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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 25.09.2025

Löschwasser und Rückhalteanlagen im Brandschutzkonzept

Löschwasserversorgung und Rückhalte für Löschwasser bzw. Kontaminanten gehören in viele Konzepte – §9 BauPrüfVO, Schnittstelle LAU und Betrieb.

Löschwasser im Konzept

§ 9 BauPrüfVO: Brandschutzkonzept kann Löschwasserversorgung und -bedarf ausweisen – besonders Industrie, Lager, Sonderbauten mit erhöhtem Risiko.

Feuerwehrplanung: ausreichend Druck und Menge – öffentliches Netz oder Löschwasserbehälter.

Grenzfall ja: Chemielager, Konzept mit Löschwassermenge, Rückhaltebecken für Löschwasser, LAU-Schnittstelle. Grenzfall nein: Löschwasser nur „vom Hydranten“ ohne Nachweis bei Hochrisiko-Lager.

Versorgung und Hydranten

Öffentliche Versorgung: Hydrantenreichweite, Druck – Abstimmung mit Feuerwehr.

Eigene Behälter/Pumpen bei unzureichender Versorgung.

Feuerwehrzufahrt für TLF-Zugang.

Rückhalteanlagen

Löschwasser mit Gefahrstoffen: Rückhalt vor Einleitung – LAU, wassergefährdende Stoffe.

Dimensionierung im Konzept mit Mengenabschätzung.

Verknüpfung Wassergefährdende Stoffe.

Betrieb und Wartung

Rückhaltebecken freihalten, Abpumpung im Einsatzfall planen.

Dokumentation in Betriebsanweisung und BSO.

Umbau Lager: Konzept und Rückhalt neu bewerten.

Sonderbau und Industrie

Garagen, Verkaufsstätten, Produktion: unterschiedliche Löschwasserlogik.

Mittelgroße Garagen eigene Regeln.

Kraftstofflager: zusätzliche Anforderungen.

Praxis: Rückhaltung, Gewässer und Genehmigung

Löschwasserrückhalt verknüpft Brandschutzplanung mit Gewässerschutz – bei Lagerflammenflächen und großen Dachflächen verlangen Behörden in NRW zunehmend Rückhaltevolumen und Reinigungskonzepte. Abgrenzung: Sprinklerwassermenge ist nicht dasselbe wie Löschwasser-Rückhalt nach LAU; Regenwasser auf dem Dach fließt nicht automatisch in die Löschwasserbilanz ein.

Praxisfall Industriehalle: Genehmigung knüpfte Nutzungsbeginn an nachweislich dimensionierte Rückhaltefläche und Wartungsvertrag – ohne Konzeptfortschreibung nach Hallenerweiterung keine erneute Abnahme. Typische Stellungnahme: Abstimmung Untere Wasserbehörde und Brandschutzdienststelle.

Betreiber führen Inspektion der Rückhalteeinrichtungen und Entleerungsnachweise – Schnittstelle zu Gefahrstoff- und Lagerbrandschutz.

Dimensionierung und Verantwortung

Löschwasserrückhalt muss in NRW oft zum genehmigten Brandschutzkonzept passen – Behörden vergleichen Rückhaltevolumen mit Sprinkler- und Löschwasserannahmen aus der Planung. Unterschied zur allgemeinen Entwässerung: Regenwasser und Prozesswasser gehören nicht automatisch in dieselbe Bilanz.

Praxisfall Logistikdach: Erweiterung der Lagerfläche ohne Anpassung der Rückhaltebecken – Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde verzögerte Inbetriebnahme. Orientierungswert: Frühzeitig Klärung mit Brandschutzplaner und Wasserrecht, nicht erst nach Baufertigstellung.

Betreiber dokumentiert Inspektion, Reinigung und Entleerungsnachweise – Fortschreibung bei neuen Gefahrstofflagern oder Löschwasseranlagen Pflicht.

Praxis: Betrieb und Nachweisführung

Löschwasser und Rückhalteanlagen im Brandschutzkonzept gehört in NRW in die laufende Betriebsdokumentation – nicht nur in die Eröffnungsphase. Abgrenzung: Genehmigungskonzept ersetzt keine wiederkehrende Instandhaltung; Unterweisung ersetzt keine Übung.

Praxisfall: Bei Begehung fehlten Fortschreibungen nach Umbau – Auflage mit Frist bis zur Nachreichung aktualisierter Pläne oder Protokolle. Orientierungswert: Verantwortliche und Prüfintervalle schriftlich benennen.

Nachweis für Geschäftsführung und Versicherung: Ordner Brandschutz Betrieb mit Index und Versionsdatum.

Kurz-Checkliste vor Begehung

Vor Behörden- oder Versicherungsbegehung zu Löschwasser und Rückhalteanlagen im Brandschutzkonzept: aktuelle Pläne, Prüfbücher, BSO Teil B, Übungsprotokolle und Mängelliste mit Fristen bereitlegen. Unterschied zur Erstabnahme: Betrieb muss laufende Instandhaltung belegen – nicht nur das genehmigte Konzept.

Typische Lücke in NRW: Umbau ist dokumentiert, Fortschreibung von Fluchtplan, Feuerwehrplan und Anlagenbuch fehlt. Verantwortliche schriftlich benennen und Übergaben nach Personalwechsel protokollieren.

Grenzen

Dieser Ratgeber fasst Löschwasser/Rückhalt in Konzepten zusammen. LAU-Genehmigung und Gewässerschutz sind parallel – Fachplaner Wasser/Brandschutz.

Häufige Fragen

Ist Löschwasser immer im Konzept?
Bei relevantem Risiko und Sonderbau häufig – nicht jedes Büro.
Was ist eine Rückhalteanlage?
Auffang von Löschwasser/Kontaminanten vor Gewässer/Erdreich.
Wer dimensioniert?
Brandschutz- und Fachplaner mit LAU/Industrie-Know-how.
Reicht öffentlicher Hydrant?
Nachweis Druck/Menge/Reichweite – bei Mangel Ersatzlösung.
LAU immer nötig?
Bei wassergefährdenden Stoffen und Einleitung – parallel LAU-Verfahren.
Garage Tiefgarage?
SBauVO Garagen plus Löschwasser im Konzept – siehe Garagen-Ratgeber.

Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation

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