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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 25.04.2025

Schulbaurichtlinie NRW: Was gilt für Lernbereiche und Rettungswege?

Lernbereich max. 600 m², Summe im Brandabschnitt max. 1.200 m², zwei Rettungswege, Hausalarmierung – SchulBauR als Verwaltungsvorschrift für allgemeine Schulen, Berufskollegs und Förderschulen.

Was verlangt die Schulbaurichtlinie NRW?

Für allgemeine Schulen (allgemein bildende Schulen und Berufskollegs) und Förderschulen: im Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege; Lernbereiche höchstens 600 m² einzeln und höchstens 1.200 m² summiert in einem Brandabschnitt; Alarmierung als Hausalarmierung (Nr. 12) – keine Pflicht-BMA aus der SchulBauR.

Die SchulBauR (RdErl. 17.11.2020, Az. 615-170, MBl. NRW. 2020 S. 822) ist besondere Verwaltungsvorschrift zu § 50 BauO NRW – kein Gesetz. Sie gilt nicht für Kitas und nicht für Hochschulen. Offene Lernlandschaften werden erleichtert, Brandschutz nicht ersetzt.

Schulen sind großer Sonderbau. Die SchulBauR 2020 zitiert noch § 50 Abs. 2 Nr. 11; in der geltenden BauO stehen Schulen unter Nr. 16 (Beherbergung = Nr. 11). Der Tatbestand bleibt – die Nummer nicht falsch fortschreiben.

Lernbereich, Unterrichtsraum, Brandgefahr

Unterrichtsraum: baulich abgeschlossen, außerhalb eines Lernbereichs. Lernbereich: abgeschlossener Bereich für Unterricht ohne notwendigen Flur – multifunktionale Zonen möglich.

Räume mit gehobener Brandgefahr: z. B. Keramikbrennofen, Chemieraum ohne raumabschließende Digestorien – höhere Trennwandanforderungen. Hauptgänge erschließen den Lernbereich; von jeder Stelle max. 10 m zum Hauptgang.

Kernmaße SchulBauR (Auszug)

Kernmaße SchulBauR (Auszug)
ThemaMaß / RegelQuelle
Lernbereich einzelnmax. 600 m²SchulBauR
Lernbereiche im Brandabschnittmax. 1.200 m² SummeSchulBauR
Rettungswege im Geschossmindestens zwei voneinander unabhängigSchulBauR
Stichflurgrundsätzlich max. 15 m (Ausnahmen mit 2. baulichem Weg)SchulBauR
AlarmierungHausalarmierung (Nr. 12) – keine BMA-Pflicht aus SchulBauRNr. 12
Löscheinrichtungendrei Optionen inkl. keine Einrichtung im Einvernehmen mit BrandschutzdienststelleNr. 11

Brandabschnitte und Trennwände

Innere Brandwände alle 60 m (SchulBauR konkretisiert). Lernbereiche innerhalb eines Brandabschnitts: gesamt max. 1.200 m², einzelner Lernbereich max. 600 m².

Trennwände zum Abschluss von Lernbereichen: mindestens feuerhemmend. Tragende Bauteile: abhängig von Gebäudehöhe – erdgeschossige Kleinschulen bis 400 m² können Erleichterungen haben.

Rettungswege – zwei Wege Pflicht

Unterrichtsräume: zwei voneinander unabhängige Rettungswege im Geschoss; einer darf über Halle führen (mit Einschränkungen). Stichflure max. 15 m, wenn kein zweiter baulicher Rettungsweg.

Lernbereiche: zwei Rettungswege zu angrenzenden Lernbereichen, notwendigen Fluren, Treppen oder ins Freie. Notwendige Flure innerhalb des Lernbereichs nicht erforderlich – dafür Hauptgänge. Grundlagen BauO: Flucht- und Rettungswege.

Alarmierung und Löscheinrichtungen – was die SchulBauR sagt

Nr. 12: Hausalarmierung – nicht gleichzusetzen mit einer Brandmeldeanlage. Eine BMA kann sich aus Konzept oder Abweichung ergeben; sie ist dann Konzeptinhalt, nicht SchulBauR-Standard. Keine Sprinkler-Pflicht aus der SchulBauR.

Nr. 11: eine von drei Optionen – (a) Wandhydranten Typ F, (b) trockene Löschwasserleitungen im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle, (c) keine Löscheinrichtung im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle.

Vorhandene Anlagen in Schulen können unter PrüfVO NRW fallen – das ist Prüfung, nicht Einbaupflicht aus der SchulBauR.

Grenzen

SchulBauR = Verwaltungsvorschrift. Nicht für Kitas/Hochschulen. Kein Ersatz für genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept und behördliche Einordnung.

Häufige Fragen

Für wen gilt die Schulbaurichtlinie NRW?
Für allgemeine Schulen (allgemein bildend und Berufskollegs) und Förderschulen – nicht für Kitas und nicht für Hochschulen. Sie ist Verwaltungsvorschrift zu § 50 BauO NRW.
Wie groß darf ein Lernbereich sein?
Max. 600 m² pro Lernbereich, max. 1.200 m² Lernbereiche summiert innerhalb eines Brandabschnitts.
Braucht jede Schule eine BMA nach SchulBauR?
Nein. Die SchulBauR verlangt Hausalarmierung (Nr. 12), keine Pflicht-BMA. Eine BMA kann sich aus Konzept oder Abweichung ergeben.
Brauchen Lernbereiche notwendige Flure?
Nein innerhalb des Lernbereichs – stattdessen Hauptgänge und zwei Rettungswege nach SchulBauR.
Welche Löscheinrichtungen sind Pflicht?
Nr. 11 nennt drei Optionen – darunter auch keine Löscheinrichtung, wenn die Brandschutzdienststelle einverstanden ist. Keine pauschale Sprinklerpflicht aus der SchulBauR.
Ist die SchulBauR strenger als die BauO?
Sie konkretisiert und erleichtert schultypisch (z. B. Sichtbeziehungen), ersetzt aber Rettungsweg- und Abschnittsregeln nicht.

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