Schwellen Büro-Sonderbau
§ 50 Abs. 2 BauO NRW: Bürogebäude mit mehr als 7.000 m² Geschossfläche oder mit mehr als 400 Personen im Gebäude sind Sonderbau. NRW-SBauVO enthält keinen Büro-Teil – Einordnung „ungeregelt“.
Campus mit mehreren Gebäuden: Personen und Flächen je Gebäude und ggf. Gesamtanlage – Systematik.
Grenzfall ja: Bürokomplex 8.200 m², Konzept mit Nutzerzahl, zwei unabhängige Rettungswege je Geschoss, BMA, BSO, Fluktuationshaus-Evakuierung. Grenzfall nein: 7.500 m² angenommen, aber 520 Personen ohne angepasstes Konzept.
Fluktuationshaus und Nutzerzahl
Handlungsempfehlung und Konzeptpraxis: hohe tägliche Nutzerfluktuation („Fluktuationshaus“) – Evakuierung über mehrere Treppen, Beschilderung, Sammelstellen.
Verknüpfung Fluktuationshaus und Alarmierung.
Homeoffice und Schichtbetrieb ändern Spitzenbelegung – Konzept aktualisieren.
Konzeptinhalte Büro
§9 BauPrüfVO: Nutzerzahl, Rettungswege, Brandabschnitte, BMA, ggf. RWA.
Serverräume: elektrische Betriebsräume.
Kantine/Veranstaltung im Gebäude: Gaststätten- oder VStätten-Tatbestand zusätzlich.
BSO und Facility
BSB und Brandschutzorganisation im Betrieb.
Rettungswege: keine Aktenlager, keine temporären Bürozellen in Fluren.
DGUV Gefährdungsbeurteilung ergänzend.
Open Space und Nutzungsänderung
Umbau zu Großraum: Brandabschnitte und Weglängen neu bewerten.
Umbau triggert oft Konzept-Fortschreibung.
Co-Working mit wechselnden Mietern: Zugang Rettungswege und Unterweisung.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst Büro-Sonderbau in NRW zusammen. Einzelbüro unter Schwelle kann GK 4/5 sein – nicht pauschal Sonderbau. Er ersetzt kein Konzept.
- 7.000 m² oder 400 Personen – was zählt?
- Beide Schwellen unabhängig – Überschreitung einer reicht für Sonderbau.
- Gilt das für jedes Stockwerk?
- Geschossfläche und Personen im Gebäude – nicht einzelnes Büro.
- Was ist ein Fluktuationshaus?
- Gebäude mit hoher täglicher Nutzerwechselzahl – besondere Evakuierungsanforderungen im Konzept.
- Brauche ich BMA?
- Konzept- und behördenabhängig – bei Großraumbüro häufig, nicht pauschal ohne Nachweis.
- Campus mehrere Gebäude?
- Je Gebäude Sonderbau prüfen; Verbindungsgänge und Gesamtnutzerzahl im Konzept.
- Unterschied Hochhaus?
- Über 22 m zusätzlich SBauVO Hochhaus – parallel zu Büro-Sonderbau.
Weitere Ratgeber: Umbau & Nutzungsänderung