Zwei Risiken, eine Lagerhalle
Lager wassergefährdender Stoffe (WGS): Brandgefahr plus Einleitungsgefahr ins Gewässer – LAU und Brandschutz parallel.
Schnittstelle zu Löschwasser Rückhalt und TRGS 800.
Grenzfall ja: Chemielager mit Wandhydranten-Nachweis, Rückhaltebecken dimensioniert, LAU-Anzeige, BMA, BSO WGS. Grenzfall nein: Löschwasser läuft ungehindert in Kanal, kein Rückhalt bei WGS-Menge.
Lagerung und Brandschutz
Brandabschnitte, Lagerhöhen, Zündquellen – Industriebau.
Abstände, Sprinkler/Löschanlage konzeptabhängig.
Elektro und Heißarbeiten kontrollieren.
Rückhalt und Löschwasser
Bei Brand: Löschwasser mit WGS aufgefangen – Volumen im Konzept.
Verbindung zu Löschwasser-Konzept.
Abpumpung und Entsorgung im Einsatzplan.
LAU und Genehmigung
Anzeige/Genehmigung nach Wasserrahmenrichtlinie-Landesrecht – nicht nur Brandschutzgenehmigung.
Fachplaner Gewässerschutz früh einbinden.
Dokumentation für Behörden.
Betrieb und Unterweisung
Leckage-Management, Wannen, Überfüllschutz.
DGUV Gefährdungsbeurteilung.
Einsatzkräfte: WGS-Kennzeichnung und Löschmittelwahl.
Grenzen
Dieser Ratgeber skizziert die Schnittstelle. LAU-Fachrecht und Betriebssicherheitsrecht sind eigenständig – Gesamtplanung nötig.
- Brandschutz oder LAU zuerst?
- Parallel von Planungsbeginn – Schnittstellen Rückhalt/Löschwasser.
- Rückhaltebecken immer?
- Bei relevantem WGS-Risiko und Löschwassermenge – Konzept/LAU.
- Kleines Labor?
- Weniger Menge, aber gleiche Logik – Einzelfall.
- Welches Löschmittel?
- WGS- und Stoffart beachten – nicht jedes Wasser löscht sinnvoll.
- Sonderbau?
- Große Lager oft Sonderbau/IndBauR – Konzeptpflicht.
- Dokumentation?
- LAU-Nachweise plus Brandschutz-Unterlagen – siehe Dokumentations-Ratgeber.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation