Papier (und Dateien) retten im Ernstfall
Brandschutz endet nicht bei Abnahme – Betrieb braucht vollständige Dokumentation: Brandschutzkonzept, Genehmigungen, Prüfberichte, Betriebsanweisungen, Übungsnachweise.
Bei Brandschau, Versicherungsschaden oder Prüfung fehlen sonst Belege.
Grenzfall ja: Sonderbau mit Ordner PrüfVO-BMA-Sprinkler, aktuelles Konzept, Fluchtpläne, Übungsprotokoll 2024. Grenzfall nein: Nur Bauantrag von 2010, keine Prüfberichte, Fluchtplan veraltet.
Was gehört ins Archiv?
Genehmigungsunterlagen, brandschutztechnische Stellungnahmen, Konzept §9.
PrüfVO-Berichte, Wartungsverträge BMA/RWA/Sprinkler.
Flucht- und Feuerwehrpläne, BSO, Gefährdungsbeurteilung.
Wer führt was?
BSB koordiniert oft Dokumentation.
Facility Management: technische Prüfungen.
Eigentümer: Genehmigungsoriginale, Umbau-Dokumentation.
Aktualisierung bei Änderung
Umbau, Nutzungsänderung: Konzept fortschreiben – Umbau.
Neue Prüfberichte nach Frist – Prüffristen.
Fluchtplan nach Umgestaltung.
Digital und Zugriff
Digital archivieren mit Backup – im Brandfall auch physischer Zugriff für Feuerwehr sinnvoll.
Schlüssel Depots für Prüfberichte-Anlagen.
Übergabe bei Eigentümerwechsel.
Grenzen
Dieser Ratgeber listet Dokumentationspflichten betrieblich zusammen. Keine rechtliche Vollständigkeitsgarantie – Objekt und Sonderbau prüfen.
- Welche Dokumente Pflicht?
- Genehmigung, Konzept, Prüfberichte prüfpflichtiger Anlagen, BSO, Gefährdungsbeurteilung – objektabhängig.
- Wie lange aufbewahren?
- Lebensdauer Anlage/Gebäude plus gesetzliche Fristen – nicht wegwerfen nach Abnahme.
- Wer prüft bei Brandschau?
- Feuerwehr/Behörde kann Nachweise anfordern – Lücken führen zu Auflagen.
- Digital genug?
- Ja mit Zugriffssicherung – im Einsatz auch Ausdrucke/Ordner vor Ort hilfreich.
- Nach Umbau?
- Konzept und Pläne aktualisieren, neue Prüfungen dokumentieren.
- Mieterwechsel?
- Übergabe Brandschutzunterlagen an neuen Betreiber vertraglich regeln.
Weitere Ratgeber: Betrieb & Organisation