Löschwasser im Konzept
§ 9 BauPrüfVO: Brandschutzkonzept kann Löschwasserversorgung und -bedarf ausweisen – besonders Industrie, Lager, Sonderbauten mit erhöhtem Risiko.
Feuerwehrplanung: ausreichend Druck und Menge – öffentliches Netz oder Löschwasserbehälter.
Grenzfall ja: Chemielager, Konzept mit Löschwassermenge, Rückhaltebecken für Löschwasser, LAU-Schnittstelle. Grenzfall nein: Löschwasser nur „vom Hydranten“ ohne Nachweis bei Hochrisiko-Lager.
Versorgung und Hydranten
Öffentliche Versorgung: Hydrantenreichweite, Druck – Abstimmung mit Feuerwehr.
Eigene Behälter/Pumpen bei unzureichender Versorgung.
Feuerwehrzufahrt für TLF-Zugang.
Rückhalteanlagen
Löschwasser mit Gefahrstoffen: Rückhalt vor Einleitung – LAU, wassergefährdende Stoffe.
Dimensionierung im Konzept mit Mengenabschätzung.
Verknüpfung Wassergefährdende Stoffe.
Betrieb und Wartung
Rückhaltebecken freihalten, Abpumpung im Einsatzfall planen.
Dokumentation in Betriebsanweisung und BSO.
Umbau Lager: Konzept und Rückhalt neu bewerten.
Sonderbau und Industrie
Garagen, Verkaufsstätten, Produktion: unterschiedliche Löschwasserlogik.
Mittelgroße Garagen eigene Regeln.
Kraftstofflager: zusätzliche Anforderungen.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst Löschwasser/Rückhalt in Konzepten zusammen. LAU-Genehmigung und Gewässerschutz sind parallel – Fachplaner Wasser/Brandschutz.
- Ist Löschwasser immer im Konzept?
- Bei relevantem Risiko und Sonderbau häufig – nicht jedes Büro.
- Was ist eine Rückhalteanlage?
- Auffang von Löschwasser/Kontaminanten vor Gewässer/Erdreich.
- Wer dimensioniert?
- Brandschutz- und Fachplaner mit LAU/Industrie-Know-how.
- Reicht öffentlicher Hydrant?
- Nachweis Druck/Menge/Reichweite – bei Mangel Ersatzlösung.
- LAU immer nötig?
- Bei wassergefährdenden Stoffen und Einleitung – parallel LAU-Verfahren.
- Garage Tiefgarage?
- SBauVO Garagen plus Löschwasser im Konzept – siehe Garagen-Ratgeber.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation