Mehrere Ebenen parallel
Eine Brandmeldeanlage (BMA) hat im Betrieb typischerweise vier Ebenen: Betriebskontrolle (Betreiber), Begehung/Inspektion/Wartung (SK oder EFK), SV-Bau (Sonderbau) und ggf. SV-V (Versicherung). Die DGUV-Tabelle „Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen“ listet die Intervalle nach DIN VDE 0833-1 und VdS 2095.
Betriebsbereitschaft – nach Erfordernis / vierteljährlich
vP (verantwortliche Person): Bedienung und Betriebsbereitschaft der BMA – Störungsmeldungen, Beschäftigteninformation, Dokumentation im Brandfallbuch. In vielen Betrieben vierteljährlich oder häufiger nach Gefährdungsbeurteilung.
Begehungen – jährlich
SK oder EFK: Begehung der Anlage – sichtbare Mängel, Melderzugänglichkeit, Beschriftung, Leitungen. Bei BMA nach VdS 2095 alternativ SK oder E (Errichter).
Inspektion, Wartung, Instandsetzung
Wartungsverträge sollten Inspektion und Wartung getrennt ausweisen – wichtig für Prüfbuch und Audits.
- Inspektion (EFK): jährlich – systematischer Zustandsabgleich
- Wartung (EFK): zweijährlich – Verschleiß, Einstellung, Funktionsprüfungen mit Messmitteln
- Instandsetzung (EFK): nach Bedarf – nach Störung oder Mangel
Melder-Austausch nach DIN 14675-1
Punktförmige Melder ohne Verschmutzungskompensation: Austausch nach 8 Jahren (EFK). Mit Verschmutzungskompensation: nach 12 Jahren. Das ist unabhängig von der jährlichen Inspektion – Planung im Instandhaltungsbudget.
SV-Bau und Wirkprinzip – 5 Jahre
Im Sonderbau: Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie Wirkprinzip-Prüfung (Zusammenwirkung mit RWA, Feststellanlagen, Aufzug) – SV-Bau, typisch 5 Jahre. Funktionale Kette der Brandfallsteuerung nach DIN 14675-1: EFK, 5 Jahre.
Details: Prüfpflichten Sonderbauten.
SAA, BWA, ENS – Kurzüberblick
Sprachalarmierung (SAA): analog BMA nach DIN VDE 0833-1/0833-4. Brandwarnanlage (BWA): Inspektion jährlich, Wartung 2-jährig nach DIN VDE V 0826-2. ENS: jährliche Inspektion durch SK nach DIN EN 50849.
Grenzen
Konkrete Intervalle können von Abnahme, Versicherer und VdS-Klassifizierung abweichen. BMA nach VdS 2095 mit erhöhten Anforderungen: zusätzlich SV-V alle 5 Jahre.
- Reicht der Wartungsvertrag für die BMA?
- Für EFK-Leistungen ja – wenn Inspektion, Wartung und Protokollierung vertraglich und tatsächlich erbracht werden. SV-Bau ist separat.
- Wie oft muss die BMA ausgelöst werden?
- Vollprüfung mit Alarm nur in Abstimmung mit Betrieb und ggf. Feuerwehr – Inspektion nutzt Testmodi nach Norm.
- Was kostet die jährliche BMA-Inspektion?
- Abhängig von Melderanzahl, Gebäudestruktur und Vertrag – Richtwerte nur über Angebot des EFK.
- Müssen Rauchwarnmelder in Wohnungen zur BMA?
- Nein. Stand-alone-Rauchwarnmelder: jährliche Sicht- und Funktionsprüfung durch Betreiber (B) nach DIN 14676.
- Wann BMA nach Umbau neu abnehmen?
- Bei wesentlicher Änderung der Schutzziel-Erreichung – siehe Abnahme nach Umbau.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation