Was verlangt die Schulbaurichtlinie NRW?
Für allgemeine Schulen (allgemein bildende Schulen und Berufskollegs) und Förderschulen: im Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege; Lernbereiche höchstens 600 m² einzeln und höchstens 1.200 m² summiert in einem Brandabschnitt; Alarmierung als Hausalarmierung (Nr. 12) – keine Pflicht-BMA aus der SchulBauR.
Die SchulBauR (RdErl. 17.11.2020, Az. 615-170, MBl. NRW. 2020 S. 822) ist besondere Verwaltungsvorschrift zu § 50 BauO NRW – kein Gesetz. Sie gilt nicht für Kitas und nicht für Hochschulen. Offene Lernlandschaften werden erleichtert, Brandschutz nicht ersetzt.
Schulen sind großer Sonderbau. Die SchulBauR 2020 zitiert noch § 50 Abs. 2 Nr. 11; in der geltenden BauO stehen Schulen unter Nr. 16 (Beherbergung = Nr. 11). Der Tatbestand bleibt – die Nummer nicht falsch fortschreiben.
Lernbereich, Unterrichtsraum, Brandgefahr
Unterrichtsraum: baulich abgeschlossen, außerhalb eines Lernbereichs. Lernbereich: abgeschlossener Bereich für Unterricht ohne notwendigen Flur – multifunktionale Zonen möglich.
Räume mit gehobener Brandgefahr: z. B. Keramikbrennofen, Chemieraum ohne raumabschließende Digestorien – höhere Trennwandanforderungen. Hauptgänge erschließen den Lernbereich; von jeder Stelle max. 10 m zum Hauptgang.
Kernmaße SchulBauR (Auszug)
Kernmaße SchulBauR (Auszug)| Thema | Maß / Regel | Quelle |
|---|
| Lernbereich einzeln | max. 600 m² | SchulBauR |
| Lernbereiche im Brandabschnitt | max. 1.200 m² Summe | SchulBauR |
| Rettungswege im Geschoss | mindestens zwei voneinander unabhängig | SchulBauR |
| Stichflur | grundsätzlich max. 15 m (Ausnahmen mit 2. baulichem Weg) | SchulBauR |
| Alarmierung | Hausalarmierung (Nr. 12) – keine BMA-Pflicht aus SchulBauR | Nr. 12 |
| Löscheinrichtungen | drei Optionen inkl. keine Einrichtung im Einvernehmen mit Brandschutzdienststelle | Nr. 11 |
Brandabschnitte und Trennwände
Innere Brandwände alle 60 m (SchulBauR konkretisiert). Lernbereiche innerhalb eines Brandabschnitts: gesamt max. 1.200 m², einzelner Lernbereich max. 600 m².
Trennwände zum Abschluss von Lernbereichen: mindestens feuerhemmend. Tragende Bauteile: abhängig von Gebäudehöhe – erdgeschossige Kleinschulen bis 400 m² können Erleichterungen haben.
Rettungswege – zwei Wege Pflicht
Unterrichtsräume: zwei voneinander unabhängige Rettungswege im Geschoss; einer darf über Halle führen (mit Einschränkungen). Stichflure max. 15 m, wenn kein zweiter baulicher Rettungsweg.
Lernbereiche: zwei Rettungswege zu angrenzenden Lernbereichen, notwendigen Fluren, Treppen oder ins Freie. Notwendige Flure innerhalb des Lernbereichs nicht erforderlich – dafür Hauptgänge. Grundlagen BauO: Flucht- und Rettungswege.
Alarmierung und Löscheinrichtungen – was die SchulBauR sagt
Nr. 12: Hausalarmierung – nicht gleichzusetzen mit einer Brandmeldeanlage. Eine BMA kann sich aus Konzept oder Abweichung ergeben; sie ist dann Konzeptinhalt, nicht SchulBauR-Standard. Keine Sprinkler-Pflicht aus der SchulBauR.
Nr. 11: eine von drei Optionen – (a) Wandhydranten Typ F, (b) trockene Löschwasserleitungen im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle, (c) keine Löscheinrichtung im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle.
Vorhandene Anlagen in Schulen können unter PrüfVO NRW fallen – das ist Prüfung, nicht Einbaupflicht aus der SchulBauR.
Grenzen
SchulBauR = Verwaltungsvorschrift. Nicht für Kitas/Hochschulen. Kein Ersatz für genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept und behördliche Einordnung.
- Für wen gilt die Schulbaurichtlinie NRW?
- Für allgemeine Schulen (allgemein bildend und Berufskollegs) und Förderschulen – nicht für Kitas und nicht für Hochschulen. Sie ist Verwaltungsvorschrift zu § 50 BauO NRW.
- Wie groß darf ein Lernbereich sein?
- Max. 600 m² pro Lernbereich, max. 1.200 m² Lernbereiche summiert innerhalb eines Brandabschnitts.
- Braucht jede Schule eine BMA nach SchulBauR?
- Nein. Die SchulBauR verlangt Hausalarmierung (Nr. 12), keine Pflicht-BMA. Eine BMA kann sich aus Konzept oder Abweichung ergeben.
- Brauchen Lernbereiche notwendige Flure?
- Nein innerhalb des Lernbereichs – stattdessen Hauptgänge und zwei Rettungswege nach SchulBauR.
- Welche Löscheinrichtungen sind Pflicht?
- Nr. 11 nennt drei Optionen – darunter auch keine Löscheinrichtung, wenn die Brandschutzdienststelle einverstanden ist. Keine pauschale Sprinklerpflicht aus der SchulBauR.
- Ist die SchulBauR strenger als die BauO?
- Sie konkretisiert und erleichtert schultypisch (z. B. Sichtbeziehungen), ersetzt aber Rettungsweg- und Abschnittsregeln nicht.
Weitere Ratgeber: BauO NRW Grundlagen