Zum Inhalt springen
H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 04.06.2025

Beherbergungsstätten und Hotels: Sonderbau ab 13 Gastbetten

Hotels, Pensionen und Gästehäuser mit mehr als zwölf Gastbetten folgen SBauVO Teil 2 – mit Rettungswegen pro Zimmer, BMA und besonderen Trennwandanforderungen. Abgrenzung zu Ferienwohnung und Pflege.

Schwelle zwölf Gastbetten

SBauVO NRW Teil 2 gilt für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten. § 55 Abs. 2 (Alarmierung, BMA, Aufzugs-Brandfallsteuerung) gilt bereits für alle Beherbergungsstätten – auch darunter.

Beherbergungsstätte: Gebäude oder Gebäudeteil für Gästebeherbergung – ausgenommen Ferienwohnungen. Hotel, Pension, Gästehaus, Boardinghouse mit dauerhafter Beherbergung fallen typischerweise herein; reine Ferienwohnvermietung nicht.

Grenzfall ja: Hotel 45 Zimmer, 90 Gastbetten, zwei Rettungswege je Beherbergungsraum, feuerbeständige Tragwerke, BMA nach § 55, Konzept mit Feuerwehrzufahrt. Grenzfall nein: 12 Gastbetten – Teil 2-Vollumfang nicht, aber § 55 Abs. 2 und ggf. GK/Sonderbau anderweitig prüfen.

Rettungswege und Flure

Jeder Beherbergungsraum (Suite = ein Raum): mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Beide dürfen im Geschoss über denselben notwendigen Flur führen – anders als bei Raumgruppen in Pflege.

Erster Rettungsweg für Beherbergungsräume oberhalb des Erdgeschosses: in der Regel über notwendigen Treppenraum. Stichflure: Entfernung Tür Beherbergungsraum zu Treppenraum oder Ausgang ins Freie max. 15 m.

Notwendige Treppen durchgehend in einem Zug; Wände notwendiger Treppenräume in Brandwand-Bauart – Erleichterungen bei max. zwei oberirdischen Geschossen bzw. kleinen Häusern mit bis 30 Gastbetten.

Tragwerk, Trennwände, Brandwände

Tragende Wände, Stützen, Decken: feuerbeständig – Ausnahmen für oberste Dachgeschosse ohne Beherbergung und Erleichterungen bei kleinen Häusern (bis 3 OG, 30 Gastbetten).

Trennwände zwischen Beherbergungsräumen und zu fremden Nutzungen: feuerhemmend, wo Tragwerk nur feuerhemmend sein darf. Brandwände feuerbeständig und nichtbrennbar – bei max. zwei OG Erleichterungen möglich.

Fahrschachtwände feuerbeständig; Türen von notwendigen Fluren zu Beherbergungsräumen und Gasträumen: feuerhemmend und rauchdicht (RS) – bei BMA nach § 55 Abs. 3 genügen teils dichtschließende Türen.

BMA, Aufzug, Funk

§ 55 SBauVO: Alarmierung, BMA, Brandfallsteuerung Aufzüge – abgestimmt mit Brandschutzkonzept. Nach Inbetriebnahme PrüfVO NRW.

Ab 60 Gastbetten: Funkverstärkung, wenn bauliche Anlage Feuerwehr-Funk stört.

Barrierefreie Beherbergung: § 56 SBauVO – Schnittstelle Barrierefrei-Konzept BauPrüfVO § 9a.

Hotel vs. Pflege vs. Ferienwohnung

Pflegeeinrichtung: Pflege und Betreuung, Raumgruppen-Logik – nicht Hotel, auch wenn Zimmer ähnlich wirken.

Ferienwohnung: ausdrücklich ausgenommen von Beherbergungsstätte – andere Einordnung.

Betrieb: BSO und Evakuierung ergänzen baulichen Nachweis – Nachtbetrieb, Gäste ohne Ortskenntnis.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst SBauVO NRW Teil 2 (Beherbergung) zusammen. Bestand: § 58 SBauVO. Er ersetzt kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept und keine behördliche Einordnung bei Grenzfällen (Boardinghaus, Monteurzimmer).

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Hotel Sonderbau nach SBauVO Teil 2?
Beherbergungsstätte mit mehr als zwölf Gastbetten – Ferienwohnungen ausgenommen.
Braucht jedes Hotel eine BMA?
§ 55 Abs. 2 gilt für alle Beherbergungsstätten; BMA und Alarmierung nach SBauVO und Konzept – nicht erst ab 13 Betten.
Zwei Rettungswege pro Zimmer – wirklich?
Zwei bauliche/organisatorische Wege je Beherbergungsraum; im Geschoss darf der notwendige Flur gemeinsam genutzt werden.
Was ist der Unterschied zur Pflege-RL?
Beherbergung = Übernachtung Gäste; Pflege-RL = Pflege und Betreuung Hilfsbedürftiger mit Raumgruppen und anderen Flächenschwellen.
Gilt das für Hostels?
Wenn Beherbergungsstätte mit mehr als zwölf Gastbetten – ja. Schlafräume und Betten zählen.
Was bei Umbau Pension zu Hotel?
Gastbettenzahl und SBauVO prüfen – Überschreitung 12 Betten löst vollen Teil-2-Nachweis und ggf. Konzept aus.

Weitere Ratgeber: Gastronomie & Gewerbe

Brandschutz in Köln – wir beraten Sie

Sie haben Fragen zu Ihrem Objekt oder Vorhaben? Wir melden uns mit einer passenden Einschätzung.