Feuerwehr vor Ort bei Großevents
SBauVO NRW Versammlungsstätten Betrieb: bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen über 200 m² oder in Mehrzweckhallen über 5.000 Plätze mindestens eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend – Anweisungen sind zu befolgen.
Ergänzt Mehrzweckhallen und VStätte Betrieb.
Grenzfall ja: Konzert in Halle 6.000 Plätze, Brandsicherheitswache bestellt, Lautsprecherzentrale verknüpft, Bühnenaufbau durch qualifiziertes Personal. Grenzfall nein: 6.000 Plätze ohne Wache, Behörde nicht informiert.
Wann ist sie vorgeschrieben?
Großbühne/Szenenfläche >200 m² oder Mehrzweckhalle >5.000 Plätze bei entsprechender Veranstaltung.
Nicht jede kleine Vereinsveranstaltung – Einzelfall Nutzung und Raum.
Genehmigung/Anzeige Veranstaltung mit Feuerwehr abstimmen.
Aufgaben der Wache
Überwachung Brandgefahren Bühnentechnik, Pyrotechnik-Schnittstelle, Zugänge für Löschangriff.
Weisungsbefugnis gegenüber Veranstalter – Absagen/Räumung im Ernstfall.
Koordination mit Lautsprecherzentrale.
Bühnenaufbau und Personal
Auf-/Abbau bühnentechnischer Einrichtungen Großbühne: qualifiziertes Personal Pflicht.
Heißarbeiten, Kabel, Brandlast – Heißarbeiten.
Trennung Publikum/Bühne.
Planung und Kosten
Veranstalter trägt Organisation und Kosten – früh mit Feuerwehr klären.
Feuerwehrzufahrt und Einsatzräume.
Konzept im Genehmigungsverfahren der Location.
Praxis: Brandsicherheitswache und Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit erhöhter Personenzahl verlangt die SBauVO in NRW häufig Brandsicherheitswachen – unabhängig von der BMA. Abgrenzung: Brandsicherheitswache ersetzt weder Feuerwehr noch den betrieblichen Brandschutzbeauftragten; Pyrotechnik braucht zusätzliche Fachaufsicht.
Praxisfall Open-Air mit temporärer Bühne: Auflage: nachweislich qualifizierte Wachen, Funkgeräte und Abstimmung mit örtlicher Feuerwehr vor Freigabe. Genehmigungspraxis: Anzahl und Qualifikation hängen von Personenzahl, Raumtyp und Nutzungsdauer ab.
Dokumentation: Einsatzplan, Briefing und Mängelprotokoll pro Veranstaltung – Fortschreibung in Veranstaltungskonzept.
Praxis: Betrieb und Nachweisführung
Brandsicherheitswache bei Großveranstaltungen gehört in NRW in die laufende Betriebsdokumentation – nicht nur in die Eröffnungsphase. Abgrenzung: Genehmigungskonzept ersetzt keine wiederkehrende Instandhaltung; Unterweisung ersetzt keine Übung.
Praxisfall: Bei Begehung fehlten Fortschreibungen nach Umbau – Auflage mit Frist bis zur Nachreichung aktualisierter Pläne oder Protokolle. Orientierungswert: Verantwortliche und Prüfintervalle schriftlich benennen.
Nachweis für Geschäftsführung und Versicherung: Ordner Brandschutz Betrieb mit Index und Versionsdatum.
Praxis: Betrieb und Nachweisführung
Brandsicherheitswache bei Großveranstaltungen gehört in NRW in die laufende Betriebsdokumentation – nicht nur in die Eröffnungsphase. Abgrenzung: Genehmigungskonzept ersetzt keine wiederkehrende Instandhaltung; Unterweisung ersetzt keine Übung.
Praxisfall: Bei Begehung fehlten Fortschreibungen nach Umbau – Auflage mit Frist bis zur Nachreichung aktualisierter Pläne oder Protokolle. Orientierungswert: Verantwortliche und Prüfintervalle schriftlich benennen.
Nachweis für Geschäftsführung und Versicherung: Ordner Brandschutz Betrieb mit Index und Versionsdatum.
Kurz-Checkliste vor Begehung
Vor Behörden- oder Versicherungsbegehung zu Brandsicherheitswache bei Großveranstaltungen: aktuelle Pläne, Prüfbücher, BSO Teil B, Übungsprotokolle und Mängelliste mit Fristen bereitlegen. Unterschied zur Erstabnahme: Betrieb muss laufende Instandhaltung belegen – nicht nur das genehmigte Konzept.
Typische Lücke in NRW: Umbau ist dokumentiert, Fortschreibung von Fluchtplan, Feuerwehrplan und Anlagenbuch fehlt. Verantwortliche schriftlich benennen und Übergaben nach Personalwechsel protokollieren.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst SBauVO-Pflicht zur Brandsicherheitswache zusammen. Kommunale Gebühren und Verfügungen können abweichen.
- Ab wann Brandsicherheitswache?
- Großbühne/Szene >200 m² oder Mehrzweckhalle >5.000 Plätze bei Veranstaltung.
- Wer bestellt die Wache?
- Veranstalter/Betreiber in Abstimmung mit Feuerwehr – oft über Genehmigung.
- Kosten?
- Typisch Veranstalter – kommunale Gebührenordnung.
- Kleine Bühne 150 m²?
- Unter 200 m²-Schwelle – andere Anforderungen möglich, nicht automatisch Wache.
- Muss ich Anweisungen befolgen?
- Ja – SBauVO verpflichtet zur Befolgung.
- Open Air?
- Freiluft-VStätten eigene Regeln – Einzelfall mit Behörde.
Weitere Ratgeber: Pläne & Brandschutzordnung