Welche Schwellen gelten für Hotels in NRW?
§ 55 Abs. 2 SBauVO (Rauchwarnmelder je Beherbergungsraum) gilt für alle Beherbergungsstätten – auch mit höchstens 12 Gastbetten. Mehr als 12 Gastbetten: SBauVO Teil 2 vollständig. Mehr als 30 Betten: großer Sonderbau nach § 50 Abs. 2 Nr. 11 BauO NRW und verschärftes § 56. Mehr als 60 Gastbetten: BMA mit Leitstelle, selbsttätige Alarmierung, Aufzug-Brandfallsteuerung, Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne; zweiter Rettungsweg nicht über Feuerwehrleitern.
Ferienwohnungen sind ausgenommen (§ 48). Erleichterungen der BauO für Gebäudeklassen 1 und 2 sind in Teil 2 unanwendbar. Eine Suite zählt als ein Beherbergungsraum. Stichflur: max. 15 m von der Tür des Beherbergungsraums zum notwendigen Treppenraum oder Ausgang ins Freie.
Schwellen Beherbergung SBauVO / BauO
Schwellen Beherbergung SBauVO / BauO| Schwelle | Folge |
|---|
| alle / auch ≤ 12 Gastbetten | Rauchwarnmelder je Beherbergungsraum (§ 55 Abs. 2; § 47 Satz 2) |
| > 12 Gastbetten | SBauVO Teil 2 vollständig (§ 47 Satz 1) |
| > 30 Betten | großer Sonderbau § 50 Abs. 2 Nr. 11 BauO; Konzept; verschärftes § 56 |
| > 60 Gastbetten | BMA + Leitstelle, selbsttätige Alarmierung, Aufzugsteuerung, BSO, Feuerwehrpläne |
| Funk | nur > 60 Gastbetten UND Störung der Feuerwehr-Funkkommunikation – keine Pauschale |
Rettungswege und Flure
Jeder Beherbergungsraum: mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Beide dürfen im Geschoss über denselben notwendigen Flur führen.
In Beherbergungsstätten mit insgesamt nicht mehr als 60 Gastbetten kann der zweite Weg über Rettungsgeräte der Feuerwehr genügen – nicht, wenn in einem nicht zu ebener Erde liegenden Geschoss mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind (§ 49). Ab > 60 Gastbetten gilt das nicht mehr in dieser Form.
Grenzfall ja: Pension 20 Betten mit Rauchwarnmeldern und Teil-2-Rettungswegen. Grenzfall nein: „ab 13 Betten braucht man eine BMA“ – falsch; BMA erst > 60 Gastbetten.
Tragwerk, Trennwände, Brandwände
Tragende Wände, Stützen, Decken: feuerbeständig – mit Erleichterungen bei kleinen Häusern (bis 3 OG / 30 Gastbetten). Trennwände zwischen Beherbergungsräumen und zu fremden Nutzungen: feuerhemmend, wo Tragwerk nur feuerhemmend sein darf.
Türen von notwendigen Fluren zu Beherbergungsräumen: feuerhemmend und rauchdicht (RS) – bei BMA nach § 55 Abs. 3 genügen teils dichtschließende Türen.
Alarmierung, BMA, Funk
Alarmierungseinrichtungen: in Teil 2 vorgesehen. BMA mit Leitstelle und selbsttätiger Alarmierung: erst > 60 Gastbetten. Bis dahin: Rauchwarnmelder je Raum – das ist keine BMA. Gesamtüberblick Einbau: BMA-Pflicht. Prüfung vorhandener Anlagen: PrüfVO NRW (BMA max. 3 Jahre; Behördenprüfung § 10 erst > 60 Betten).
Funkunterstützung: nur bei mehr als 60 Gastbetten, wenn die bauliche Anlage die Funkkommunikation der Feuerwehr stört – keine pauschale Funkpflicht ohne Störung.
Hotel vs. Pflege vs. Ferienwohnung
Pflegeeinrichtung: Pflege und Betreuung – nicht Hotel. Ferienwohnung: ausgenommen (§ 48). Betrieb: Alarmierung und Evakuierung.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst SBauVO NRW Teil 2 zusammen. Bestand: § 58 SBauVO. Kein Ersatz für Brandschutzkonzept und behördliche Einordnung (Boardinghaus, Monteurzimmer).
- Ab wann gilt SBauVO Teil 2 für Hotels?
- Bei Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten. Ferienwohnungen sind ausgenommen. Rauchwarnmelder je Beherbergungsraum gelten auch darunter.
- Braucht jedes Hotel eine BMA?
- Nein. BMA mit Leitstelle erst bei mehr als 60 Gastbetten. Bis dahin: Rauchwarnmelder je Beherbergungsraum und Alarmierungseinrichtungen nach Teil 2 – keine BMA.
- Was ändert sich ab mehr als 30 Betten?
- Großer Sonderbau nach § 50 Abs. 2 Nr. 11 BauO NRW, Brandschutzkonzept und verschärfte Barrierefreiheit nach § 56. Feuerwehr-Leiterrettung als zweiter Weg entfällt, wenn in einem OG mehr als 30 Gastbetten liegen.
- Ist Funkverstärkung immer Pflicht ab 60 Betten?
- Nein. Nur wenn die bauliche Anlage die Funkkommunikation der Feuerwehr stört.
- Zählt eine Suite als mehrere Räume?
- Nein. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum.
- Dürfen GK-1/2-Erleichterungen der BauO genutzt werden?
- Nein – in SBauVO Teil 2 unanwendbar (§ 48 Abs. 4).
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