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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 25.04.2025

Schulen in NRW: Brandschutz nach SchulBauR

Offene Lernlandschaften, Lernbereiche und Unterrichtsräume folgen eigenen Regeln. Die Schulbaurichtlinie NRW regelt Trennwände, Brandabschnitte und Rettungswege jenseits der Standard-BauO.

Sonderbau mit eigener Richtlinie

Schulen sind Sonderbauten nach § 50 BauO NRW. Die Schulbaurichtlinie (SchulBauR, MBl. NRW 2020) ist besondere Verwaltungsvorschrift zu § 50 und regelt bauaufsichtliche Anforderungen für allgemein bildende Schulen, Berufskollegs und Förderschulen – über Standard-Gebäudeklassen hinaus.

Pädagogische Trends (Lerncluster, offene Lernlandschaften) brauchen Sichtbeziehungen – die SchulBauR erlaicht deshalb gegenüber strikter Flur-Logik, ersetzt aber Brandschutz nicht.

Grenzfall ja: Neuer Lernbereich 500 m², zwei Rettungswege, Hauptgänge, Trennwände feuerhemmend, Chemieraum als Raum mit gehobener Brandgefahr abgeschottet. Grenzfall nein: Offene Fläche ohne Hauptgänge, ein Ausgang, „wir brauchen keine Flure in Lernlandschaften“ ohne SchulBauR-Nachweis.

Lernbereich, Unterrichtsraum, Brandgefahr

Unterrichtsraum: baulich abgeschlossen, außerhalb eines Lernbereichs. Lernbereich: abgeschlossener Bereich für Unterricht ohne notwendigen Flur – multifunktionale Zonen möglich.

Räume mit gehobener Brandgefahr: z. B. Keramikbrennofen, Chemieraum ohne raumabschließende Digestorien – höhere Trennwandanforderungen (feuerbeständig von innen nach außen).

Hauptgänge: Erschließungswege innerhalb des Lernbereichs zu Ausgängen – Bestandteil der Rettungswege, max. 10 m zu einem Hauptgang von jeder Stelle.

Brandabschnitte und Trennwände

Innere Brandwände alle 60 m (§ 30 BauO-Logik, SchulBauR konkretisiert). Lernbereiche innerhalb eines Brandabschnitts: gesamt max. 1.200 m², einzelner Lernbereich max. 600 m².

Trennwände zum Abschluss von Lernbereichen: mindestens feuerhemmend, FW der tragenden Bauteile des Geschosses. Raumbildende Bauteile innerhalb des Lernbereichs mit Sichtbeziehung – keine vollständige Zellenstruktur wie Bürobrandabschnitt.

Tragende Bauteile: abhängig von Gebäudehöhe GK 3 bis 5 nach SchulBauR – erdgeschossige Kleinschulen bis 400 m² können Erleichterungen haben.

Rettungswege – zwei Wege Pflicht

Unterrichtsräume: zwei voneinander unabhängige Rettungswege im Geschoss; einer darf über Halle führen (mit Einschränkungen). Stichflure max. 15 m, wenn kein zweiter baulicher Rettungsweg.

Lernbereiche: zwei Rettungswege zu angrenzenden Lernbereichen, notwendigen Fluren, Treppen oder ins Freie. Notwendige Flure innerhalb Lernbereichs nicht erforderlich – dafür Hauptgänge.

Aufenthaltsräume über 100 Personen oder 100 m²: zwei entgegengesetzte Ausgänge. Verknüpfung Flucht- und Rettungswege.

Technische Anlagen und Betrieb

Genehmigung und Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO NRW – BMA, Sprinkler, RWA je nach Konzept und Schulgröße. Nach Inbetriebnahme in prüfpflichtigen Sonderbauten PrüfVO NRW.

Betrieb: BSO, Brandschutzübungen mit Schülerschaft und Hausmeister, Heißarbeiten in Ferien mit Erlaubnisschein. Umbau während Betrieb: Fachbauleitung.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst SchulBauR NRW für Planer und Schulträger zusammen. Kitas und Hochschulen fallen nicht unter SchulBauR. Er ersetzt kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept und keine Schulbauabstimmung mit der Bauaufsicht.

Häufige Fragen

Gilt SchulBauR für jede Schule?
Für allgemein bildende Schulen, Berufskollegs und Förderschulen in NRW als VV zu § 50 BauO NRW – nicht für Kitas oder Hochschulen.
Brauchen Lernbereiche Flure?
Keine notwendigen Flure innerhalb des Lernbereichs – stattdessen Hauptgänge und zwei Rettungswege nach SchulBauR.
Wie groß darf ein Lernbereich sein?
Max. 600 m² pro Lernbereich, max. 1.200 m² Lernbereiche summiert innerhalb eines Brandabschnitts.
Was ist ein Raum mit gehobener Brandgefahr?
Z. B. Chemieraum, Brennofen – feuerbeständige Trennwand von innen nach außen; Digestorien ohne raumabschließende Trennung lösen Brandgefahr-Höherstufung aus.
Ist die SchulBauR strenger als die BauO?
Sie konkretisiert und erleichtert schultypisch – z. B. Sichtbeziehungen statt geschlossener Zellen, aber klare Rettungsweg- und Abschnittsregeln.
Wer erstellt den Brandschutznachweis?
Qualifizierter Entwurfsverfasser/Brandschutzingenieur im Genehmigungsverfahren; Schulträger stellt Unterlagen und Betriebskonzept.

Weitere Ratgeber: BauO NRW Grundlagen

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