte Feststellung – Mängel mit kurzer Frist. Nachweis: Wartungsbuch je Tür mit Standort, Hersteller und Prüfdatum führen.
Vertiefung Bestand: Feuerschutzabschlüsse Bestand – Ertüchtigung und Prüfzyklen getrennt bewerten.
Grenzen
Herstellervorgaben und Zulassung (abZ/aBG) können strengere Intervalle verlangen. Sanierung und Einbau: Feuerschutztüren Bestand.
- Darf eine Rauchschutztür dauerhaft offen stehen?
- Nur mit wirksamer Feststellanlage in Betrieb – nicht mit Keil oder Kette. Sonst Verstoß gegen Schutzziel.
- Wer darf Feststellanlagen warten?
- FK für FstA (ggf. mit BMA-Qualifikation bei Bauart 2) – nicht ohne Schulung und Erfahrung.
- Wie oft Freilauftürschließer prüfen?
- Monatlich Betreiber, jährlich Sachkundiger – laut DGUV-Tabelle.
- Brauchen Brandschutztüren ohne Feststellung eine FK?
- Jährliche SK-Prüfung ja; FK nur bei Feststellanlage nach DIN 14677.
- Was ist der Unterschied Wartung und Inspektion bei FstA?
- Wartung: Erhaltung des Soll-Zustands. Inspektion: systematische Feststellung des Ist-Zustands – beide nach DIN 14677 durch qualifiziertes Personal.
Weitere Ratgeber: Prüffristen im Brandschutz