Zum Inhalt springen
H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 08.12.2024

Aufstellfläche Feuerwehr auf der Straße: was gilt in NRW?

Hubrettungsfahrzeug, zweiter Rettungsweg oder Anleiter von der Straße: Muss die Aufstellfläche auf dem Grundstück liegen – oder darf die öffentliche Verkehrsfläche genutzt werden? Was § 5 BauO NRW verlangt und wann keine Sondernutzungserlaubnis nötig ist.

Muss die Aufstellfläche auf dem Grundstück liegen?

Wer ein Wohnhaus mit Dachgeschoss, ein Geschäftshaus mit Hubrettungs-Rettungsweg oder ein Gebäude mit mehr als acht Metern Brüstungshöhe plant, stellt früh die Frage: Wo stellt die Feuerwehr das Hubrettungsfahrzeug auf – nur auf dem eigenen Grundstück oder auch auf der Straße davor?

Nach der einheitlichen Auslegung der obersten Bauaufsicht NRW (Runderlass Dezember 2021) gilt: Aufstell- und Bewegungsflächen für Hubrettungsfahrzeuge müssen nicht ausschließlich auf dem Baugrundstück liegen. § 5 Abs. 1 Satz 3 und 5 BauO NRW ist nicht so zu verstehen, dass diese Flächen nur innerhalb der Grundstücksgrenze vorgesehen werden dürfen.

Wenn die erforderlichen Flächen nicht vollständig auf dem Grundstück Platz finden, können sie auf der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen – ohne dass dafür eine öffentlich-rechtliche Sicherung auf der Straße nötig ist. Gesetzliche Grundlage § 5 BauO: Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen. Liegen sie auf fremden Nachbargrundstücken, braucht man hingegen eine öffentlich-rechtliche Sicherung nach Satz 5.

Warum die öffentliche Straße ohne Extra-Sicherung reicht

Öffentliche Straßen dienen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) dem Gemeingebrauch. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die öffentliche Verkehrsfläche vor einem Grundstück für den Einsatz der Feuerwehr und anderer Rettungskräfte genutzt werden kann – vergleichbar Nr. 13 der Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFlFw).

Eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde ist für den Feuerwehreinsatz nicht erforderlich. Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge haben im Einsatzfall Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung – das ersetzt keine baurechtliche Planung, erklärt aber, warum die Straße vor dem Haus grundsätzlich als Aufstellfläche mitgedacht werden darf.

Das ist ein wichtiger Unterschied zum Nachbargrundstück: Dort reicht privatrechtliche Zustimmung nicht – es braucht öffentlich-rechtliche Sicherung. Auf der Straße vor dem Haus gilt der Gemeingebrauch.

Wann Aufstell- und Bewegungsflächen überhaupt nötig sind

§ 5 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW verlangt Aufstell- und Bewegungsflächen für Hubrettungsfahrzeuge, wenn der Einsatz für die Personenrettung erforderlich ist. Typisch: der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, wenn eine zweite Treppe nicht möglich ist – etwa im Dachgeschoss mit Dachfenster.

Ab acht Metern Brüstungshöhe an anleiterbaren Stellen ist zudem eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen (§ 5 Abs. 1 Satz 2). Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen befestigt, tragfähig, gekennzeichnet und ständig frei gehalten werden – auf dem Grundstück. Für den Straßenteil gelten die technischen Anforderungen der MRFlFw, nicht zwingend eine Befestigung auf öffentlichem Boden.

Grundvoraussetzung bleibt § 4 BauO NRW: Das Grundstück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt haben. Mehr zur Feuerwehrzufahrt und zum Zugang.

Zweiter Rettungsweg und Anleitbarkeit von der Straße

Wird der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr von der öffentlichen Verkehrsfläche hergestellt, muss diese für das Anleitern geeignet sein. Maßgeblich ist der Zustand und die Eignung der öffentlichen Verkehrsfläche zum Zeitpunkt der Baugenehmigung – nicht ein späterer Umbau oder dauerhaft parkende Fahrzeuge allein.

Die MRFlFw können zur Beurteilung herangezogen werden. In der Praxis bedeutet das: Straßenbreite, Bordstein, Leitungen, Straßenbäume, Haltestellen und geplante Straßeneinrichtungen müssen in die Planung einfließen. Wer nur das Grundstück zeichnet und die Straße ignoriert, riskiert einen Zwischenbescheid.

Die Feuerwehr-Abstimmung vor dem Bauantrag sollte Aufstellflächen und Anleiterbarkeit dokumentieren – mit Fotos, Lageplan und schriftlicher Stellungnahme.

Wer die Maße festlegt und was gezeichnet wird

Die konkreten Anforderungen an Zu- und Durchgänge, Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen auf den Grundstücken sind in den MRFlFw geregelt – als Technische Baubestimmung nach § 88 BauO NRW zwingend zu beachten.

Die Größe der Aufstell- und Bewegungsflächen legen die Entwurfsverfassenden beziehungsweise die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes fest – in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Pauschale Skizzen ohne Fahrzeugmaße und Hubarmlänge reichen nicht.

Im Lageplan gehören Zufahrt, Bewegungsflächen auf dem Grundstück und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als Aufstellbereich für Hubrettungsfahrzeuge dazu – mit Kennzeichnung und Freihaltung. Bei Sonderbauten ergänzend SBauVO § 93.

Straßenbaubehörde, Freischank und Ladesäulen

Die oberste Bauaufsicht empfiehlt, die Straßenbaubehörde zu informieren, wenn Aufstell- und Bewegungsflächen auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegen. Dann kann sie bei Straßeneinrichtungen, Anträgen auf Sondernutzung oder geplanten Umbauten Rücksicht nehmen.

Typische Konflikte: Freischankflächen vor Gastronomie, Verkaufswagen, Ladesäulen, Fahrradbügel oder Begrünung, die die geplante Hubrettungs-Aufstellfläche blockieren. Baurechtlich darf die Feuerwehr die Straße nutzen – straßenrechtlich können spätere Sondernutzungen den Einsatz erschweren, wenn die Straßenbaubehörde nicht informiert war.

Für Planer heißt das: frühzeitig mit Straßenbaubehörde und Feuerwehr abstimmen, nicht erst nach der Baugenehmigung.

Typische Planungsfälle

Reihenhaus mit Dachgeschosswohnung, zweiter Rettungsweg über Dachfenster: Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeug auf der Straße vor dem Haus ausreichend breit und frei von dauerhaften Hindernissen – im Antrag darstellen, Feuerwehr-Stellungnahme beifügen.

Geschäftshaus, enger Innenhof ohne Hubstellplatz: Bewegungsfläche auf öffentlicher Verkehrsfläche zulässig; Zufahrt vom Grundstück zur Straße muss dennoch § 5 erfüllen.

Neubau mit Tiefgaragenzufahrt an der Straße: Aufstellfläche und Garagenzufahrt dürfen sich nicht gegenseitig blockieren – MRFlFw-Maße und Straßenquerschnitt gemeinsam planen.

Genehmigung erteilt, danach Ladesäulen vor dem Haus: Einsatzfläche kann beeinträchtigt werden – Straßenbaubehörde hätte vorher informiert werden sollen.

Grenzen dieser Übersicht

Dieser Ratgeber erklärt die NRW-Auslegung zu Aufstell- und Bewegungsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen nach § 5 BauO NRW (Runderlass MHKBD 30.12.2021) – ohne vollständige MRFlFw-Maßtabellen oder kommunale Sonderregeln. Verbindlich sind Lageplan, brandschutztechnischer Nachweis und Festlegung der Bauaufsicht. Die Übersicht ersetzt keine Feuerwehr-Begehung und keine behördliche Einordnung.

Häufige Fragen

Darf die Aufstellfläche auf der Straße liegen?
Ja, in NRW ausdrücklich. Hubrettungs-Aufstell- und Bewegungsflächen müssen nicht ausschließlich auf dem Baugrundstück liegen. Die öffentliche Verkehrsfläche davor kann genutzt werden – ohne öffentlich-rechtliche Sicherung auf der Straße.
Braucht die Feuerwehr eine Sondernutzungserlaubnis für die Straße?
Nein. Öffentliche Straßen dienen dem Gemeingebrauch. Im Einsatz gelten Sonderrechte nach § 35 StVO. Eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis ist für den Feuerwehreinsatz nicht erforderlich.
Wann sind Hubrettungs-Aufstellflächen Pflicht?
Wenn der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen für die Personenrettung erforderlich ist – typisch beim zweiten Rettungsweg über die Feuerwehr oder ab 8 m Brüstungshöhe mit Durchfahrtspflicht nach § 5 BauO NRW.
Was, wenn die Fläche nur auf dem Nachbargrundstück passt?
Dann braucht man öffentlich-rechtliche Sicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 BauO NRW – anders als bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche.
Wer legt die Größe der Aufstellfläche fest?
Entwurfsverfassende oder staatlich anerkannte Sachverständige für Brandschutz in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle – nach MRFlFw als Technischer Baubestimmung.
Muss die Straße für Anleitern geeignet sein?
Ja, wenn der zweite Rettungsweg von der öffentlichen Verkehrsfläche über Rettungsgeräte führt. Maßgeblich ist die Eignung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung.
Blockiert illegales Parken die Baugenehmigung?
Ordungswidriges Parken auf der Straße steht der Baugenehmigung grundsätzlich nicht entgegen. Dauerhafte straßenrechtliche Einrichtungen (Ladesäulen, Freischank) können dagegen die Einsatzplanung beeinträchtigen – Straßenbaubehörde früh informieren.
Wo finde ich die Maße für Löschfahrzeuge auf dem Grundstück?
In den MRFlFw und im Ratgeber Feuerwehrzufahrt § 5 – dort Zufahrt, Zugang 1,25 m, Schotterrasen und Grundstücksflächen. Dieser Artikel ergänzt das um die Straßen-Aufstellfläche.

Weitere Ratgeber: Pläne & Brandschutzordnung

Brandschutz in Köln – wir beraten Sie

Sie haben Fragen zu Ihrem Objekt oder Vorhaben? Wir melden uns mit einer passenden Einschätzung.