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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 14.02.2026

Feuerlöscher prüfen: Intervall, Plakette und Nach Benutzung

Wie oft Feuerlöscher nach ASR A2.2 und Herstellervorgaben geprüft werden müssen, was die Prüfplakette bedeutet und warum benutzte Geräte sofort wartet werden müssen.

Prüfpflicht des Arbeitgebers

Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit betriebsbereit sein. Der Arbeitgeber stellt das sicher – in der Regel durch regelmäßige Prüfung durch Sachkundige und Betriebskontrollen durch den Betrieb. Grundlage: ASR A2.2, ergänzt durch BetrSichV und Herstellerangaben.

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre

Nach ASR A2.2 und Merkblatt A 021: Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre nach Herstellervorgaben zu prüfen. In feuchter Umgebung, auf Baustellen oder in der Küche können kürzere Intervalle sinnvoll oder in der Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben sein.

Zusätzlich: monatliche oder wöchentliche Sichtkontrolle im Betrieb (Plombe, Druck, Zugänglichkeit, Beschädigung) – dokumentieren.

Prüfplakette und Protokoll

Nach bestandener Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette mit Datum und Prüfstelle. Abgelaufene Plaketten ohne Nachprüfung sind ein häufiger Mangel bei BG- und Versicherungskontrollen – das Gerät gilt dann nicht als nachweisbar betriebsbereit.

Prüfprotokoll aufbewahren: Standort, LE, Ergebnis, Mängel, Maßnahmen. In Eilbegehungen werden abgelaufene Plaketten regelmäßig festgestellt.

Nach Benutzung: nicht zurückhängen

Wurde ein Löscher auch nur teilweise entladen, darf er nicht wieder in die Halterung – auch wenn „noch etwas drin“ ist. Sofort warten oder austauschen lassen. Ein halbentladenes Gerät ist im Brandfall unzuverlässig.

Das gehört zur Unterweisung der Beschäftigten und Brandschutzhelfer.

Typische Mängel bei der Prüfung

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben oder das Gerät zu ersetzen.

  • Druck zu niedrig oder Manometer defekt
  • Plombe gebrochen oder Verschluss undicht
  • Rost, Verbeulung, beschädigter Schlauch oder Strahlrohr
  • Falsche oder fehlende Kennzeichnung der Brandklassen
  • Halterung lose oder Löscher nicht sichtbar erreichbar

Wer darf prüfen?

Die fachkundige Prüfung nach DIN EN 3 / Herstellervorgaben führt eine befähigte Person oder Firma durch – nicht der Hausmeister ohne Qualifikation. Wartung und Füllung nur mit zugelassenen Stoffen und Verfahren.

Grenzen

Dieser Ratgeber beschreibt die betriebliche Prüfpflicht nach ASR A2.2. Fest eingebaute Anlagen (Sprinkler, Wandhydranten) unterliegen eigenen Prüfzyklen.

Häufige Fragen

Reicht die Prüfplakette ohne Protokoll?
Die Plakette zeigt das letzte Prüfdatum am Gerät. Zusätzlich sollten Prüfprotokolle im Betrieb archiviert werden – für BG und Versicherer.
Was kostet die Prüfung?
Abhängig von Anzahl, Standorten und Region – oft pauschal pro Gerät. Wartung nach Benutzung zusätzlich.
Darf ich selbst prüfen?
Sichtkontrollen ja. Die fachkundige Wartungsprüfung nach DIN EN 3 erfordert Sachkunde – üblicherweise externer Dienstleister.
Gilt 2 Jahre auch auf der Baustelle?
Ja, plus häufigere Sichtkontrollen wegen Beschädigungsrisiko – siehe Feuerlöscher Baustelle.
Was bei abgelaufener Plakette während einer Kontrolle?
Gerät sperren oder ersetzen, Nachprüfung veranlassen. Weiterbetrieb ohne Plakette ist nicht nachweisbar.

Passende Leistungen

Weitere Ratgeber: Feuerlöscher & ASR A2.2

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