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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 26.02.2026

Feuerlöscher auf der Baustelle nach ASR A2.2

Besondere Anforderungen an Feuerlöscher auf Baustellen: LE für Baustelleneinrichtungen, erhöhte Brandgefährdung bei Hoch- und Untertagebau, Prüfung und Abstimmung mit Fachbauleitung.

Baustelle = Arbeitsstätte

Baustellen und Baustelleneinrichtungen (Bürocontainer, Sanitärcontainer, Werkstatt, Materiallager) sind Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV. ASR A2.2 gilt auch hier – unabhängig vom Bauhauptgewerbe-Vertrag. Verantwortlich ist der Arbeitgeber der jeweiligen Beschäftigten (oft Subunternehmer); der AG/Bauherr koordiniert über SiGe-Plan und Gefährdungsbeurteilung.

LE für Baustelleneinrichtungen

Für Container-Büros, Aufenthaltsräume und Werkstätten auf der Baustelle gilt dieselbe LE-Tabelle nach Grundfläche wie im Betrieb – siehe LE am Arbeitsplatz. Ein 20-m²-Bürocontainer braucht mindestens 6 LE (ein 6-LE-Gerät); größere Einrichtungen entsprechend mehr.

Löscher müssen transportfest montiert oder standfest abgestellt und vor Witterung geschützt sein, soweit erforderlich.

Erhöhte Brandgefährdung auf Baustellen

Merkblatt A 021: Bei Hochbau, Tiefbau und erhöhter Brandgefährdung sind zusätzliche Löschmittel und Maßnahmen erforderlich – z. B. bei Heißarbeiten, Schweißen, Lagerung brennbarer Baustoffe, provisorischer Elektrik.

Heißarbeiten: Feuerwache, Löschbereitschaft, Absperrung – oft in Betriebsanweisung und SiGe-Plan geregelt. Schnittstelle Fachbauleitung Brandschutz und Abschottungen auf der Baustelle.

Prüfung und Beschädigung

Baustellen-Löscher sind Beschädigungs- und Diebstahlrisiko ausgesetzt. Häufigere Sichtkontrollen und zweijährliche fachkundige Prüfung bleiben Pflicht – siehe Prüfung & Wartung. Nach Sturz oder Entladung: sofort außer Betrieb.

SiGe-Plan und Unterweisung

Im SiGe-Plan (Baustellenverordnung) können Standorte von Löschern, Heißarbeit-Regeln und Notfalltelefonnummern festgelegt sein. Unterweisung aller Beschäftigten bei Baubeginn: Standort Löscher, Alarm, Sammelplatz.

Bauordnungsrechtliche Brandschutz-Anforderungen am Rohbau (Brandabschnitte, T30-RS) sind getrennt – Fachbauleitung.

Typische Baustellen-Mängel

  • Kein Löscher im Container-Büro „weil nur kurz da“
  • Ein Löscher für gesamte große Baustelle ohne Laufweg-Logik
  • Heißarbeit ohne Löschbereitschaft
  • Abgelaufene Plakette nach Transport zwischen Bauabschnitten

Grenzen

Konkrete LE und Zusatzanforderungen hängen von Baustellengröße, Verfahren und Gefährdungsbeurteilung ab. Dieser Ratgeber ersetzt keinen SiGe-Plan.

Häufige Fragen

Wer stellt Löscher auf der Baustelle bereit?
Der Arbeitgeber der Beschäftigten im jeweiligen Bereich – praktisch oft Koordination über Bauleitung und SiGe-Koordinator.
Braucht jeder Container einen Löscher?
Jede Aufenthalts- und Arbeitsstätte nach LE-Tabelle – ein kleiner Bürocontainer mit 15 m² braucht mindestens 6 LE am erreichbaren Standort.
Gilt ASR A2.2 auch während der Rohbauphase?
Ja für Arbeitsbereiche und Einrichtungen. Baulicher Brandschutz am Gebäude folgt BauO NRW und Fachbauleitung – ergänzend, nicht statt ASR A2.2.
Sind Feuerlöscher auf Dächern nötig?
Wenn dort dauerhaft gearbeitet wird (z. B. Dachabdichtung mit Heißarbeit), ja – Gefährdungsbeurteilung und Heißarbeit-Konzept.
Was bei Baustellenende?
Löscher zurückgeben oder auf nächste Baustelle mit dokumentierter Prüfung – nicht mit abgelaufener Plakette weiterverwenden.

Weitere Ratgeber: Baustelle & Abnahme

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